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Versichertenkarte - GesundheitskarteDas  Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informierte über das Finanzergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Quartale 1 bis 4 des Jahres 2018.Die Zahlen weisen aus, dass bereits im dritten Jahr infolge in der GKV ein positives Ergebnis erreicht wurde.

Die Zahlen weisen auf der Einnahmeseite  241,4 Milliarden Euro aus. Dem standen Ausgaben in Höhe von   239,4 Milliarden Euro gegenüber. Dies sind die 2 Milliarden Überschuss auf der Einnahmenseite  für das Jahr 2018.

Wenn man davon ausgeht, dass die monatliche Ausgabe in der GKV ca. 19,7 Milliarden betragen, so  ist dieser Überschuss 10,15% einer Monatsausgabe oder 0,8% einer Jahresausgabe in der GKV.

Betriebsmittel

Die Betriebsmittel im der Kassen hatten am Jahresende 2018 einen Umfang von 21 Milliarden. Dies sind 8,8% einer Jahresausgabe oder aber 5,26% mehr als die Höhe einer Monatsausgabe.

Auf den Sachverhalt der Ausgaben im Verhältnis zu den vorhandenen Betriebsmitteln und dem Überschuss im Jahr 2018 und den in der GKV monatlich anfallenden Ausgaben wird deshalb so detailliert eingegangen, damit einmal die wahre Relation der doch angeblich so hohen Überschüsse in der GKV im Verhältnis zu den laufenden monatlichen bzw. jährlichen Ausgaben der Kassen dargestellt wird.  Damit wird auch die Aussage des Bundesgesundheitsministers relativiert, die da lautet, dass die Kassen erhebliche Mittel für die Steigerung bzw. die Verbesserung auf der Leistungsseite haben. Vor allem relativieren sie Aussagen wie diese des Gesundheitsministers:

Die Wirtschaft läuft gut, die Krankenkassen haben weiterhin hohe Überschüsse. Beitragsgelder sind aber keine Sparanlagen, sondern sie sind dafür da, die Versorgung besser zu machen. Das tun wir. Und Krankenkassen mit besonders hohen Reserven müssen ihre Rücklagen ab 2020 innerhalb von drei Jahren unter die gesetzliche Obergrenze von 1 Monatsausgabe absenken. Dann haben die Beitragszahler auch etwas von der guten Finanzlage.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Bewertung der Zahlen im Einzelnen nach Schwerpunkten

 

Verwaltungskosten:

Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen um 3,9 Prozent

Die Nettoverwaltungskosten erhöhten sich um 5 Prozent. Dabei muss berücksichtigt werden, dass dieser Zuwachs vor allem auf erhöhte Zuführungen zu  Altersrückstellungen und geringere Erstattungen von Verwaltungskosten durch die Renten- und Pflegeversicherung begründet ist.

Krankenhausbehandlung:

Den grössten Ausgabenblock stellen die Kosten für die Krankenhausbehandlung dar. Sie stiegen um 3,1 Prozent.

Arzneimittel:

Ebenfalls um 3,1 Prozent erhöhten sich die Ausgaben für Arzneimittel.

Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen:

Nach Mitteilung des BMG stiegen die Ausgaben für ärztliche Behandlung auch um 3,1 Prozent; die für zahnärztliche Behandlung um 2,7 Prozent (Zahnersatz 1,5 Prozent).

Heil- und Hilfsmittelversorgung:

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz führte bei den Heilmitteln zu einer Ausgabensteigerung für die Krankenkassen von 11,5 Prozent. Das ist Folge der im Gesetz gewollten Auskoppelung  der Grundlohnentwicklung bei der Preis- und Vertragsgestaltung.

Unterschiedliche Entwicklung nach Kassenarten:

Wenn man die vorstehenden Aussagen des Ministers Spahn in den Ohren hat, glaubt man, dass die Überschüsse gleichmäßig bei allen Kassen vorliegen und es deshalb auch möglich ist zum Vorteil der Versicherten, diese Überschüsse abzubauen. Dies ist aber nicht so.

Alle AOK verzeichnen einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro. Mit deutlichem Abstand folgen die Ersatzkassen mit 561 Millionen Euro Überschuss, dann die Betriebskrankenkassen mit 198 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See mit 90 Millionen Euro.

Die gute Finanzentwicklung   kam auch dem Gesundheitsfonds zugute.(der Überschuss erhöhte sich auf 562 Millionen Euro, die Liquiditätsreserve stieg auf jetzt 9,7 Milliarden Euro).

Differenzierte Betrachtung notwendig:

Zum Jahreswechsel 2018/2019 hatten laut BMG 69 von 110 Krankenkassen Betriebsmittel und Rücklagen oberhalb der Grenze von einer Monatsausgabe, 42 davon „sogar“ Finanzreserven oberhalb von 1,5 Monatsausgaben.

Diese  Information sagt nichts darüber aus, dass z.B.  grosse Ersatzkassen die Reserve von einer Monatsausgabe gar nicht erreichen und auf absehbare Zeit auch nicht erreichen werden

Die Ausgaben der einzelnen Kassen sind von der Morbidität ihrer Versicherten bestimmt. Die Ausgaben sind bei allen Kassen zu 99% gesetzlich normiert. D.h. bei gleicher Rechtslage werden unterschiedlich hohe Mittel aus dem Topf des Risikostrukturausgleichs den Kassen zugewiesen.  Dabei bekommen einzelne große Kassen, wie z.B. die BARMER und die DAK-Gesundheit nicht die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds, die sie aufgrund ihrer Leistungsausgaben aufgrund gesetzlicher Ansprüche ihrer Versicherten bekommen müssten. Während also ein Teil der Kassen überproportional Mittel einstreichen und ihre Rücklagen auffüllen, sind andere Kassen dabei nicht zu steuernde Defizite durch einen Zusatzbeitrag zu finanzieren.

Fazit und Forderung aus der Betrachtung der Finanzlage:

Der MorbiRSA ist   zu reformieren, damit endlich zwischen den Kassen eine gerechte Verteilung der Finanzmittel erfolgt.

Eine – wie vom Minister geforderte Absenkung der Rücklagen    hat also zu berücksichtigen, dass die Rücklagen eben nicht überall vorliegen. Wenn also über Überhänge und deren Abbau gesprochen wird muss zuerst der MorbiRSA auf der Grundlage eines weiteren bestellten Gutachtens  des Expertenbeirates des Bundesversicherungsamtes (BVA) verändert werden. So ist es auch verankert im GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) vom 11.12.2018.

Einige Experten bezweifeln inzwischen, ob ein solches Gutachten aufgrund der unterschiedlichen Situation der Kassen und auch deren Interessenlagen tatsächlich rechtzeitig vorliegt.  Schließlich ist für die bisher Begünstigten zu erwarten, dass sie nicht gerade zu den Gewinnern der Neujustierung gehören werden.

Die BfA DRV-Gemeinschaft fordert jetzt umso dringender, endlich die (gerechte) Reform des Morbi-RSA im Interesse der Versicherten und Beitragszahler in die Wege zu leiten. Dafür werden sich unsere Vertreter in den Verwaltungsräten, wie im unmittelbaren Kontakt mit den politisch Verantwortlichen einsetzen.

 

Zusammengefasst: Statistische Daten des BMG über die Finanzsituation der GKV

 
 

Finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung einschl. der landwirtschaftlichen Krankenversicherung1)

im 1.-4. Quartal 2018

Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich zum 1.-4. Quartal 2017 in v.H.

 

Veränderungsrate

 
 

GKV

AOK

BKK*

IKK

KBS

EK*

LKV

 

absolut

je Vers.

je Versicherten

Ärztliche Behandlung 2)

3,1

2,3

0,1

3,9

4,0

2,0

3,5

5,5

Behandlung durch Zahnärzte ohne Zahnersatz

2,7

1,9

2,6

1,4

0,9

3,0

1,7

3,4

Zahnersatz insgesamt

1,5

0,7

0,1

1,0

0,8

0,5

1,2

2,2

Arznei- und Verbandmittel insgesamt

3,1

2,3

0,8

4,6

4,4

4,4

2,6

4,6

Summe Hilfsmittel

4,7

4,0

1,8

5,2

4,2

1,8

5,9

2,5

Summe Heilmittel

11,5

10,7

8,4

10,2

10,0

11,4

12,9

14,8

Krankenhausbehandlung insgesamt mit stationärer Entbindung

3,1

2,3

0,4

3,8

4,4

1,8

3,4

5,0

Krankengeld

6,6

5,8

7,0

5,6

7,0

11,0

4,7

6,7

Fahrkosten

7,5

6,7

4,1

7,9

9,7

5,5

9,0

8,1

Vorsorge- u. Rehabilitationsmaßnahmen

2,4

1,6

0,3

2,4

3,2

0,4

2,7

1,1

Schutzimpfungen

9,0

8,1

7,3

1,0

2,7

5,8

13,4

-3,8

Früherkennungsmaßnahmen

4,2

3,4

2,4

2,4

0,2

0,8

5,5

1,7

Leistungen bei Schwangerschaft

und Mutterschaft ohne stationäre Entbindung

5,8

5,0

5,3

3,8

-2,6

-2,3

7,0

-1,5

Behandlungspflege/Häusliche Krankenpflege

5,9

5,1

2,6

5,6

11,2

6,2

6,7

7,7

Dialyse

-0,2

-1,0

-2,7

1,7

2,7

-3,3

0,3

-11,0

Ausgaben für Leistungen insgesamt

3,9

3,1

1,4

4,2

4,8

3,2

4,0

5,0

Netto-Verwaltungskosten (Netto-Vwk)

5,0

4,2

1,2

5,3

4,8

8,3

6,7

10,5

Ausgaben insg. für Leistungen und Netto-Vwk

3,9

3,1

1,4

4,2

4,8

3,4

4,1

5,2

         

Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen (absolut in Mio. EUR)

   

GKV

AOK

BKK*

IKK

KBS

EK*

LKV

Ausgaben insgesamt

239.369

90.659

32.000

15.992

7.275

90.848

2.596

Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds 3)

222.123

86.284

29.631

14.754

6.906

84.548

0

Mittel aus dem Einkommensausgleich 4)

15.007

4.863

2.355

1.204

411

6.174

0

Beitragseinnahmen 5)

1.034

0

0

0

0

0

1.034

Sonstige Einnahmen 6)

3.203

591

212

111

48

687

1.555

Einnahmen insgesamt

241.367

91.738

32.198

16.068

7.365

91.409

2.588

Überschuss/Defizit(-)

1.998

1.079

198

77

90

561

-8

 

Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds

 

in Mio. EUR

Veränderung zum 1.-4.

Qu. 2017 in v.H.

Ausgaben für das 1.-4. Qu. 2018 insgesamt

237.682

3,3

davon:

   

Zuweisungen an die Krankenkassen 7)

222.226

3,5

Ausgaben für Zahlungen aus dem Einkommensausgleich (ab 2015) 4)

15.018

 

Zuweisungen inkl. Zahlungen aus dem Einkommensausgleich

237.244

3,3

Finanzierungsanteile an Innovationsfonds und Strukturfonds

382

 

Vergütungen an andere für Verwaltungszwecke (Minijob-Zentrale)

37,8

 

Verwaltungskosten des Gesundheitsfonds gem. 271 Abs. 6 SGB V

18,5

 
   

Einnahmen für  das 1.-4. Qu. 2018 insgesamt

238.244

3,8

davon:

   

Beitragseinnahmen inkl. Forderungen (ohne Zusatzbeiträge)

208.708

4,2

Zusatzbeiträge für Einkommensausgleich (ab 2015) 4)

15.171

 

Beitragseinnahmen inkl. Zusatzbeiträge für den Einkommensausgleich

223.879

4,0

Bundeszuschüsse

14.370

 

Sonstige Einnahmen

-5,1

 

Überschuss/Defizit(-)

562

 
 
 
     
  • Die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) nimmt nicht an dem zum 01.01.2009 eingeführten Gesundheitsfonds teil.
  • einschlilich Integrierte Versorgung, Behandlung durch Belegärzte in Krankenhäusern, ärztliche Behandlung in Hochschulambulanzen, ärztliche Beratung und Behandlung bei Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch sowie ohne Dialysesachkosten und ohne von den Versicherten geleistete Zuzahlungen
  • Von den Krankenkassen ausgewiesene Zuweisungen für den Berichtszeitraum einschließlich Forderungen und Verpflichtungen
  • Ab dem 01.01.2015 ist der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfallen. Die Krankenkassen können seitdem einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erheben. Die Beiträge hieraus werden an den Gesundheitsfonds weitergeleitet und fließen nach Durchführung des Einkommensausgleichs an die Krankenkassen zurück.
  • Der Wert bezieht sich auf die Beitragseinnahmen der LKV, die nicht am Gesundheitsfonds teilnimmt.
  • Bei der LKV insbesondere Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftlichen Altenteiler sowie bei allen Krankenkassen insbesondere Erstattungen von Dritten und Vermögenserträge
  • ausgezahlte Zuweisungen des Bundesversicherungsamtes für den Berichtszeitraum

Quelle: GKV Statistik BMG, Vordruck KV 45


Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung

 

in Mio. EUR

absolute Differenz in Mio. EUR

1.-4. Quartal 2017

1.-4. Quartal 2018

1.-4. Qu. 2017

zu 1.-4. Qu. 2018

Ausgaben insgesamt

230.564

239.369

8.805

mit Zuzahlungen der Versicherten

234.534

243.472

8.938

Ausgaben für Leistungen insgesamt 1)

217.994

226.396

8.402

mit Zuzahlungen der Versicherten

221.964

230.498

8.535

darunter - jeweils mit Zuzahlungen - :

     

Ausgaben, die der vertragsärztlichen Versorgung zugute kommen 2)

42.641

43.922

1.281

Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz

10.821

11.112

291

Zahnersatz

3.296

3.345

49

Zahnärztliche Behandlung insgesamt

14.117

14.456

340

Arzneimittel aus Apotheken und von Sonstigen

39.934

41.153

1.218

Hilfsmittel

8.523

8.933

410

Heilmittel

7.123

7.949

826

Krankenhausbehandlung

75.579

77.899

2.321

Krankengeld

12.276

13.091

816

Leistungen im Ausland

689

749

60

Fahrkosten

5.584

6.003

418

Vorsorge- und Reha-Maßnahmen

3.516

3.605

89

Schutzimpfungen 3)

1.125

1.239

114

Schwangerschaft / Mutterschaft 4)

1.395

1.475

81

Behandlungspflege/Häusliche Krankenpflege

6.133

6.493

360

Sonstige Leistungsausgaben

3.331

3.531

200

Sonstige Aufwendungen

1.693

1.548

-145

Netto-Verwaltungskosten

10.877

11.425

548

 
  2018 Tortendiagramm Ausgaben GKV
 
Quelle: BMG

   
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