Fragen der Versicherten und Wähler | Antworten | nach GKV und RV sortiert
(Eine Zusammenfassung der immer wiederkehrenden Fragestellungen der Versicherten und unsere Antworten, die - soweit erforderlich - laufend ergänzt werden.
Krankenversicherung
Homöopathie als Kassenleistung? Wir wissen, dass dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wird. Es gibt dazu eine Aussage im Internetauftritt einer Kasse, die sich wie folgt darstellt: “Wie wirksam sind alternative Methoden? Die Antwort ist schwer. Denn zwischen Humbug und Heilversprechen gibt es viel Spielraum, wenn wissenschaftliche Verfahren bei der Beweisführung keine eindeutige Antwort geben können. Vielleicht auch deshalb“. .Allerdings hat auch diese Kasse sich dem Thema angenähert um den diese Behandlungsart nachfragenden Versicherten eine positiv Regelung über die - zwar engen Vorgaben – des Satzungsrechts anbieten zu können.. Unsere Vertreter in den Selbstverwaltungen der GKV haben beschlossen, Regelungen zur Homöopathischen Behandlungen zuzustimmen, wenn diese über einen ausgebildeten Arzt verordnet werden. Es gibt immer mehr Ärzte, die sich dem Thema Homöopathie zugewandt haben. Zu finden sind diese zum Beispiel über das Portal Jameda.de - Suchportal homöopathischer Ärzte Weitere Erkenntnisse ergibt die Homepage des Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte Bei den folgenden Kassen bei denen wir auch 2023 zur Sozialwahl antreten ist in Kurzform das Thema der Leistungsgewährung angesprochen. Alle diese Kassen folgen unserer Beschlusslage, dass nur Ärzte mit Zusatzzertifikat für Homöopathie Leistungen für die Versicherten abrechnen können.
Rentenversicherung
Die BfA DRV-Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN - setzt sich dafür ein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben, dazu gehören z.B. die Mütterrente und die Angleichung des Rentenrechts Ost an das des Rentenrechts West aus Steuermittel zu begleichen sind. Die Angleichung im Rentenwert ist für den Osten schon mit 1.7.23 - ein Jahr vor der beabsichtigten Gleichstellung - erreicht, was jedoch nichts mit dem weiterhin für die übernommenen Lasten in der Rentenversicherung durch die Vereinigung Deutschlands zu tun hat. Die in den Haushalt der Bundesregierung eingestellten Haushaltsmittel für die Deutsche Rentenversicherun (DRV) z. B. für 2021 von 83,9 Milliarden (DRV 78,9 Knappschaft 5,1 Milliarden) sind Beiträge zur Abgeltung der nicht durch Beiträge gedeckten und von der Rentenversicherung auszuzahlenden Beträge an die Versicherten.