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Der Bundesfinanzhof (BFH)hat zwei der bei ihm vorliegenden Klagen auf Doppelbesteuerung zurückgewiesen. Der BFH beschließt, dass es in den ihm zur Entscheidung vorgelegten Fällen zu keiner grundgesetzwidrigen Doppelbesteuerung gekommen ist. Damit scheinen auch die noch vorliegenden rund 142000 Einsprüche von Rentnern gegen ihren Steuerbescheid erledigt zu sein.

Für die Zukunft, so der BFH, führt die bisherige Regelung der Steuerhebung zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung. Dies gilt insbesondere für die Zeiten ab 2040. Das sind die Personenkreise die heute 48 Jahre und jünger sind. Das heißt konkret: Es handelt sich um die Generationen, die ab 2035 bzw. 2040 in Rente gehen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) äußert sich wie folgt:

"In den jetzt entschiedenen Fällen ist der Bundesfinanzhof zu der Entscheidung gekommen, dass keine "verfassungswidrige Doppelbesteuerung" vorliegt. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung an sich wurde für rechtmäßig erklärt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof gemahnt, künftige Rentnergenerationen in den Blick zu nehmen. Daher ist es konsequent, dass das Bundesfinanzministerium zugesagt hat, Änderun­gen der Rentenbesteuerung vorzubereiten. Die Deutsche Rentenversicherung wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. Unmittelbare Auswirkungen für die Rentnerinnen und Rentner ergeben sich aus den heutigen Entscheidungen nicht."

Die in der Presse weitgehend im Vorfeld der Entscheidung gemutmaßte rechtswidrige steuerliche Behandlung der Rentner ist nicht bestätigt worden. Vielleicht wird auch deshalb jetzt in den Überschriften und Kommentaren in den Presseorganen überwiegend das Augenmerk auf eine mögliche zukünftige rechtswidrige Behandlung von Rentnern gelenkt. Erstaunlich. Da das Bundesfinanzministerium, durch ihren Chef, Olaf Scholz, sich sofort dahingehend äußerte, dass man  im Rahmen einer Steuerreform in der nächsten Legislaturperiode   sich des Themas annehmen werde. In dieser Legislatur ist es nicht mehr möglich, da nur noch zwei Sitzungswochen im Bundestag bis zur Neuwahl anstehen. Da kann der geneigte Leser durchaus davon ausgehen, dass bis 2035 eine auch verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung gefunden wird.

Sobald das Urteil des BFH schriftlich vorliegt, werden wir es veröffentlichen.


   
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