Hinweis über die Umstellung der Website

Hier sehen Sie unsere Homepage "BfA DRV - Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN" - wie sie bis zum 01. Juli 2023 unter einem alten Sourcecode veröffenlicht wurde. Nach der Umstellung auf eine neue Version, also der Umstellung auf einen neuen Source.Code, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit die alte Seite für eine längeren Übergangszeitraum weiter am Netzt zu  halten, da  die Umstellung nicht in allen Teilen aufgrund fehlender Module und Plugins  auf  Seiten / Artikeln im gesamten Zeitraum ab 2008 sichergestellt werden konnte. Hier können  dann, alle Artikel und vor allen deren ggf.  Anlagen noch  in bewährter Art und Weise eingesehen werden.
 
Ihre Redaktion
   

Pflege und Teilrente

Datum: 27.01.2023

Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.

Mit der Wahl einer Teilrente von bis zu 99,99 Prozent können Pflegende jedoch erwirken, dass die Pflegekasse auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf einen kleinen Teil der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 01.07. des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.

Wer neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente bezieht, sollte sich vorab über mögliche Auswirkungen eines Teilrentenbezugs beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung informieren.

 (Quelle DRV Bund)

 

Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten aufgehoben. Altersrenten können demnach unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Auch bei Erwerbsminderungsrenten wurden die Hinzuverdienstgrenzen angepasst.

 

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können nun so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Bisher galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro im Jahr.

  


   
Copyright © 2024 BfA DRV - Gemeinschaft - Für eine starke Sozialversicherung -. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.