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Ihre Redaktion
   
Aus der Sitzung des TK Verwaltungsrates berichten wir über einen Punkt, der die Selbstverwaltung unmittelbar berührt und der von den Vertretern der BfA DRV-Gemeinschaft im VR im Sinne unserer Grundsätze zur Stärkung der Selbstverwaltung diskutiert wurde:

Das heißt, dass unter besonderer Mitwirkung der Fraktion der BfA DRV-Gemeinschaft im Verwaltungsrat der TK  im nichtöffentlichen Teil der Sitzung  eine Resolution des Verwaltungs­rates der Techniker Krankenkasse zum BGM-Referentenentwurf einer geplanten Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorbereitet wurde.

Das Ergebnis der Beratungen wurde unter dem Titel Keine weiteren Einschnitte in die Aufgaben der Selbstverwaltung“ als  Resolutionsvorlage    in den öffentlichen Teil der Sitzung des VR eingebracht. Die Vorlage wurde einstimmig  angenommen. Die Resolution steht hier zum Download bereit.

Ziel dieser Resolution ist es, eine klare Stellungnahme der Selbstverwaltung in der TK zum Gesetzentwurf des BMG vorzulegen. Dabei wurde festgestellt:

Das Vorhaben des Bundesgesundheitsminister Spahn der MDK-Reform darf nicht in der vorgesehenen Form des Gesetzentwurfes  Gesetz werden. Dabei wurden die in der öffentlichen Sitzung durch das Mitglied des VR, Klemens, der zugleich als alt. Vorsitzender des Spitzenverbandes der GKV tätig ist, vorgebrachten Argumente von unseren Vertretern  mitgetragenen. Diese Kern-Forderungen sind:

  1. Die Kassen müssen aktive Verwaltungsratsmitglieder in den MDK entsenden dürfen.
  2. Es darf strukturell keine Mehrheiten gegen die Kassen geben
  3. Die Leistungserbringer dürfen nicht in den MDK-Gremien vertreten sein

Der   Beifall der den Ausführungen von Klemens folgte, zeigte, dass die Anwesenden Selbstverwalter mit den Ausführungen übereinstimmten. Sie zeigte zugleich, dass der Verwaltungsrat die beabsichtigte Verschlechterung der Selbstverwaltungsaufgaben nicht bereit ist hinzunehmen.

 

(Dr. Dieter Noack)


   
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