Darf`s noch etwas mehr sein ? Unter diesem Motto beschäftigt sich ein Insider mit dem Thema "Individuelle Gesundheitsleisten" (IGeL). Gerade diese von der Ärzteschaft angebotenen Leistung sind in vielen Fällen ein Ärgernis für die Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wird doch der Eindruck erweckt, dass nur über weitere vom Patienten privat bezahlte Leistungen die Gesundheit wieder hergestellt oder das Leidensbild verbessert wird. Das Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft, Karl H. Plaumann setzt sich nachstehend mit dem Thema auseinander. Zu erwähnen ist noch, dass die BfA-Gemeinschaft die "Politiker" aller Parteien auffordert, diese unsägliche Kapitel in der Versorgung der Patienten zu beenden, da es nicht nur den Eindruck erweckt, dass es allein der Gewinnmaximierung dient.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Lukratives Geschäft
Die sogenannten IGeL-Leistungen haben sich in den letzten Jahren zu einem lukrativen Zusatzeinkommen für eine große Anzahl von Ärzten entwickelt.
Allein zwischen 2010 und 2012 sind die von Ärzten angebotenen IGeL-Leistungen von 20,9 Mio auf 26,2 Mio angestiegen. Dahinter steht ein Finanzvolumen von 1,3 Milliarden EUR (Quelle WIdO).
Nutzen für den Versicherten ?
Angesichts dieser Entwicklung drängt sich die Frage nach dem Nutzen für den gesetzlich Krankenversicherten und Patienten auf. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen alle medizinisch notwendigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung fest. Dieser wichtige Bundesausschuß ist mit Vertretern der Kassenärzte, Krankenhäusern und Krankenkassen besetzt; auch Patientenvertreter sind beteiligt.
Nur dann, wenn eine Methode einen nachgewiesenen Nutzen hat, wird sie in den Leistungskatalog aufgenommen.
IGeL-Monitor
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat seit über einem Jahr einen „IGeL-Monitor“ eingerichtet (www.igel-monitor.de). Zur Zeit erhält der Monitor dreißig Bewertungen.
Danach sind zwölf der untersuchten IGeL-Leistungen als „negativ oder tendenziell negativ“ in der Schadensbilanz zu verbuchen. Elf Bewertungen erhalten nach wissenschaftlichen Untersuchungen das Prädikat „unklar“ im Hinblick auf die Wirkungen auf den Patienten. Nur drei Leistungen werden als „tendenziell positiv“ bewertet. Die restlichen vier Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der Kassen, weil sie Teil der persönlichen Lebensführung sind (z.B. ein Sport-Check).
Hitliste der IGeL-Angebote
Die folgenden Beispiele der wissenschaftlich analysierten Methoden sind gleichzeitig eine Hitliste der IGeL-Angebote durch Ärzte:
- Ultra-Schall der Eierstöcke
- PSA-Test
- Augeninnendruck-Messung zur Glaukom-Früherkennung (Grüner Star)
- Ultra-Schall der Brust
Alle diese Angebote wurden mit dem Ergebnis „unklar“ bewertet.
Rat an den Patienten
Nutzen oder auch möglicher Schaden einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode muß für den Patienten transparent sein, bevor er sich für eine angebotene IGeL-Leistung entscheidet und letztlich dann auch selbst bezahlen muß. Der Patient und Versicherte sollte sich deshalb Zeit lassen, solche „Angebote“ , die ihm in der Arztpraxis offeriert werden, abzuwägen.
Neben dem MDS-IGeL-Monitor wird auch jede Krankenkasse für ihre Versicherten entsprechende Informationen bereithalten.
Forderungen an den Gesetzgeber
Es muß klar geregelt werden, was Ärzte bei Zuzahlungsangeboten zu berücksichtigen bzw. an Informationen an den Patienten weiterzugeben haben. Der Vorstand der BfA –Gemeinschaft unterstützt im Interesse der Versicherten der GKV solche Forderungen an den Gesetzgeber.
Karl-Heinz Plaumann
Direktor a.D. - MDK BaWü
Mitglied im Vorstand der BfA-Gemeinschaft
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