Hinweis über die Umstellung der Website

Hier sehen Sie unsere Homepage "BfA DRV - Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN" - wie sie bis zum 01. Juli 2023 unter einem alten Sourcecode veröffenlicht wurde. Nach der Umstellung auf eine neue Version, also der Umstellung auf einen neuen Source.Code, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit die alte Seite für eine längeren Übergangszeitraum weiter am Netzt zu  halten, da  die Umstellung nicht in allen Teilen aufgrund fehlender Module und Plugins  auf  Seiten / Artikeln im gesamten Zeitraum ab 2008 sichergestellt werden konnte. Hier können  dann, alle Artikel und vor allen deren ggf.  Anlagen noch  in bewährter Art und Weise eingesehen werden.
 
Ihre Redaktion
   
Entscheidung über Reha-Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen versprochen.

Rentenversicherung, Krankenkassen und Krankenhäuser wollen Zugang zur Suchtrehabilitation verbessern

Die DRV-Bund berichtet in einer Pressemitteilung, dass sich zwischen den Sozialversicherungsträgern, die sich mit den Folgen von Suchterkrankungen rehabilitativ beschäftigen, eine Einigung über zügige Bearbeitung der Anträge soll die Behandlung Abhängigkeitskranker verbessert werden. Der Stellungnahme durch die DRV-Bund ist zu entnehmen, dass über einen Rehabilitationsantrag innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen entschieden werden soll. Ein wirklich sportliches Ziel. Wir werden sehen, ob dieses Tempo überall eingehalten werden kann.
 
Pressemitteilung DRV-Bund
 
(Berlin) Alkohol-, drogen- oder von Medikamenten abhängige Menschen sollen künftig nach einem qualifizierten Entzug im Krankenhaus direkt in eine Einrichtung der ambulanten oder stationären Suchtrehabilitation verlegt werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Entsprechende Handlungsempfehlungen haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband, der IKK e. V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau getroffen. Ziele des sogenannten Nahtlosverfahrens: Durch eine effektive Organisation der Anschlussversorgung sollen die Behandlung Abhängigkeitskranker verbessert und die Versorgungsbereiche (Krankenhaus, Rehabilitation, Suchtberatungsstellen) enger miteinander verzahnt werden. Von dem "Nahtlosverfahren" profitieren Betroffene, die bei den beteiligten Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern versichert sind. Die konkrete Umsetzung soll nun auf Landesebene durch die Vertragspartner (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Krankenhäuser) zügig beschlossen werden.
Leider nehmen viele suchtkranke Menschen nach einem qualifizierten Entzug in einem Krankenhaus keine medizinische Rehabilitation in Anspruch oder treten bewilligte Rehabilitationsleistungen nicht an. Dies birgt das Risiko eines Rückfalls. Mit dem Nahtlosverfahren wollen wir die Inanspruchnahme in der Suchtrehabilitation steigern und den sogenannten Drehtüreffekt im Krankenhaus möglichst vermeiden", erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, der die Handlungsempfehlungen federführend für die anderen Verbände der Krankenkassen verhandelt hat.
Dreh- und Angelpunkt ist das Krankenhaus, das wie bisher den Reha-Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) sowie den ärztlichen Befund- und Sozialbericht erstellt. In Abstimmung mit den Rehabilitationsträgern und der aufnehmenden Reha-Einrichtung wird die nahtlose Verlegung vom Krankenhaus in die Suchteinrichtung organisiert. ´Herzstück´ des Nahtlosverfahrens ist die begleitete Anreise des Patienten durch einen Mitarbeiter der Suchteinrichtung oder einer Suchtberatungsstelle. Damit wollen wir erreichen, dass alle Patienten tatsächlich ´ohne Umwege´ in der Rehabilitation ankommen", so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
 
Mit den Handlungsempfehlungen haben wir in Zusammenarbeit mit den Suchtfachverbänden vereinbart, wie wir die Versorgung Abhängigkeitskranker organisieren und verbessern wollen. Die Empfehlungen enthalten Aussagen zur Leistungszuständigkeit, zur Mitwirkung der Krankenhäuser und weitere Details zum Nahtlosverfahren. Innerhalb von nur fünf Arbeitstagen sollen die Rehaträger über den Rehabilitationsantrag entscheiden. Damit beschleunigen wir das Verfahren und verbessern die Versorgung der Versicherten. Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass die Suchtkranken schneller als bisher in das Arbeitsleben integriert werden können", so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
 

   
Copyright © 2024 BfA DRV - Gemeinschaft - Für eine starke Sozialversicherung -. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.