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Lubinski

 Anlässlich der Vertreterversammlung der DRV-Bund in Saarbrücken äußerte sich der Vorstandsvorsitzende, Cord Peter Lubinski (BfA-Gemeinschaft) u.a- zu dem wesentlichen Gesetzesvorhaben im Bereich der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung. Saarbrücken, 1. Juli 2015  / Mit Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion auf den Tag genau vor 25 Jahren seien wichtige Grundentscheidungen für die Zusammenführung der Sozialsysteme in Ost und West getroffen worden. Hierauf wies Cord Peter Lubinski, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, in seinem Bericht an die heute in Saarbrücken tagende Vertreterversammlung hin. Lubinski betonte, dass die Rentenversicherung in den vergangenen 25 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Flankierung der deutschen Wiedervereinigung geleistet habe.

In seinem Bericht zog Lubinski des Weiteren Bilanz zu den Aktivitäten der Rentenversicherung in dem Jahr nach Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Das Rentenpaket habe die Rentenversicherung vor große Herausforderungen gestellt, die sie zügig und erfolgreich gemeistert habe. So seien zum Beispiel im Hinblick auf die sogenannte „Mütterrente“ allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bis zum Jahresende 2014 über 4,7 Millionen Rentenzuschläge berechnet und für Versicherte mit vor 1992 geborenen Kindern, die noch keinen Rentenanspruch hatten, in über 2,7 Millionen Versicherungskonten die zusätzlichen Kindererziehungszeiten gespeichert worden.

Lubinski ging in seinem Bericht weiter auf das Gesetzgebungsverfahren zum Präventionsgesetz ein und unterstrich das Anliegen der Rentenversicherung, dass die gesetzlich vorgegebene gesonderte Ausgabenbegrenzung für Präventionsleistungen im Rahmen der ohnehin begrenzten Mittel für Rehabilitation und Prävention aufgehoben werden sollte. Die Geschäftsführung der neu einzurichtenden Nationalen Präventionskonferenz solle von den Sozialversicherungsträgern selbst und nicht, wie jetzt im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung übernommen werden. Die Entscheidungen der Nationalen Präventionskonferenz beträfen unmittelbar die Kompetenzen der Sozialversicherungsträger und somit die Entscheidungshoheit der Selbstverwaltung. Eine Bundesbehörde habe darauf keinen Einfluss zu nehmen.

Des Weiteren setzte sich Lubinski für eine Stärkung der sozialen Selbstverwaltung ein. Er forderte in diesem Zusammenhang einen Ausbau der Handlungsspielräume für die Selbstverwaltung der Rentenversicherung etwa im Bereich der Rehabilitation. Auch wenn es aufgrund der zeitlichen Enge nicht gelungen sei, die Sozialwahl 2017 als Online-Wahl durchzuführen, so sollten doch jetzt die anderen im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Stärkung der Selbstverwaltung zügig von der Politik umgesetzt werden, so Lubinski abschließend.

Vollständige Rede des Vorstandsvorsitzenden


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Präsentation zur Rede zum Download

Präsentation zur Rede Lubinski vom 01.07.2015


   
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