Hinweis über die Umstellung der Website

Hier sehen Sie unsere Homepage "BfA DRV - Gemeinschaft - DIE UNABHÄNGIGEN" - wie sie bis zum 01. Juli 2023 unter einem alten Sourcecode veröffenlicht wurde. Nach der Umstellung auf eine neue Version, also der Umstellung auf einen neuen Source.Code, haben wir uns entschlossen, zur Sicherheit die alte Seite für eine längeren Übergangszeitraum weiter am Netzt zu  halten, da  die Umstellung nicht in allen Teilen aufgrund fehlender Module und Plugins  auf  Seiten / Artikeln im gesamten Zeitraum ab 2008 sichergestellt werden konnte. Hier können  dann, alle Artikel und vor allen deren ggf.  Anlagen noch  in bewährter Art und Weise eingesehen werden.
 
Ihre Redaktion
   
Das Gesetz tritt in 2 Stufen im Jahre 2019 in Kraft. Dabei treten zuerst alle rentenverbessernden Regelungen in Kraft.

 
Die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten treten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Des Weiteren gelten die Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau ebenfalls ab dem 1. Januar 2019.
Die bisherige Gleitzone auf Arbeitsentgelte wird ab dem 1. Juli 2019 zum sogenannten Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro ausgeweitet.
 
Stand 23.11.2018
 

   
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