Hinweis über die Umstellung der Website

Hier sehen Sie unsere Homepage "BfA DRV - Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN" - wie sie bis zum 01. Juli 2023 unter einem alten Sourcecode veröffenlicht wurde. Nach der Umstellung auf eine neue Version, also der Umstellung auf einen neuen Source.Code, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit die alte Seite für eine längeren Übergangszeitraum weiter am Netzt zu  halten, da  die Umstellung nicht in allen Teilen aufgrund fehlender Module und Plugins  auf  Seiten / Artikeln im gesamten Zeitraum ab 2008 sichergestellt werden konnte. Hier können  dann, alle Artikel und vor allen deren ggf.  Anlagen noch  in bewährter Art und Weise eingesehen werden.
 
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Die neuen Rechengrößen für das Jahr 2023 sind seitens der Bundesregierung bekanntgegeben worden. Der Bundesrat wird sicherlich auch seine Zustimmung erteilen. Damit steht dann einer Anwendung für das Jahr  2023 nichts im Wege.

Rechengrößen der Sozialversicherung

2023 im Vergleich zu 2022

 

 

2022

2023

West

Ost

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Jahr

                 

Beitragsbemessungsgrenze

(ArV / AV)

 

7.050 €

 

84.600 €

 

6.750 €

 

81.000 €

 

7.300 €

 

87.600 €

 

7.100 €

 

85.200€

Beitragsbemessungsgrenze

(Knappschaft)

 

8.650 €

 

103.800 €

 

8.350€

 

100.200 €

 

8.950€

 

107.400 €

 

8.700€

 

104.400 €

Beitragsbemessungsgrenze

(Arbeitslosenversicherunq)

 

7.050€

 

84.600€

 

6.750 €

 

81.000€

 

7.300 €

 

87.600 €

 

7,100 €

 

85.200€

Beitragsbemessungsgrenze

(Kranken- u. Pflegeversicherunq)

 

4.837,50€

 

58.050€

 

4.837,50 €

 

58.050 €

 

4.987,50 €

 

59.850 €

 

4.987,50 €

 

59.850 €

Versicherungspflichtgrenze
(Kranken- u. Pflegeversicherung)

 

5.362,50 €

 

64.350€

 

5.362,50 €

 

64.350 €

 

5.550 €

 

66.600 €

 

5.550€

 

66.600 €

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

 

3.290€

 

39.480 €*

 

3.150 €

 

37.800 €

 

3.395€*

 

40.740€*

 

3.290 €

 

39.480 €

Geringfügigkeitsgrenze

450€

 

450€

 

520

 

520

 

Vorl. Durchschnittsentgelt / Jahr

38.901 €

43.142 €

 

Quelle: BMAuS 2021/2022 / Anmerkung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Alle Daten stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates


   
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