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Logo DAK GesundheitIn der Verwaltungsratssitzung vom 3.4.14 wurde auch über die Pressemitteilung des BMG unter der Überschrift “Dringender Verbesserungsbedarf im Bereich der Prävention“ diskutiert. Unser Verwaltungsratsmitglied, Rolf Aschenbeck hat in der Sitzung zum Thema den nachstehenden Redebeitrag  geleistet.

 


Vollständige Rede von Rolf Aschenbeck im Verwaltungsrat

 

Liebe …..

ausweislich der Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 5.März 2014 gaben die Krankenkassen 2013 für primäre Prävention 2,53 € je Versicherten und Jahr aus, das sind weniger als 0,1 % des gesamten Ausgabevolumens. Gemäß § 20 SGB V hätten es aber bereits im Jahr 2006  2,74 € sein müssen. Daraus ergibt sich, dass die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention deutlich hinter der gesetzlichen Minimalvorgabe zurückbleiben, auch wenn Unterschiede zwischen den Kassen und den Kassenarten zu berücksichtigen sind. Das BMG macht es sich aber zu einfach, wenn es für die unzureichenden Ausgaben für Prävention allein die Krankenkassen verantwortlich macht, da die Prävention gesetzlich bereits seit Jahren vernachlässigt wurde und damit auch seit Jahren in der Möglichkeit der Durchführung einen Mangel ausweist.

In der  Pressemitteilung des BMG wird festgestellt, dass die Stärkung der Prävention erforderlich ist. Dem ist zuzustimmen. Im Koalitionsvertrag steht dazu, dass Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund gestellt werden sollen; dazu soll noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschiedet werden. Ob sich damit der Stellenwert der Prävention verbessert, muss aber bezweifelt werden, da zu vermuten ist, dass die Regelungen eines solchen Präventionsgesetzes parallel zu der wahrscheinlich unveränderten Minimalvorgabe des § 20 SGB V erfolgen werden. Dann steht die Prävention zwar optisch im Vordergrund, wird aber nicht gestärkt.

Im mittelbaren Zusammenhang mit der einer notwendigen Verbesserung der Prävention stehen die psychischen Erkrankungen, die zu steigenden Arbeitsunfähigkeitszeiten und Erwerbsminderungsrenten führen. Höhere Krankengeldausgaben sind die Folge, weil gerade ältere Arbeitnehmer deswegen häufiger und länger krank sind.

Wenn ich jetzt die Ursachen benenne, dürften diese Einigen von Ihnen nicht gefallen. Neben der Arbeitsüberlastung und dem erhöhten Leistungsdruck ist es vor allem eine Unternehmenskultur, die die Mitarbeiter als Kostenfaktor behandelt; es ist das Fehlen von Lob und Anerkennung und kein gelebtes Miteinander zwischen den Hierarchieebenen. Nicht eine, sondern mehrere Ursachen führen gerade bei älteren Arbeitnehmern, die ohnehin kritisch betrachtet werden, zur psychischen Erkrankung mit den genannten Folgen. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht geeignet, eine solche Unternehmenskultur zu ändern, die vermeintlich den Menschen in den Mittelpunkt stellt, der aber deswegen im Wege steht.

Daraus ergibt sich, dass die Krankenkassen der Reparaturbetrieb für fehlgeleitete Unternehmen ist. Um das zu ändern, muss auch der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit, der keine Verwaltung ist, öffentlich Position beziehen

 


:

Gültige gesetzliche Grundlage im SGB V

 

 Siehe auch:

Bundesrat schickt Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss


 


   
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