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Es ist klar, dass die Opposition die Regierung an ihre Versprechen aus ihren eigenen Papieren, also den Koaliitionvertrag Parteilogo GRÜNEN / BÜNDNIS 90erinnert. Nicht nur verbal, sondern auch durch Vorlage eigenen Gesetzesvorschlägen. Jetzt auch die GRÜNEN zum Themenkomplex der Angleichung der Renten in Ost und West. Anhand der Bundestagsdrucksache ist erkennbar, dass auch die GRÜNEN die Vielschichtigkeit des Problems erkennen. Werden doch  in dem Vorschlag auch Regelungen zu einer "Mindestrente" für Ost und West eingebracht.

Wir werden sicherlich bald erfahren, welche Kosten dieses Vorhaben, das möglichst Ausgabenneutral durchgeführt werden soll, verursachen würde. Eines allerdings bleibt auch für diesen Gesetzentwurf gültig: Da jetzt in den Bundestag eingebracht, wird er am Ende der Wahlperiode ganz normal im Papierkorb landen. An diesem Vorschlag ist jedoch zu erkennen - besser als durch einen Text im Wahlprogramm - wie sich die GRÜNEN sich den Weg zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost und West vorstellen. Schön auch, dass sie sich auch z.B. neben dem Problem der "Intelligenzrenten" auch des in der DDR nicht vorhenden "Versorgungsausgleichs"  annehmen wollen.

Text aus dem Parlamentarischen Pressedienst:

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert gleiches Rentenrecht in Ost und West sowie den Abschluss der Rentenüberleitung. In einem Antrag (17/12507) verlangt sie von der Bundesregierung, „noch in dieser Legislaturperiode eine grundsätzliche Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West durchzuführen“.

Auch:

Die Wahrheit über die Rente Ost
Ost-West-Gefälle bei den Renten beenden
Bundeseinheitliches Rentenrecht?

Perspektiven für ein einheitliches Rentenrecht


   
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