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Die Mitglieder der Vertreterversammlung beschäftigten sich auf der sogenannten „Sommer-VV“ mit einigen Änderungen der Satzung. Die Einführung des sogenannten Hauptgeschäftsführer-Modelles und die Anhebung der Höchst-JAV wurden in die Satzung übernommen.

 

Die Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung einschließlich der Abnahme der Jahresrechnung 2018 der VBG (Haushaltsrechnung und Bilanz) wurde beschlossen.

 

Im Vordergrund der politischen Diskussion stand die Beratung eines Referentenentwurfes (als Arbeitsstand) eines Gesetzes zur Änderung des SGB VII. Hiernach soll ab dem 01.01.2020 die Schließung des sogenannten Dienstordnungs (DO)-Rechts für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. „Dieser Entwurf greift tief in die Selbstverwaltungsautonomie der Unfallversicherungsträger ein. Wir als Selbstverwaltung verlieren einen wesentlichen Bestandteil im Rahmen unserer Personalautonomie. Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand hierzu klar Stellung zu beziehen.“ – so Christian Broll,  Mitglied der BfA DRV-Gemeinschaft in der Vertreterversammlung der VBG

(Eigenbericht).


   
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