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V. Ein Blick auf die bestehenden Systeme

 


Sieht man sich die staatlich gestützten, privaten Altersvorsorge insgesamt an, wird deutlich: Auch hier ist nicht alles „in Butter“ – im Gegenteil. Die Riester-Rente ist zuletzt in schwereres Fahrwasser geraten. Zwei zuletzt oft zitierte Eckdaten verdeutlichen dies:

  • Erstens riestern gegenwärtig überhaupt nur etwas mehr als zwei Fünftel der Berechtigten; die Zuwachsraten sind so viel geringer geworden, dass fraglich ist, ob ein Anteil von mehr als 50 % jemals erreichbar ist.

  • Zweitens belegt die Zulagenauszahlungsstatistik, dass die Riester-Rente ihre politisch gewollte Aufgabe wohl verfehlen wird, weil viele Verträge zu klein sind, um daraus die maximale Förderung zu generieren.


Hier stellt sich den Sozialpolitikern eine schwierige neue Aufgabe. Ohne näher auf Lösungsvorschläge eingehen zu können: Auch hierzu haben wir uns in der heute vorgestellten Broschüre geäußert. Um die Defizite zu beheben, muss politisch gegengesteuert und immer wieder die Einzelnen gemahnt werden, ihre Beitragshöhe zu überprüfen. Zudem sollte die Einführung dynamischer Stufenverträge einmal eingehender diskutiert werden.

Können uns neue Umverteilungselemente voranbringen? Rufe nach einer aus Steuermitteln gestützten Mindestrente und einer Höherbewertung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit bleiben populär. Beide Vorschläge könnten die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig schädigen. Eine Mindestrente enthält einen Arbeitsanreiz nur solange bis die Mindestanwartschaftszeit erreicht ist. Wer keine Chance auf eine höhere Rente sieht, wird anschließend nicht mehr arbeiten. Ebenso schwer wiegt beim Vorschlag einer Höherbewertung der Zeiten von Langzeitarbeitslosigkeit das Entstehen von Ungerechtigkeiten gegenüber derjenigen, die gerade nicht gefördert werden.

Eine alte Erkenntnis gilt also auch hier: Wer in komplexe Systeme eingreift, erntet letztlich Verhaltensänderungen, die in ihrer Wirkung zumindest ebenso komplex – und wahrscheinlich insgesamt schädlich – sind.

Wenn man Umverteilungselemente in die gesetzliche Altersvorsorge einführen möchte und damit das Prinzip der Teilhabeäquivalenz unterläuft, dann aus unserer Sicht am ehesten bei der Ermittlung der Grundsicherung. Wenn etwa alle Alterseinkommen, also gesetzliche und betriebliche Rente, Riester-Rente, aber auch Zinsen aus Geldvermögen und Mieten mit einem gleichen Prozentsatz von der Berechnung der Grundsicherung ausgenommen würden, führt dies zu einem hinsichtlich der Einkommensarten neutralen Ausweg aus den Anreizschwierigkeiten, die mit allen anderen Lösungsvorschlägen verbunden sind.


   
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