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Ihre Redaktion
   

Die BfA-Gemeinschaft stellt zu ihren Thesen zur Pflegeversicherung fest, dass ein qualitätsgesichertes Pflegeangebot eine Leistungstransparenz voraussetzt.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) führen regelmäßige und unangemeldete Qualitätsprüfungen und Kontrollen in Pflegeeinrichtungen durch. Die Prüfberichte des MDK münden letztendlich in einem Schulnotensystem. Die Durchschnittsnote aller geprüften 12.500 stationären Einrichtungen beträgt 1,3, also eine Benotung, die dicht an „sehr gut“ grenzt. Solche Ergebnisse werden immer mehr bezweifelt und nicht mehr ernst genommen. Der ursprüngliche Wille, Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, wird damit nicht erreicht.

2008 hatte der Gesetzgeber vorgesehen, die in den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen, auch im Hinblick auf die Qualität, für den Verbraucher offen zu legen. Von Anfang an aber war problematisch, dass die notwendige Systematik von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, Vertretern von Pflegeeinrichtungsbetreibern, Sozialhilfeträgern und den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden sollte. Die widerstreitenden Interessen konnten also nur zu einem Kompromiss führen. Eine notwendige Überarbeitung musste 2013 bezeichnender Weise durch ein Schiedsverfahren geregelt werden.

Vor wenigen Tagen hat jetzt „Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann ein Positionspapier mit dem Titel „Pflegenoten gescheitert –mehr Transparenz für Verbraucher schaffen“ vorgelegt.

Seine Forderung lautet:

  • Die Pflegenoten werden ausgesetzt.
  • Es soll ein unabhängiges Expertengremium geschaffen werden, das verbindlich für alle festlegt, wie die Ergebnisse der MDK-Prüfungen für die Verbraucher in leicht verständlicher Form veröffentlicht werden können.
  • Das Gremium soll dem Stand der Wissenschaft entsprechende Prüfkriterien und ein aussagekräftiges Bewertungssystem festlegen.
  • Für Versicherte soll es Einsichtsrecht in alle vorhandenen Qualitätsprüfungsergebnisse geben.
  • Prüfungen von Heimaufsichten und MDK sollen besser abgestimmt werden. Die Heimaufsichten sollen sich auf die Prüfung der Strukturqualität und die MDK auf die Pflegequalität konzentrieren.

Jetzt ist zu hoffen, dass nach der deutlichen Kritik von Staatssekretär Laumann tatsächlich, und möglichst bald, Fakten geschaffen werden. Neu ist die Kritik am Pflege-TÜV nicht. Bisher hat sie aber keiner aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) so deutlich formuliert.

Erhebliche personelle Ressourcen werden seit einigen Jahren für Prüfungen eingesetzt, die offensichtlich für den Verbraucher und Interessierten kaum von Wert sind und die Situation in den Pflegeeinrichtungen nur sehr begrenzt widerspiegeln.

Karl-Heinz Plaumann

 

 

K.-H. Plaumann

Direktor a.D. (MDK Baden-Württemberg)
Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft


   
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