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Ihre Redaktion
   

Gemeinsame Presseerklärung der Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin AOK-Bundesverband, Berlin BKK Bundesverband, Essen IKK e. V., Berlin Knappschaft, Bochum Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel

 

 

Berlin, 2. Februar 2010

 

Seit dem 1. Februar 2010 veröffentlichen die Verbände der Pflegekassen neben den Pflegenoten der einzelnen Einrichtungen in zehn Bundesländern auch die ersten Landesdurchschnittsnoten für Pflegeheime und sorgen so für noch mehr Transpa­renz bei der Qualität von Pflegeleistungen.

 

Ab sofort wird neben der Note des jeweiligen Pflegeheims auch die Durchschnitts­note aller geprüften Pflegeheime in dem jeweiligen Bundesland veröffentlicht. Vor­aussetzung hierfür ist, dass in dem jeweiligen Bundesland mindestens 20 Prozent der Einrichtungen geprüft sind, um einen belastbaren Durchschnitt bilden zu kön­nen. Bundesweit sind inzwischen von über 1.800 Einrichtungen die Pflegenoten im Internet von den Verbänden der Pflegekassen veröffentlicht worden. Damit wurde in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die „20-Prozent-Hürde" genommen.

 

Für Interessierte bietet diese Ergänzung den Vorteil, dass sie auf den ersten Blick erkennen können, ob eine Pflegeeinrichtung hinsichtlich der Qualität über- oder unterdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Einrichtungen in dem jeweiligen Bun­desland abschneidet. Dadurch erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine weitere wichtige Hilfestellung bei der Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung.

 

Seit Dezember 2009 veröffentlichen die Verbände der Pflegekassen die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die so genannten Pflegenoten, im Internet. Damit tragen sie vor allem zu mehr Transpa­renz über die Qualität in der Pflege bei. Zudem wird damit ein „Wettbewerb der Qualität" zwischen den Heimen befördert. Beides kommt Pflegebedürftigen und ih­ren Angehörigen zugute.

 

Die Verbände der Pflegekassen setzen sich im Namen ihrer Versicherten auch wei­terhin für eine zügige und umfassende Veröffentlichung der Pflegenoten ein.


   
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