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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für eine endgültige Beratung des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – (GPVG), das insbesondere bei den gesetziichen Krankenkassen wohl weiterhin auf Ablehnung stoßen wird. Greift es doch auf die Rücklagen der Kassen zu (wir berichteten-GVPG). Nach fast einmütigen Stellungnahmen der Selbstverwaltung der Kassen wäre diese Gesetz ein Eingriff in die Selbstverwaltung. ( Nachstehend Kurzbericht aus dem Bundestag - der GKV -Bezug Seite 22 des Gesetzentwurfes)
 
 

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Entwurf für das sogenannte Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (19/23483) der Bundesregierung mit einigen Änderungen beschlossen. Für den Entwurf, der am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden soll, votierten am Mittwoch die Fraktionen von Union und SPD, Linke und FDP stimmten dagegen, AfD und Grüne enthielten sich.

 

Die Vorlage beinhaltet ein ganzes Bündel an Regelungen. So soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2021 einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten. Zudem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt werden. Mit dem zusätzlichen Geld sollen die Beiträge stabil gehalten werden. Die Bundesregierung plant 2021 mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge in der GKV im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte.

 

Ferner sind 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege geplant. Die Stellen sollen durch einen Vergütungszuschlag von der Pflegeversicherung finanziert werden, sich also nicht auf die Eigenanteile auswirken. Angestrebt wird ein verbindliches Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Vorgesehen sind auch mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt. Damit sollen neue Hebammenstellen und weitere Stellen für Fachpersonal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

 

Gestärkt werden außerdem Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in ländlichen Regionen. Die Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für sogenannte Selektivverträge, um innovative regionale Versorgungsformen zu fördern.

 

In den Ausschussberatungen wurde unter anderem für bestimmte Fälle eine Ausnahmeregelung vom Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und der Verpflichtung zum Abbau von Finanzreserven der Kassen ergänzt. Auch werden einige Corona-bedingte Hilfen bis Ende März 2021 verlängert. Die Förderung für das Hebammen-Fachpersonal wird angehoben.

 

   
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