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Mindestlohn kostet 220 000 Minijobs - so die Aussagen in der deutschen Presse aufgrund der Veröffentlichung u. A. des Frühjahrsgutachten der "Wirtschaftsweisen".


 

Dies ist nicht nur die  Schlagzeile in der FAZ vom 17.04. Nein mit ähnlichen Überschriften wird die Öffentlichkeit davon unterrichtet, dass dies allein dem Tatbestand zuzuschreiben ist, dass seit Anfang des Jahres der Mindestlohn gilt und damit Beschäftigungsverhältnisse minimiert habe. Es wird natürlich nicht darauf eingegangen, um welche Tätigkeiten es sich bei den Minijobbern handelt und wie diese sich in das Gefüge von Lohn / Gehalt, Beitragszahlung und letztlich daraus sich ergebende Rentenzahlung im Alter einordnen.

Auch wird nur zaghaft von einigen Journalisten darauf hingewiesen, dass der Abbau solcher Beschäftigungsverhältnisse auch zumindest zum Teil zum Aufbau der allgemeinen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse beigetragen haben, die zum gleichen Zeitpunkt einen neuen Höchststand erreicht haben.

Ist es also dem Grundsatz in der Unterrichtung geschuldet, dass die Behauptung der Unternehmensverbände und ihrer Protagonisten behauptet haben, dass der Mindestlohn Beschäftigungsverhältnisse vernichtet? Durfte nicht gefragt werden, um welche Beschäftigungsverhältnisse es sich bei Minijobbern handelt? Sitzt man noch immer der Behauptung interessierter Kreise aus Politik und Wirtschaft  auf, dass diese Jobs als Durchgangsstufe in eine feste auskömmlich entlohnte Beschäftigung dienen, obwohl diese Mär schon vielfach widerlegt wurde?

Zwar berufen sich alle Journalisten – also nicht nur die der FAZ darauf – dass die „Wirtschaftsweisen“ in ihrem Frühjahrsgutachten, dass  die Daten aus der  Summe bereinigt um saisonale Schwankungen von tatsächlichen 120 000 Personen die weniger beschäftigt sind, zusammensetzt, dass aber erst für den Prognosezeitraum bis Ende 2016 die Zahl der geringfügig Beschäftigten (sog. 450 Euro Jobs)  um 220 000 Personen sinken könnte.

Wichtig ist aber, dass die Zahl von 220 000 weniger Beschäftigter im Raum steht um die Bundesbürger zu erschrecken um damit zusammen mit den Wirtschaftsverbänden Druck auf die Politik auszuüben.

Da geht dann mit der gewählten Überschrift fast unter, dass die Wissenschaftler auch  ausführen: „Ein Teil der Minijobs dürfte tatsächlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden sein, worauf der kräftige Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit November hindeutet.“

Es wäre wohl besser gewesen, nicht den Minijobs die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, sondern sich um  die Sozialversicherung insgesamt stützende Vollbeschäftigtenstellen zu kümmern. Das allerdings hätte die dramatische Überschrift nicht gestützt. Cui bono? Genau, denjenigen, die auch prekären Beschäftigungsverhältnissen das Wort reden und sich an anderer Stelle über die drohende Altersarmut auch auf Seiten der Wirtschaftsverbände auslassen.

 


   
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