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Zwei Tage vor der Dezember-Sitzung des Verwaltungsrates trafen sich die Barmer-Vertreter in den MDK-Verwaltungsräten, Ausschuss-Vorsitzende sowie die Landesgeschäftsführer des BARMER um die Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes zu beraten.

Dietmar Katzer, Präsidiumsmitglied und Mitglied der BfA DRV-Gemeinschaft-Fraktion, leitete die Sitzung. Er referierte über die Inhalte dieses Gesetzes, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.

Schwerpunkt war dabei die Organisationsstruktur der künftigen „Medizinischen Dienste“ und die zukünftige Besetzung in den „neuen“ Verwaltungsräten.

Die Wahl der 16 stimmberechtigten Vertreter der Kranken/Pflegekassen durch deren Verwaltungsräte muss bis 31. Dezember 2020 geschehen. Ebenfalls bis zum diesem Stichtag sind die 5 Selbsthilfe-/Patientenvertreter und die zwei Berufsvertreter durch die oberste Verwaltungsbehörde des Landes zu benennen.

Die Verwaltungsräte (alt) werden aufgelöst, sobald die beschlossene und genehmigte Satzung veröffentlicht wurde. Die Frist zur Genehmigung der Satzung wurde auf den 30. Juni 2021 bestimmt.

Wichtig ist bei der Besetzung die gesetzliche Vorgabe – neben weiteren Details - dass das jeweilige Gremium je zur Hälfte aus Frauen und Männern bestehen muss. Die Amtszeit ist befristet auf maximal zwei Amtsperioden.

Dietmar Katzer betonte zusammenfassend zu diesem Thema, dass mit Beginn des neuen Jahres bei der BARMER mit den Vorbereitungen der Besetzungsverfahren in den Medizinischen Diensten und dem neuen Medizinischer Dienst Bund begonnen werden muss.

(Eigenbericht - KHP)


   
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