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Unser Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag für die BfA DRV-Gemeinschaft erneut mit dem Thema "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)". Diese Thema ist wieder in der Diskussion. Dabei geht es immer um die Frage, gibt es für diese Leistungen einen Mehrwert für die Patienten.
 

Die BfA DRV-Gemeinschaft hat auch die Entwicklung der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Blick. Wir berichteten schon vor längerem über dieses Thema. (Siehe: Individuelle Gesundheitsleistungen - Abzocke oder.... )


In der Arztpraxis bekommt jeder zweite Patient IGeL-Leistungen angeboten, die privat zu zahlen sind. Dazu gehören Ultraschall-Untersuchungen, Lungen-Check, Früherkennungsuntersuchungen, EKG und weitere Angebote.

 

Die Patienten fühlen sich oft allein gelassen, wenn sie vor der Frage stehen, ob sie die angebotenen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen sollen und damit auch bezahlen müssen. So urteilt der Geschäftsführer des Spitzenverbandes des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS), Dr. Peter Pick, nicht alles sei gut, wenn die Patienten unter Druck gesetzt würden. Nur jeder Vierte war mit der Information in der Arztpraxis zufrieden.

Seit fünf Jahren betreibt der MDS den IgeL-Monitor  als wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für und gegen Ige. Täglich gibt es 2.000 Nutzer. Auch dies zeigt, wie sehr das Thema relevant und nachgefragt ist.

Schaden- / Nutzenbilanz -

Die Schaden- /Nutzen-Bilanz dieser Leistungen ist nach Mitteilung des MDS oft eher negativ.

Bisher liegen 45 Bewertungen und Beschreibungen des IgeL-Monitors vor. Bei 15 Leistungen kamen die Wissenschaftler zum Ergebnis, dass die Schaden-/Nutzen-Bilanz unklar ist. Nur drei Leistungen werden positiv bewertet.

Bemerkenswert ist die Feststellung: Vier angebotene Leistungen werden als „negativ“ eingestuft. Das heisst, hier ist der Schaden deutlich höher als der Nutzen.

Als Beispiel ist die „Durchblutungsfördernde Infusionstherapie bei Hörsturz“ exemplarisch beschrieben. Danach zeigen zwei Studien, dass mit dieser Leistung behandelte Patienten schliesslich nicht besser hören als Kontrollpatienten. Die eingesetzten Mittel für diese Therapie, so wurde aufgezeigt, können Nebenwirkungen haben. Dabei dürfen die Kosten nicht vergessen werden, die der Patient allein zu tragen hat.

Ein weiteres Beispiel: Beim Lungenfunktionstest (Spirometrie) wird das Lungenvolumen gemessen. Auch hier liegt eine Negativbewertung vor. Für einen Nutzen ergaben sich keine Hinweise. Dagegen werden Schäden durch Übertherapie und falsche positive Befunde befürchtet. Auch das EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzkrankheit steht in der Kritik.

 

Versicherte haben ab 35 Jahre alle zwei Jahre einen Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden (Check-up 35). Darüber hinaus wird aber in den Praxen ein Strauss von weiteren Früherkennungsleistungen angeboten, die ebenfalls kritisch geprüft werden müssen.

Unser Fazit:

In der Arztpraxis angebotene und vom Versicherten zu zahlende Sonderleistungen (IGeL) sollten zunächst hinterfragt werden. Der Versicherte kann sich vor einer Zustimmung Rat bei seiner Krankenkasse einholen oder in den IGeL-Monitor des MDS schauen.

 

Karl Heinz PlaumannKarl-Heinz Plaumann

 

 

 

Unser Autor ist

Direktor a.D.  MDK/BaWü

Vorstandsmitgliied der

BfA DRV-Gemeinschaft







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