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Aus der  Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) wird gemeldet, dass nach mehrjähriger Vorbereitung nun  mit Wirkung vom 01. August 2015 ein neues Prämienverfahren eingeführt wird.

 

Dieses Prämienverfahren belohnt Mitgliedsunternehmen aus insgesamt sechs Branchen, die in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben.

Mit diesem Prämienverfahren werden Maßnahmen zum Arbeitsschutz honoriert, die über rechtliche Verpflichtungen aus Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften hinausgehen.

Pro Jahr kann ein Unternehmen hierdurch eine Höchstprämie von bis zu 10.000 € erhalten. Bei der Prämie handelt es sich um einen Zuschuss zu den Investitionskosten der Unternehmen in Form einer prozentualen Beteiligung oder aber pauschalierter Beträge.

Christian Broll (Mitglied im Präventionsausschuss der VBG) betont, dass durch dieses Verfahren finanzielle Anreize für verstärkte Investitionen in den Arbeitsschutz gesetzt werden.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Bewilligungsverfahren im Sinne der Unternehmen vereinfacht wurde und auf bürokratische Hürden verzichtet werden konnte.

„Dieses Prämienverfahren wird bereits von den Unternehmen aktiv angenommen, erste Anträge liegen bereits vor und werden bearbeitet. Im Präventionsausschuss werden wir aktiv diese Entwicklung begleiten und die Ausweitung prämienrelevanter Investitionsmaßnahmen prüfen. Ich freue mich, dass wir mit allen Beteiligten in der Selbstverwaltung diesen Weg gehen konnten und für die Arbeitnehmer den Arbeitsschutz hierdurch optimieren.“ erklärt Christian Broll.

Prämienrelevante Branchen sind Sicherheitsunternehmen / Tierpark / Bahnen / Zeitarbeit / Sportunternehmen / Glasindustrie.

 


   
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