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Wieviel Geld für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung steht, wird künftig auch von der demographischen Entwicklung beeinflusst.  Fünf Fragen und Antworten zum Reha-Budget.


FAQ

 

Was ist das Rehabudget?

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, wenn deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Dafür steht ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung – das sogenannte Reha-Budget. Im Jahr 2013 waren das 5,8 Milliarden Euro.

Wie wurde das Rehabudget bisher berechnet?

Das Reha-Budget wird jährlich nach gesetzlich festgelegten Regeln neu errechnet. Bisher richtete sich die Anpassung des Reha-Budgets ausschließlich nach der voraussichtlichen Lohnentwicklung (Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer).

Wie wird das Rehabudget künftig berechnet?

Bei der jährlichen Anpassung des Reha-Budgets wird künftig neben der voraussichtlichen Lohnentwicklung zusätzlich die demographische Entwicklung berücksichtigt. Das wird dazu führen, dass der Deutschen Rentenversicherung in den nächsten Jahren mehr Geld für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung steht.

Warum wird das Rehabudget künftig anders berechnet?

Die demographische Entwicklung führt dazu, dass die Generation der Babyboomer in ein Alter (45 plus) kommt, in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Das ist mit einer steigenden Zahl von Rehabilitationen und steigenden Ausgaben verbunden. Um sicherzustellen, dass die Rentenversicherung auch in Zukunft alle notwendigen Reha-Leistungen für ihre Versicherten finanzieren kann, ist eine Anpassung des Reha-Budgets an die demographische Entwicklung erforderlich.

Wie wirkt sich die geänderte Berechnung auf die Höhe des Rehabudget aus?

Beginnend im Jahr 2014 wird das jährliche Reha-Budget zunächst um rund 100 Millionen Euro zusätzlich erhöht. Durch die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung steigt die Erhöhung bis 2017 auf knapp 250 Millionen Euro jährlich an. Anschließend wird diese zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets wieder abgebaut.

 

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 Quelle: DRV-Bund 06/2014