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Nachrichten aus dem Verein

 

Willi Leber und EhefrauAnfang Februar wurde Willi Leber, Landesgeschäftsfuhrer der DAK Hessen – nach der Umstrukturierung seines Betriebes – zuletzt als Vertriebsgebietsleiter eingesetzt, vom Vorstand der DAK und durch seine Kollegen in einer Feierstunde mit anschließendem privaten Zusammensein in den Ruhestand verabschiedet. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes etwas vor der üblichen Erreichung des Rentenalters. Der stellv. Vorstandsvorsitzende, Claus Moldenhauer dankte Willi Leber und überreichte ihm zum Ausscheiden als Anerkennung für seine langjährige Tätigkeit zum Wohle der Versichertengemeinschaft die Gründungsurkunde der DAK von 1774 als Faksimile
 
Unser Mitglied, Wille Leber war für die BfA-Gemeinschaft lange Jahre als Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg ehrenamtlich tätig. Wir haben Willi Leber für seine bisherige für uns geleistete Arbeit zu danken und wünschen ihm einen langen erfüllten Ruhestand.

 

Die Vorstandssitzung in Stuttgart befasste sich in weiten Teilen mit der Vorbereitung der Sozialwahlen 2011. . Der Vorstand hat – wie er einem Schreiben des Bundeswahlbeauftragten entnehmen konnte – alle geforderten Unterlagen für die Anerkennung der allgemeine Vorschlagberechtigung nach § 48 c Absatz 1 SGB IV für die Teilnahme an den Sozialwahlen in 2011 eingereicht und wartet nun auf den Bescheid, dass dem Verein die allgemeine Vorschlagberechtigung erteilt wird.

 

Werner Veen, Klaus KirschnerAnlässlich der Sitzung war für einen Gedankenaustausch zum Thema Sozialwahlen der stellv. Bundeswahlbeauftragte, Klaus Kirschner anwesend. Er warb auch in unserer Vorstandssitzung wieder für ein möglichst große Anzahl von Urwahlen bei den Trägern der Sozialversicherung. Das Prinzip der Friedenswahlen sollte die Ausnahme sein. Der Vorstand konnte gegenüber Klaus Kirschner feststellen, dass das Prinzip der Urwahlen von Seiten der BfA-Mitgliedergemeinschaft – wie schon in der Vergangenheit wiederholt geäußert – unterstützt wird. So beabsichtigt die BfA-Gemeinschaft e.V. nach Eingang der allgemeinen Vorschlagberechtigung zu prüfen, bei welchen weiteren Versicherungsträgern die BfA-Gemeinschaft zur Wahl antreten will.

 

Der Vorstand hat eine Überarbeitung der „Ziele und Grundsätze“ vorgenommen. Diese Ziele und Grundsätze die Handlungsanweisung nicht nur für die Vereinsmitglieder, sondern insbesondere Vorgabe für alle in den Verwaltungsräten, Vorständen und Vertreterversammlungen tätigen Mitglieder der BfA-Gemeinschaft.

 

 


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