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Ihre Redaktion
   

Wir sind mit unserer Auffassung zur Fehlsteuerung des Morbi-RSA (Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Fakten in der Ärztezeitung dargestellt. bestätigen erneut, dass der Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds mehr als willkürlich erscheint. Siehe nachstehendes Zitat.  Zeit zum Handeln. Aber - wie ließ uns noch das BVA über seinen Präsidenten Plate ausrichten? Es besteht zurzeit kein Bedarf für eine Änderung. Derweil nimmt die Fehlsteuerung erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb unter den Kassen.

Der Wettbewerb geht also weiter nur über die Beitragshöhe der jeweiligen Kassen. Und diejenigen Kassen, die ohne ihr zutun finanziell gut dastehen, bemühen sich weiter um die jungen und einkommenstarken Versicherten.

Das die Höhe des Zusatzbeitragssatzes nicht zwingend ein adäquater Parameter für die Wirtschaftlichkeit einer Kasse sein muss, hat auch die Ärztezeitung jüngst in einem Beispiel zur AOK Sachsen-Anhalt, AOK Plus (beide 14,9 Prozent Beitrag) und der Siemens BKK (SBK) mit 15,9 Prozent Beitrag aufgezeigt. Laut Geschäftsbericht erhielt die AOK demnach 2014 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 4.110 Euro je Versicherten. Dem gegenüber standen 3.670 Euro Leistungsausgaben. Pro Kopf fielen dabei 225 Euro Verwaltungskosten an. Die SBK kam dagegen mit 124 Euro Verwaltungsausgaben aus. Allerdings erhielt sie aus dem Gesundheitsfonds 2.576 Euro je Versicherten (1.534 weniger als die AOK), die Leistungsausgaben von 2.625 Euro gegenüberstanden (1.045 Euro weniger als bei der AOK). Die BKK sieht hierin eine Ungerechtigkeit, die in der Ausgestaltung des "morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs" (Morbi-RSA), dem Finanzausgleich der Kassen, begründet liegt (vgl. "Links zum Thema Wettbewerb - MorbiRSA-Fehlsteuerung - Das BVA sieht keinen Handlungsbedarf").

 


   
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