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Bundestag

Bild Bundestag PlenumEine Anfrage wie sich die  Zahl der Bezieher von Grundsicherung entwickelt hat, wurde von der Regierung beantwortet. Mit dem entscheidenden Hinweis: 1. bei dem Zuschlag für langjährig tätig Versicherte der Rentenversicherung handelt es um keinen Beitrag zur Armutsabsicherung und 2. die endgültigen Daten, um die Anfrage vollständig zu beantworten, liegen erst  Mitte 2023 vor. 

Es ist zwar noch nicht der große Wurf, was da von Arbeitsminister angekündigt wird. Aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn denn die im Referentenentwurf vom 23.03.2022 enthaltenen Verbesserung für die Erwerbsminderungsrentenbezieher zum Tragen kommt. Die neue gesetzliche Grundlange läuft unter dem "eingängigen Begriff" „Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten- Bestandsverbesserungsgesetz)

Wie man der Veröffentlichung des Bundesarbeitsministers, Hubertus Heil (SPD) entnehmen kann, werden die Renten zum 01.07. erheblich steigen. Bei der angekündigten Erhöhung ist schon der Nachholfaktor als Abschlag eingepreist. Ein erfreuliches Zeichen insbesondere für die  Rentner in den alten Bundesländern, die ja im letzten Jahr eine Nullrunde über sich haben ergehen lassen müssen. (Gesamte Presseerklärung des BMAS für Experten)
Zitat
 

Ich freue mich, dass wir heute eine deutliche Rentenanpassung ankündigen können. Die Renten steigen um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen, die durch ihre Arbeit jahrelang den Laden am Laufen gehalten haben. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen - sei es durch steigende Preise oder die internationale Krisenlage - ist es wichtig, zu sehen, dass unser Rentensystem funktioniert. Die Entwicklung der Renten darf nicht von der Entwicklung der Löhne abgekoppelt werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Doris BarnettDie ehemalige Bundestagsabgeordnete, Frau Doris Barnett ist ab Februar 2022 zur stellv. Sozialwahlbeauftragten gewählt worden. Frau Barnett gehörte dem Deutschen Bundestag 27 Jahre von 1994 – 2021 an. Sie tritt die Nachfolge der erst 2021 ins Amt gewählten, Daniela Kolbe an, die sich am 22.01. in das Amt der stellv. DGB-Vorsitzenden des Bezirks Sachsen hat wählen lassen.

Mit Frau Barnett wird das Amt der Sozialwahlbeauftragten von einer in der Politik sehr erfahrenen Person ausgeübt werden. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen Frau Barnett für ihre Arbeit im neuen Amt alles Gute.

Rente und Koalitionsvertrag. Wie geht das zusammen. Zuerst hat es der geneigte Leser mit der schriftlich festgehaltenen Aussage der Koalition zu tun. Die lautet:

Wir werden den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken lassen.

Norbert Blüm, Bundesminister a.D.Norbert Blüm ist am 23.04. im Alter von 84 Jahren verstorben, wie sein Sohn mitteilte. Blüm war der einzige Minister, der Bundeskanzler Helmut Kohl während dessen gesamten Amtszeit (1982–1998) begleitete. Im Kabinett Kohl bekleidete er das Amt des Bundesarbeitsministers. Ein Ressort, das zu seiner Zeit auch noch die Zuständigkeit für die Krankenversicherung mit beinhaltete. Er war für die Sozialversicherung als Ganzes zuständig. Mit seinem Namen ist die Einführung der Pflegeversicherung 1995 verbunden.

Einzelne Abgeordnete, also nicht nur der Abgeordnete Weiß von der CDU/CSU machten sich schon Gedanken darüber ob in Zeiten der Corona-Pandemie ein Gesetz -  wie das über die Grundrente - in die Zeit passt. Nicht zuletzt aufgrund der Kosten, die ein solches Gesetz verursachen würde. Andere, wohl grundsätzliche Gegner eines solchen Gesetzes, verweisen auf die erheblichen verwaltungsmäßigen  Herausforderungen, die es unmöglich machen würde, dass das das Gesetz zum 1.1.2021 inkraft treten kann.

Im 10-Punkte-Programm zur Reform des Sozialwahlrechts formuliert die Bundeswahlbeauftragte, Rita Pawelski  für die Sozialversicherungswahlen und ihr Stellvertreter zu Punkt 1) u.a.:


„Ab den Sozialwahlen 2023 müssen auch Onlinewahlen möglich sein. Onlinewahlen sollen bei wählenden Versicherungsträgern 2023 als Alternative zur Briefwahl angeboten werden...“

 

Diese Forderung erhob auch pointiert am 17. Oktober 2019 in Berlin Rüdiger Herrmann in seiner Funktion als Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rüdiger Hermann ist Geschäftsführer und Schatzmeister der BfA DRV-Gemeinschaft) in der Veranstaltung der Bundeswahlbeauftragten. Sozialwahlen in der Zukunft - Stärkung der Selbstverwaltung wann?

   
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