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Hier sehen Sie unsere Homepage "BfA DRV - Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN" - wie sie bis zum 01. Juli 2023 unter einem alten Sourcecode veröffenlicht wurde. Nach der Umstellung auf eine neue Version, also der Umstellung auf einen neuen Source.Code, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit die alte Seite für eine längeren Übergangszeitraum weiter am Netzt zu  halten, da  die Umstellung nicht in allen Teilen aufgrund fehlender Module und Plugins  auf  Seiten / Artikeln im gesamten Zeitraum ab 2008 sichergestellt werden konnte. Hier können  dann, alle Artikel und vor allen deren ggf.  Anlagen noch  in bewährter Art und Weise eingesehen werden.
 
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Die Vorstandsbezüge der  Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherung müssen aufgrund der gesetzlichen Regelungen jährlich veröffentlicht werden. Nachstehend sind die Vorstandsbezüge mit dem Datum der Veröffentlichung für einige Kassen aufgeführt.

 

Vorstandsbezüge ausgewählter Kassen in der Regel mit Stand 1.3.2016

 

Kassenname



variabel*

Gesamt/Jahr

Diff**

TK



0,00 €

305.398,32 €

 
Stand: 01.03.2016

BARMER GEK



0,00 €

272.266,00 €

 
Stand: 01.03.2016

DAK



0,00 €

256.403,40 €

 
Stand: 01.03.2016

AOK Bayern



 51.611,59€

248.227,17 €

 
Stand: 01.03.2016

KKH



29.416,80€

245.716,80 €

 
Stand: 01.03.2016
variabler Teil ist Obergrenze


AOK Nordost



47.198,32€

244.297,31 €

 
Stand: 01.03.2016
Erhöhtes Grundgehalt durch zusätzl. Abordnung als komm. Vorstand des AOK-BV vom 13.07.-31.12.2015


mhplus BKK



58.850,13€

237.374,21 €

 
Stand: 01.03.2016

IKK classic



28.347,12€

232.561,62 €

 
Stand: 29.02.2016

AOK Hessen



50.680,00€
231.680,00 €

 
Stand: 01.03.2016

AOK NordWest



41.214,99€

230.709,55 €

 
Stand: 01.03.2016
Erhöhtes Grundgehalt durch teilw. Abordnung als komm. Vorstand des AOK-BV vom 13.07.-31.12.2015


*) erfolgsabhängiger Anteil an den Bezügen
**) Steigerungsrate zum Vorjahr




Die Angaben basieren auf den Veröffentlichungen der Kassen im Bundesanzeiger für den Vorstandsvorsitz bzw. einen Alleinvorstand.Vollständige Liste ist im Bundesanzeiger einzusehen.


   
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