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Ihre Redaktion
   

Mit den Fragen die sich aus dem Rentenpaket ergeben, werden brauchen wir uns nicht so   auseinandersetzen wie es insbesondere die Printmedien tun. Wir haben schon in der Vergangenheit Flagge gezeigt und unsere Auffassung kundgetan. Dabei – das geben wir zu – stand für uns  nicht die Möglichkeit des Rentenbezuges  mit 63 bei mindestens 45 Versicherungsjahren / Beitragsjahren  nicht im Mittelpunkt der Überlegungen für Änderungen in der Rentenversicherung.

Uns bewegte vielmehr die Frage wie wir das Erwerbsunfähigkeitsrentenrecht reformieren können. Im Referentenentwurf des BMAS wird auch dieses Kapitel behandelt. Allein der Anteil der voraussichtlichen Kosten für diesen Bereich deutet daraufhin, dass hier nur marginal an Verbesserungen gearbeitet wird. So z.B. die Hinzurechnungszeiten um zwei Jahre zu erhöhen. Der Hauptteil der Kosten für das Rentenpaket wird jedoch durch die sog. Mütterrente verursacht. Nach Berechnungen der DRV wird allein diese Maßnahme 72,8% der Kosten verursachen. So wie es zurzeit aussieht, soll die Mütterrente vor allem aus Beitragsgeldern bezahlt werden. Wir sind der Auffassung, dass dieses Verfahren systemwidrig ist. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind aus Steuermitteln zu bestreiten. Die Vorstandsvertreter der BfA-Gemeinschaft in der DRV-Bund haben zusammen mit der Arbeitgeberseite deshalb einen Beschluss gefasst, der deutlich macht, dass die Rentenversicherung erwartet, dass die Leistungen für die Erhöhung der Renten für die Mütter mit Kindern die vor 1992 geboren sind allein aus Steuermitteln beglichen werden.

Nachstehend der  Beschluss des Vorstandes des DRV-Bund .



Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund spricht sich in seiner heutigen Sitzung dafür aus, dass die geplante Mütterrente vollständig und nicht – wie bisher von der Bundesregierung vorgesehen – nur zu einem geringen Teil aus Steuermitteln finanziert wird.

Der Vorstand sieht mit Sorge, dass die geplante Mütterrente mit einem Finanzierungsvolumen bis 2030 von rund 105 Milliarden Euro nahezu ausschließlich auf Kosten der Rentenversicherung bezahlt werden soll. Damit müssten vor allem die Beitragszahler zur Rentenversicherung die Finanzierungslasten der geplanten Mütterrente tragen.

Die Anerkennung von Kindererziehungsleistungen ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die daher von allen Steuerzahlern zu finanzieren ist. Es gibt aus Sicht des Vorstands keinen Grund, weshalb die Beitragszahler auch Mütterrenten für diejenigen finanzieren sollen, die nie selbst in die Rentenversicherung eingezahlt haben (z. B. Selbständige, Ärzte, Anwälte, Apotheker, Architekten).

Dass die Rentenversicherungsträger Entgeltpunkte für Kindererziehung nur gewähren können, wenn der Bund die Kosten durch entsprechende Steuermittel trägt, war bislang auch Auffassung des Gesetzgebers. In der Begründung des bereits 1986 in Kraft getretenen „Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes“ (HEZG) hieß es ausdrücklich, dass es sich bei der Anerkennung von Erziehungszeiten um eine Leistung des Familienlastenausgleichs handele, deren Finanzierung Aufgabe des Bundes sei.

 


   
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