Hinweis über die Umstellung der Website

Hier sehen Sie unsere Homepage "BfA DRV - Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN" - wie sie bis zum 01. Juli 2023 unter einem alten Sourcecode veröffenlicht wurde. Nach der Umstellung auf eine neue Version, also der Umstellung auf einen neuen Source.Code, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit die alte Seite für eine längeren Übergangszeitraum weiter am Netzt zu  halten, da  die Umstellung nicht in allen Teilen aufgrund fehlender Module und Plugins  auf  Seiten / Artikeln im gesamten Zeitraum ab 2008 sichergestellt werden konnte. Hier können  dann, alle Artikel und vor allen deren ggf.  Anlagen noch  in bewährter Art und Weise eingesehen werden.
 
Ihre Redaktion
   
Das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes, hat am 23. November 2018 den Bundesrat passiert und damit Gesetzeskraft erlangt. Über den Fortgang Gesetzesberatungen berichteten wir unter 08.11.2018 - Rentenpaket II - Pflegeversicherung - Arbeitsmarkt
 
Nachstehen werden in kurzer Form die wesentlichen Fragen beantwortet (Quelle DRV und BMAS). Dabei wird in groben Zügen auch die immer  - nicht nur in der Presse - auftauchenden Fragen zur Finanzierung dieses Rentenpaketes beantwortet. Ab 01.01.2019 wird das Gesetz also umgesetzt. Die Ausdehnung der bisherigen Gleitzone beginnt mit dem 01.07.2019.
 
Die Mütterrente wird bis auf Ausnahmen ohne gesonderten Antrag gezahlt. Aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle, kann die Abarbeitung der Bestandsfälle bis zur Mitte des Jahres 2019 dauern. Dabei wird die Erhöhung in jedem Falle ab Bginn als dem 01.01.2019 nachgezahlt.
 
Die Antworten auf die häufigsten Fragen wurden nachstehend zusammengestellt.
(Stand 23. November 2018)
 
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde in der Presse häufig nur unter Finanzierungsaspekten betrachtet. Dabei haben die Medien von Kosten in Höhe von 30 Milliarden (manche rechnen mit 32 Milliarden) gesprochen. In der Regel wird in diesen Artikeln nicht erklärt, dass diese Kosten sich aus der Addition der Kosten für die Laufzeit des Gesetzes in den Jahren 2019 bis 2025 ergeben (6 Jahre). Dies sind dann jährlich 5 Milliarden Mehraufwand. Hört sich also schon ganz anders an.

Bei durchschnittlichen (geschätzen) Gesamtausgaben der Rentenversicherung pro Jahr von 329 Milliarden ist dies eine Steigerung der Ausgaben um 1,51%. Auch das hört sich doch schon viel freundlicher an. Stellt sich nur noch die Frage, warum haben die Redakteure der  Medien, die Zahl von 30 Milliarden in die Welt gesetzt haben, die Summe bis zum Jahre 2030 hochgerechnet. Wäre dann doch noch gruseliger ausgefallen. Deshalb aber immer noch eine wohl beabsichtigte Irreführung der Öffentlichkeit. Fragt sich nur noch: In welchem Interesse ist das. Der Lateiner sagt ganz kurz: cui bono?
 
 

   
Copyright © 2024 BfA DRV - Gemeinschaft - Für eine starke Sozialversicherung -. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.