Hinweis über die Umstellung der Website

Hier sehen Sie unsere Homepage "BfA DRV - Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN" - wie sie bis zum 01. Juli 2023 unter einem alten Sourcecode veröffenlicht wurde. Nach der Umstellung auf eine neue Version, also der Umstellung auf einen neuen Source.Code, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit die alte Seite für eine längeren Übergangszeitraum weiter am Netzt zu  halten, da  die Umstellung nicht in allen Teilen aufgrund fehlender Module und Plugins  auf  Seiten / Artikeln im gesamten Zeitraum ab 2008 sichergestellt werden konnte. Hier können  dann, alle Artikel und vor allen deren ggf.  Anlagen noch  in bewährter Art und Weise eingesehen werden.
 
Ihre Redaktion
   

Als Folge der Koalitionsvereinbarung wurde durch das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)“ der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6 Prozent gesenkt und der pauschale Zusatzbeitrag abgeschafft.

Die BfA-Gemeinschaft hatte in diesem Zusammenhang dargelegt, dass mit diesem Gesetz der Versicherte bei zukünftigen Beitragserhöhungen die Differenz allein zahlen muss. Der Arbeitgeberanteil wurde nämlich per Gesetz auf 7,3 Prozent festgeschrieben.

Die paritätische Finanzierung gehört zu den wichtigen Zielen unserer Gemeinschaft. Versicherte und Arbeitgeber sollen zu gleichen Teilen die Beitragsbelastung tragen. Zuletzt wurde von der BfA-Gemeinschaft am 14. Juni 2015, nach Verabschiedung des „Versorgungsstärkungsgesetzes“, auf die kommende einseitige finanzielle Belastung des Versicherten hingewiesen.

In den letzten Wochen reißen die Meldungen nicht ab, die Finanzprobleme in den Krankenkassen aufzeigen. Hohe Arzneimittelausgaben und teurere Krankenhäuser führen zu den Defiziten. Insgesamt werden die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung steigen. So wird errechnet, der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte um 0,3 Prozentpunkte steigen. Diese Erhöhung trägt der Versicherte allein.

Jetzt werden Politik und andere wach. Die SPD fordert durch maßgebliche Politiker die Rückkehr zur hälftigen Finanzierung. Auch der DGB hat entsprechend nachgelegt. Anders sieht es die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber (BDA). Sie drängt auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages.

Bundesgesundheitsminister Gröhe möchte erst die Ergebnisse des Schätzerkreises der GKV im Oktober abwarten und zeigt sich eher ablehnend. 

Die weitere Entwicklung in dieser Frage bleibt spannend. Allerdings kann wohl kaum vor der nächsten Bundestagswahl – wenn überhaupt – mit einer gesetzlichen Änderung, und damit einer Entlastung der Versicherten, gerechnet werden.

Der Vorstand der BfA-Gemeinschaft wird weiterhin an der Forderung nach einer gleichen – also paritätischen- Beitragsfinanzierung von Versicherten und Arbeitgebern festhalten. Die Regierung ist aufgefordert die notwendigen Schritte dazu einzuleiten.

Karl Heinz Plaumann


Karl Heinz Plaumann

Direktor a.D. (Baden-Württember)

Mitglied Vorstand BfA-Gemeinschaft e.V.

 

 

 

 


 

 

 Siehe auch:

Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen (KK-direkt)

Dagegen:

Wettbewerb auf dem Rücken der Patienten: Krankenkassen kalkulierten ihre Beitragssätze zu niedrig (Leistungsanbieter in KK-direkt)

 

 


   
Copyright © 2024 BfA DRV - Gemeinschaft - Für eine starke Sozialversicherung -. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.