Zwanzig Jahre gesetzliche Pflegeversicherung. Unser Autor blickt zurück beschäftigt sich zugleich mit der Gegenwart und der absehbaren Zukunft dieses Teiles der gesetzlichen Sozialversicherung. Dieser Blick ist notwendig, da gerade in die Endphase der Beratungen des Regierungsentwurfes zur Veränderung der Pflegeversicherung eingetreten wird. Die Aussagen des parlamentarischen Pressedienstes mit einem Link zum Download des Entwurfes steht am Ende diese Artíkel wird für die Leser zur Kenntnisnahme bereit.
1994 beschloss der Bundestag die Einführung der fünften Säule unserer Sozialversicherung – die Pflegeversicherung. Sie trat 1995 in Kraft (Sozialgesetzbuch XI). Norbert Blüm hieß damals der „Bundessozialminister“. In ihren Grundzügen besteht die Pflegeversicherung so bis heute.
Besonders heftig umstritten war vor der Einführung dieses Gesetzes die Finanzierung. Gegen den Koalitionspartner FDP setzte die CDU/CSU mit der SPD durch, dass diese Versicherung paritätisch, also von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen, zu finanzieren ist.
Gesetzlicher Anspruch
Mit der Einführung dieses Gesetzes ist „Pflegebedürftigkeit“ ein rechtlich eigenständiger, gesetzlicher Anspruch auf Leistungen. Allein das war ein wesentlicher Fortschritt. Allerdings, und das muss immer wieder betont werden, ist die Pflegeversicherung keine „Vollkasko“-Versicherung. Als solche ist sie auch nicht gesetzgeberisch angelegt.
Bis heute haben 2,55 Millionen Menschen Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erhalten. Lediglich 151.000 erhielten Leistungen aus der Privaten Pflegeversicherung.
Aktuell bekommen 1,7 Millionen Bürger ambulante Leistungen und 750.000 Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2030 auf 3,4 Millionen.
Leistungen bei körperlichen Einschränkungen
Diskutiert wird seit Jahren über die Frage, ob der Pflegeversicherung ein Konstruktionsfehler zugrunde liegt. Einseitig ist sie auf somatische (körperliche) Einschränkungen ausgelegt.
Deshalb ist die Einführung eines neuen Pflegebegriffs eine Herausforderung für die Politik, vor allem wegen der damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind Leistungsverbesserungen für Demenzkranke eingetreten. Dieser Weg muss konsequent weiter gegangen werden. Das fordert auch der Vorstand der BfA-Gemeinschaft.
Ergänzende Leistungen
Weil, wie festgestellt, die Pflegeversicherung nur „Teilkasko“ ist, benötigt jeder sechste Pflegebedürftige ergänzende Leistungen aus der Sozialhilfe mit einschneidenden finanziellen
Belastungen, oftmals auch für die Familie.
Die Pflege zu Hause, durch Angehörige, wird in Zukunft weniger werden. Immerhin 45 Prozent der Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, werden jetzt noch von ihren Angehörigen versorgt. Allerdings ändern sich zunehmend die klassischen Familienstrukturen. Single-Haushalte nehmen deutlich zu.
Pflege – ein Markt
Die Pflege ist auch ein wachsender Markt. Einerseits steigt die Zahl der Leistungsempfänger, andererseits verfügen wir bereits jetzt über 12.300 Ambulante Pflegedienste und 12.400 Pflegeheime. Ausserdem gibt es neue Versorgungsangebote, wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften. Die Anzahl der in der Pflege Beschäftigten liegt bei weit über 400.000.
Diese Fakten haben auch ihre finanziellen Auswirkungen. Seit dem 1. Januar 2013 beträgt der Beitragssatz 2,05 Prozent (bei Kinderlosen 2,3 Prozent). Aktuell meldet übrigens die Pflegeversicherung einen Überschuss der Einnahmen zum Jahresende 2013 von 630 Millionen Euro. Dieser Mittelbestand entspricht drei Monatsausgaben der Pflegeversicherung.
Ausblick
Vor wenigen Tagen, am 28. Mai 2014, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Sozialgesetzbuches mit dem Titel „ 1. Pflegestärkungsgesetz“ beschlossen. Zum 1. Januar 2015 soll es in Kraft treten. Nach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sollen vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, mehr Unterstützung bekommen. Auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll erleichtert werden. Zudem soll ein Pflegefonds eingeführt werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen für diese Verbesserungen zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Mit dieser Finanzierung, so Gröhe, könnten sie Leistungen der Pflegeversicherung um 20 Prozent gesteigert werden können. Der schon lange geforderte neue Pflegebegriff soll zwar auch noch in dieser Wahlperiode, aber erst mit einem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt werden.
Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein. Der Vorstand der BfA-Gmeinschaft fordert eine zukunftsgerechte Ausgestaltung der Pflegeversicherung auf die Bedürfnisse der Versicherten. Insbesondere ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bedarf einer zügigen Einführung und Umsetzung.
Karl-Heinz Plaumann
Direktor a.D.
Mitglied des Vorstandes der BfA-Gemeinschaft
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