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Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2014

 

Unter dem 01.12.2014 wurde mit der Bundestagsdrucksache  18/3387 (zu BT 18/3260) das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung dem Parlament zugeleitet.

Der nachstehenden  Vorbemerkung des Gutachtens sind die Schwerpunkte des Gutachtachtens des  Sozialbeirates zu entnehmen.

 

 

I. Vorbemerkung

 

  1. Der Sozialbeirat nimmt entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag Stellung zum Rentenversicherungsbericht 2014 der Bundesregierung, der am 19. November 2014 vom Kabinett verabschiedet worden ist.
  2. Die Stellungnahme befasst sich zunächst in Kapitel II mit den Ausführungen des Rentenversicherungsberichts 2014, die sich auf die zukünftige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Die mittelfristigen Vorausberechnungen bis 2018 und die Modellrechnungen für den kommenden 15-Jahres-Zeitraum werden dabei zusammen betrachtet.
  3. Dem Sozialbeirat standen für seine Beratungen der Rentenversicherungsbericht 2014 und der „Zweite Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Abs. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre“ zur Verfügung. Der Sozialbeirat konnte sich im Übrigen auf ergänzende Erläuterungen und Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stützen.
  4. Die rentenpolitische Debatte in der ersten Hälfte des Jahres war vor allem von der Diskussion um das RV-Leistungsverbesserungsgesetz geprägt. Mit dem im Frühjahr verabschiedeten und in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetz werden wesentliche, von den Regierungsparteien im Wahlkampf angekündigte rentenpolitische Maßnahmen umgesetzt: die Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) und die abschlagsfreie „Rente ab 63“ für besonders langjährige Versicherte. Der Sozialbeirat hat sich bereits in seinen letzten Gutachten mit den wesentlichen Aspekten der jetzt beschlossenen Maßnahmen befasst. Er wird daher in diesem Gutachten zum verabschiedeten Rentenpaket nicht mehr umfassend Stellung nehmen, sondern nur einige ihm wesentlich erscheinende Gesichtspunkte darstellen.
  5. Ausführlicher befasst sich das Jahresgutachten 2014 dagegen in Kapitel III mit den Möglichkeiten und Grenzen der weiteren Flexibilisierung des Rentenzugangs. Schon vor dem Hintergrund, dass der Bundestag im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Rentenpakets eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die Vorschläge zur besseren Gestaltung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand erarbeiten soll, werden die sich dazu stellenden Fragen mit großer Sicherheit auf absehbare Zeit ein relevantes Thema bleiben. Auch die Regierungskoalition hat dieses Thema zu einem wichtigen Thema der Alterssicherungspolitik gemacht.
  6. Mit einem sowohl in der Politik als auch in der breiten Öffentlichkeit bislang eher wenig beachteten Aspekt, den Auswirkungen der europäischen Integration auf das deutsche System der Alterssicherung, befasst sich Kapitel IV. Mit dieser Thematik, deren Bedeutung im Allgemeinen noch unterschätzt wird, wird der Sozialbeirat sich in den nächsten Jahren weiter auseinandersetzen.
  7. Im vorliegenden Gutachten geht der Sozialbeirat noch nicht auf das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BAV), insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, ein. Dazu liegen noch keine Vorschläge aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens finden noch intensive Gespräche zwischen Politik und Sozialpartnern statt. Der Sozialbeirat begrüßt das Ziel der Stärkung der BAV, da er eine positive Weiterentwicklung der BAV im Hinblick auf das Ziel einer Lebensstandardsicherung durch die Altersvorsorge und -versorgung für wichtig hält.

Das vollständige Gutachten wird nachstehend zum Download bereitgestellt

 

Gutachten des Sozialbeirats 2014

 

 Siehe auch:


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