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Ihre Redaktion
   
Der Verwaltungsrat der BARMER befasste sich u.a. mit einem Teil der Vereinbarung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU u. SPD. Hier mit dem Teil, der sich mit der "Sektorübergreifenden Versorgung" beschäftigt. Danach geht es - so wie es den Aussagen unserer Kollegen im Verwaltungsrat (VR) der BARMER zu entnehmen ist, - nicht um die Frage des "Ob" sondern die Frage des "Wie".
 
Die Verwaltungsratmitglieder der BfA DRV-Gemeinschaft stimmten der Resolution zu, dass es für die Umsetzung der Absicht der Regierung die sektorübergreifende Versorgung zu verbessern, eines größeren Tempos bedarf. Bei der vorgesehenen Terminstellung 2020 würde aus Sicht unserer Vertreter im VR die Befürchtung bestehen, dass die Problematik in dieser Wahlperiode nicht mehr zufriedenstellend gelöst werden könnte.
 
Gefordert wird das künftig die ärztliche und pflegerische Versorgung sektorübergreifend geplant wird. Dabei soll dies insbesondere zwischen dem ambulanten und stationären Bereich geschehen. Dabei müsse aus Sicht des VR der BARMER die Vergütung im Schnittstellenbereich zwischen niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern vereinheitlicht werden. Anzustreben ist, dass  Versorgungsverbünde von Ärzten und Krankenhäusern zu ermöglicht. Alles dies mit dem Ziel die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu verbessern. Zudem wäre zu erwarten, so der VR, dass sich aus einem Verbund ein starker Anschub für die Vernetzung und Kooperation ergeben würde.
 
Die Passagen im Koalitionsvertrag lauten im Original
 
Sektorübergreifende Versorgung
 
Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden. Für eine sektorenübergreifende Versorgung wollen wir weitere nachhaltige Schritte einleiten, damit sich die Behandlungsverläufe ausschließlich am medizinisch-pflegerischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten.
 
Wir werden eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitäts-Sicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.
 

   
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