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Pflegeversicherung

Es dürfte jedem inzwischen zur Kenntnis gelangt sein, dass es sich bei dem in Kraft getreten Pflegeunterstützungsgesetz nicht um ein Gesetz logo bundestaghandelt, dass die Probleme  in der Pflegeversicherung abschließend regelt. Weder für diejenigen, die Pflege benötigen noch für diejenigen, die Unterstützung als Pflegender benötigen. Es ist eine kleine Verbesserung bei der Höhe der Leistungen der Pflegegeldempfänger. Erkauft auf der einen Seite mit der Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung. Dabei aber auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil (BVerfG) berücksichtigend. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber aufgefordert, Personen mit Kindern in der Pflegeversicherung gegenüber denjenigen zu entlasten, die keine Kinder haben.

HaendeZu Beginn der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode hatten sich die Koalitionsparteien u.a. zum Ziel gesetzt, eine Reform der Pflegeversicherung zu verabschieden.
 
Wenige Wochen vor Ende der jetzigen Regierungszeit wurden in den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) Änderungsanträge zur Pflegeversicherung angehängt und vom Bundestag am 11. Juni 2021 beschlossen.

Die Bundesregierung hat alle drei Jahre einen Bericht über die Notwendigkeit einer Anpassung der Leistungen zur Pflegeversicherung und deren Höhe vorzulegen. Das Ergebnis der Prüfung Regierung  ist nachstehend niedergelegt. Die Frage stellt sich, was diese Anpassung für die Höhe des Beitrages in der Pflegeversicherung für die Zukunft bedeutet.

 

Das BMG hat Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung ab dem Jahre 2021 vorgelegt. Neben Institutionen aus dem Bereich der Sozialversicherung hat auch der vdek sich mit Eckpunkten der beabsichtigten Reform auseinandergesetzt. Die Gedanken geben wir nachstehend zur Kenntnis.

Karl - Heinz Plaumann
Bundesgesundheitsminister Spahn hat Eckpunkte für eine Pflegereform vorgelegt, die als Grundlage für die Gespräche mit dem Koalitionspartner SPD dienen sollen.  (siehe Interview in die BILD)

Zunächst ist es zu begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister sich der Probleme der gesetzlichen Pflegeversicherung annimmt. Die Frage stellt sich aber sofort:  sind die beabsichtigten Maßnahmen  für die Betroffenen ausreichend?

(Ein Beitrag von Karl-Heinz Plaumann, Direktor a.D - MDK (MD))

Aus aktuellem Anlass veröffentlichen  wir die gemeinsame Presseerklärung des GKV Spitzenverbandes, des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen e.V., Verband der privaten Krankenversicherung.

Die Richtung der Aussagen stimmt – so unsere Auffassung.

 

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

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Die Bundesregierung stellt heute die verbindlichen Ziele der "Konzertierte Aktion Pflege" vor. Den Äußerungen von Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes wird unsererseits unterstützt. Die Äußerung des Vorstandsmitgliedes des GKV-SV vom 04.06. trifft  aus unserer Sicht den Kern der Sache.

Der MDK bereitet sich auf die neue Qualitätsdarstellung für die stationäre Pflege vor. So hat der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege hat gerade einstimmig die neue Darstellung der externen Qualitätsprüfung der stationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen sich künftig aussagekräftig über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren können.

Es kommt Fahrt auf im Bereich der auch von der BfA DRV-Gemeinschaft unterstützten Position einer aus der Sicht der BfA DRV-Gemeinschaft notwendigen Neuregelung der  Übernahme der Kosten für den Aufenthalt in einem Seniorenheim bzw. in einem Pflegeheim. Mehrere Bundesländer  haben einen Gesetzentwurd in das Länderparlament eingebracht.  Nachstehend befasst sich unser Vorstandsmitglied, Karl Heinz Plaumann, Direktor und ehemaliger Leiter des MDK, BaWü im Ruhestand in einer ersten Bewertung mit dem Antrag einiger Länder.
logo vdekUnsere Auffassung, dass es in der Pflege / Pflegeversicherung zur Veränderungen im Sinne der Versicherten kommen muss, wird durch die Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in seiner Pressemitteilung vom 30.01.2019 gestärkt. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Finanzierung, die bei unverändertem Steigen der Anzahl der Pflegebedürftigen außer Kontrolle geraten wird, also aufgrund der Kostensteigerung die Akzeptanz des Systems durch die Versicherten  infrage stellen wird. Da geht es also nicht nur um die Anzahl der Pflegekräfte und ihrer angemessenen Bezahlung oder  um die sachgerechte Ausbildung des Pflegepersonals, sondern letztendlich   um die Frage ob die steigenden Kosten  die Versicherten (aber auch die Arbeitgeber) überfordern werden. Wir sind der Auffassung, dass die Pflegeversicherung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein muss. Das heißt für uns, dass auch Steuermittel einzusetzen sind.
 

Das Statistische Bundesamt (Destatis) gibt zweijährlich umfangreiche Informationen zur Pflege heraus. Diesmal ist die Situation zum Jahr 2017 veröffentlicht.

Das Gutachten ist fertig. Veröffentlicht für die Allgemeinheit aber noch nicht. Aber in der Presse und in anderen Medien wird es schon heftig diskutiert. Wir schließen jetzt die Lücke und stellen den Bericht der uQua zur Einsicht und ggf. Download bereit. So kann man sich den Aussagen der (Mit)Verantwortlichen der Uni Bielefeld folgend hoffen, dass nicht nur Änderungen im Pflege TÜV angesagt sind, sondern diese Veränderungen auch schon im Jahr 2019 greifen können.
Sofortprogramm zur Kranken- und Altenpflege
 
Das Bundesgesundheitsministerium stellte Ende Mai 2018 ein Eckpunktepapier „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ vor. Vor wenigen Tagen ist aus diesem Eckpunktepapier heraus jetzt ein Referentenentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) veröffentlicht worden.
 
Eine erste Betrachtung unsererseits konzentriert sich zunächst auf die Krankenhauspflege:
 
Die BfA DRV-Gemeinschaft unterstützt alle Bestrebungen, die Situation in der Pflege zu verbessern. Allerdings muss die Verlagerung von Finanzierungskosten auf die Gesetzliche Krankenversicherung kritisch gesehen werden. Am Ende ist wieder der Beitragszahler belastet.
(Eigenbericht) Bundesgesundheitsminister Spahn hat angekündigt, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden müssen. Damit solle die Pflegeversicherung „auch in Zukunft auf einer soliden Grundlage stehen“. Weiter führte der Minister aus, ohne diese Beitragserhöhung würde sich das Defizit in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Die Ausgaben für Pflege hätten sich stärker entwickelt als zunächst angenommen. Durch die Pflegereform würden viele Pflegebedürftige von besseren Leistungen profitieren.

(KHP) Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der per Gesetz vor rund 27 Jahren geschaffene Beratungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Allein im ersten Quartal 2017 haben die MDK 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegegriff umgesetzt. Bei mehr als 80 Prozent (185.891) der Begutachtungen haben die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade empfohlen. 128.996 dieser Pflegebedürftigen haben erstmals Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das Auftragsvolumen stieg in der Pflegeversicherung um 31 Prozent.

(KHP) Entgegen vielen Befürchtungen – wir berichteten – ist doch noch in dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode das „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ verabschiedet worden. Nach Beratungen im Bundestag stimmte die Länderkammer am 7. Juli 2017 zu.

Zweifellos ist das Gesetz ein Kompromiss. Viele Fachleute hätten sich mutigere Schritte gewünscht. Kernpunkt des Gesetzes ist es, die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammenzuführen. Endlich wird auch das Schulgeld in der Altenpflege abgeschafft.

   
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