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Pflegeversicherung

GroKo einigt sich auf Eckpunkte zur neuen Pflegeberufsausbildung!

 

Vor wenigen Wochen fragten wir, wann kommt die Reform des Pflegeberufe-Gesetzes. Jetzt haben sich SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktion doch noch auf einen Kompromissvorschlag verständigt.

Künftig soll in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Nach dieser Zeit kann der Auszubildende selbst entscheiden, ob er diese generalistische Ausbildung fortsetzt oder sich spezialisiert in der Kinderkranken- oder Altenpflege und dann zum Abschluss kommt.

(KHP / Redaktion) Das Zentrum für Pflege (ZQP) ist als gemeinnützige Stiftung ein Wissensinstitut für die Pflege. Mit der Veröffentlichung des Patienten-Ratgebers „Gute Pflege erkennen“ hat das ZQP zusammengefasst, was Angehörige und Pflegebedürftige von professioneller Pflege erwarten und fordern können.
 
Ziel des Ratgebers ist es, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige unabhängige und qualitätsgesicherte Informationen an die Hand zu geben, wie Pflege aus fachlicher Sicht sein soll.
Alle Welt spricht vom Mangel an Pflegekräften oder doch nur von der Ausbildung zukünftiger in der Pflege beschäftigter Personen? Unser Autor beschäftigt sich mit dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

Bild PflegeDas Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium hatten am 27.11.2015, also vor über 16 Monaten, einen Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz veröffentlicht. Ziel des Entwurfes ist es, eine gemeinsame Pflegeberufsausbildung in der Alten-, Kranken- und Kinderpflege zu etablieren. Wenige Monate vor Ende der Legislaturperiode hat die Große Koalition das Gesetz aber noch nicht verabschiedet. Viel Zeit für eine Einigung bleibt nicht mehr.
Zum 1. Januar 2017 wurden in der Pflegeversicherung die bisher geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Darauf hatte die Redaktion der BfA DRV-Gemeinschaft bereits hingewiesen. Diese Umstellung soll den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht werden. In der Vergangenheit wurde oftmals von „Minutenpflege“ gesprochen, weil für die Alltagstätigkeiten Zeitvorgaben bestanden, um die Pflegestufe festlegen zu können.
 
Jetzt liegt der Paradigmenwechsel darin, die Selbstständigkeit im Alltag festzustellen. Neben den körperlichen Erkrankungen werden jetzt auch psychische und kognitive Erkrankungen in der Begutachtung berücksichtigt. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Geschätzte 1,6 Millionen an Demenz Erkrankte werden jetzt in die Pflegeversicherung mit einbezogen. 
Übrigens werden drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt; 1,8 Millionen durch Angehörige.


PlaumannKarl-Heinz PlaumannSeit Anfang der 70er Jahre hat sich die Zahl der Hochaltrigen (85 und älter) mehr als verfünffacht. Aber auch die demografische Entwicklung generell läuft auf eine immer größer werdende Bedeutung der Pflege hinaus. Dies gilt auch für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Über den Paradigmenwechsel in der Pflegedefinition, der zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, berichteten wir.

Siehe: Pflegebegutachtung ab 2017 – Pflegegrade statt Pflegestufen

 

 Pflegegrade statt Pflegestufen 

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat die Große Koalition einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung eingeführt. Wir berichteten darüber.

Statt Hilfebedarf zählt die Selbstständigkeit

Ab dem 01. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebegutachtung nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf. Entscheidend ist die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit der Person bei der Bewältigung im Alltag.

bundestagDie Bundesregierung gibt in ihrem Bericht zu Erkenntnissen aus der Anwendung des § 5 des Krankenpflegegesetzes (Voraussetzung für die Ausbildung mindestens eine erfolgreiche 10-jährige allgemeine Schulbildung) den bisher erreichten Stand in der Ausbildung bekannt – soweit statistische Daten vorliegen – und geht darüber hinaus als Ausblick darauf ein, wie durch die Zusammenfassung aller Pflegeberufe in einem noch für 2016 beabsichtigten Pflegeberufsgesetzes die Ausbildung nicht nur optimiert sondern auch attraktiv gestaltet werden soll.

 

 Lange erwartet und nun nach zwei Jahrzehnten Sozialer Pflegeversicherung hat die Große Koalition im Bundeskabinett ein „2. Pflegestärkungsgesetz“ verabschiedet. Es ist dies die umfassendste, aber auch teuerste Reform, die die Pflegeversicherung erfährt.

Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Die BfA-Gemeinschaft stellt zu ihren Thesen zur Pflegeversicherung fest, dass ein qualitätsgesichertes Pflegeangebot eine Leistungstransparenz voraussetzt.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) führen regelmäßige und unangemeldete Qualitätsprüfungen und Kontrollen in Pflegeeinrichtungen durch. Die Prüfberichte des MDK münden letztendlich in einem Schulnotensystem. Die Durchschnittsnote aller geprüften 12.500 stationären Einrichtungen beträgt 1,3, also eine Benotung, die dicht an „sehr gut“ grenzt. Solche Ergebnisse werden immer mehr bezweifelt und nicht mehr ernst genommen. Der ursprüngliche Wille, Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, wird damit nicht erreicht.

Das  Pflegereformgesetz  (Pflegestärkungsgesetz) wurde in den Bundestag. Diesem ersten Gesetz  wird dann die Nr. 2 folgen, das dann endlich  auch die von uns geforderten die neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffe regeln soll. Seit 2009 liegt ein  Gutachten vor, das Vorschläge für eine Neuregelung der Pflegebedürftigkeitsbegriffe machte, die Schwarz/Gelbe Koalition meinte aber weitere Erkenntnisse  sammeln zu müssen, um letztlich zu den fast gleichen Erkenntnissen wie im ersten Gutachten formuliert zu kommen. Das 2. Pflegestärkungsgesetz ist in Vorbereitung und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Eckpunkte dafür sind schon fixiert.


 

Zwanzig Jahre gesetzliche Pflegeversicherung.  Unser Autor blickt zurück beschäftigt sich zugleich mit der Gegenwart und der absehbaren Zukunft dieses Teiles der gesetzlichen Sozialversicherung. Dieser Blick ist notwendig, da gerade in die Endphase der Beratungen des Regierungsentwurfes zur Veränderung der Pflegeversicherung eingetreten wird. Die Aussagen des parlamentarischen Pressedienstes mit einem Link zum Download des Entwurfes steht am Ende diese Artíkel wird für die Leser zur Kenntnisnahme bereit.


 Pflege - Auftrag für Gutachten erteilt

Der GKV-Spitzenverband gibt bekannt, dass  dem Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) der Auftrag zur Entwicklungen eines neuen Expertenstandards gegeben wurde. Wir berichteten mit dem Beitrag zur Tagung des VR des Spitzenverbandes der GKV

Die Minireform zur Pflege aus dem Hause Bahr (Gesundheitsministerium) ist nicht nur im Bereich der Oppositionsparteien auf heftige Kritik gestoßen, da die notwendigen über die Beitragszahlung / Versicherungsfragen hinausgehenden Forderungen unberücksichtigt blieben. Dies nicht nur im Bereich der klaren Beschreibung eines neuen Pfegebegriffes. Da ist es nicht verwunderlich, dass aus dem Kreis betroffener Personengruppen eine Petition auf den Weg gebracht wurde. Diese stand im zuständigen Ausschuss zur Diskussion. Nachstehend der Bericht aus dem Petionsausschuss des "Deutsche Bundestag(es)" des parlamentarischen Pressedienstes.


   
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