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Ihre Redaktion
   

GKV Allgemein

Nun hat sich der Vorstandsvorsitzende der zweitgrößten Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse (TK), Prof. Klusen  zur Kopfpauschale bekannt. Sicherlich mit Zustimmung seines Verwaltungsrates und sicherlich ganz der Meinung seines Verbandes (vdek) entsprechend. Oder sollte es dort eine Lücke der Information zwischen dem Prof. und den Gremien geben? Noch unter dem 24.02.10 führte der Verband der Ersatzkassen (vdek) – also dem Verband dem auch der Prof. Klusen und seine TK angehört mit:
 
vdek warnt: Kopfpauschalen keine Alternative zum beitragsfinanzierten System
Vorsitzender Zahn: zu viele Risiken und Nebenwirkungen
 
Knapp vier Wochen später äußert sich der Vorstandsvorsitzender der zweitgrößten Kasse des Verbandes im „Hamburger Abendblatt“ in eine ganz andere Richtung. Was nun? Auf einmal keine Bedenken mehr? Oder sind alle, die in der Pressemitteilung aufgezählten Bedenken aus dem Weg geräumt? Wenn nicht, was hat den Sinneswandel bewirkt? Ist es etwa die politische Nähe zu einzelnen Personen oder gar ganzen Parteien, der Grund für diese Salto rückwärts?

 

Röslers Welt

Diese nachstehende (eingerücktes Zitat) Nachricht erschien schon unter dem 05.02.10 in der Presse. Wir lassen diese Nachricht unter Würdigung der inzwischen fortgeschrittenen Diskussion zur eingesetzten Regierungskommission und zur weitergeführten Debatte um die Kopfpauschale noch einmal Revue passieren.

Diese in ihrer Schlichtheit daherkommende Nachricht musste von unserer Redaktion kommentiert werden. Denn auch hier werden bei der Verleihung diese bedeutenden Preises (wir haben mit Verlaub – man möge uns verzeihen - nicht nachgeprüft, was denn da an ordnungspolitischer Innovation prämiert wurde) wieder gestanzte Leerformeln vorgebracht, wie der Ausgleich von Reich und Arm, wie die Umwidmung des Begriffes Kopfpauschale in Gesundheitsprämie oder die Aussage ohne Inhalt von der Marktmacht der Versicherten, die es zu organisieren gelte.

Liebe Freunde, das ist doch einmal eine schöne Nachricht. Der Minister Rösler beantwortet Fragen bei Beckmann. Nun das ist nicht  so  ein weltbewegendes Ereignis, als dass man darüber ein Wort verlieren müsste. Das tun schließlich andere auch. Mal mehr ,mal weniger an der Frage orientiert. Allerdings die Antwort vom "noch(?)" Gesundheitsminister der konservativ/liberalen Regierung zeigt doch, dass er  zumindest eine gewisse Form von Realitätssinn vorweist. Wenn er nicht mit seiner abstrusen Form einer Kopfpauschale durchkommt, worauf nun fast gewettet werden kann, dann ist er nach seiner Ansicht flüssiger als flüssig, also überflüssig. Wir sind der Auffassung, dass er schon jetzt abtreten sollte. Seine Absicht, die nun schon über 125 jährige solidarische gesetzliche Krankenversicherung zum Abschuss freizugeben, erfordert seinen  Rücktritt schon heute.  Besser als die FTD - einem nun nicht gerade der Opposition zuzurechnendes Blatt - kann man es fast nicht sagen. Lesen sie selbst:

 

Die SPD Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der an zentraler Stelle die paritätische von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Krankenversicherung fordert. Hier ist also eine Abkehr  sowohl von den Beschlüssen der Rot/GRÜNEN Koalition wie auch der Rot/Schwarzen Koalition zu vermerken. Wir meinen, dies der richtige Weg auf dem auch von der BfA-Gemeinschaft geforderten paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Ebenso begrüßen wir die Absicht, die Möglichkeit der  Erhebung von Zusatzbeiträgen gesetzlich wieder rückgängig zu machen. Die Absicht auch den nur von den Arbeitnehmern erhobenen Beitrag von 0,9 Prozent des versicherungspflichtigen Entgeltes zurückzunehmen, findet die Zustimmung der BfA-Gemeinschaft.  Die Verwirklichung dieses Antrages steht natürlich im vollständigen Gegensatz zu der vom Bundesgesundheitsminister Rösler betriebene Einführung der Kopfpauschale.

 

Die Ärzte Zeitung berichtet, dass das BMWi die von ihr in Auftrag gegebene Studie zum Thema "Die Bedeutung des Wettbewerbs im Bereich der PKV vor dem Hintergund des demografischen Wandels" in den Giftschrank verschwinden läßt. Zentrales Ergebnis der Studie ist nämlich, dass die PKV kein Geschäftsmodell ist, das Ältere und Kranke effizient absichert. Die Ergebnisse zusammenfassend:

 

 

Kommentar:

Der Apothekerverband hat sich gegenüber einer großen Boulevardzeitung geäußert. Das sicherlich vor der Einnahme einer Arznei gegen die Dummheit. Aber wie schrieb schon Kurt Götz, der große Spötter in seinem Stück: Dr. med. Prätorius: "Das was ich in meinem Leben nicht gefunden habe, ist die Mikrobe der Dummheit!." Fest steht jetzt auf jeden Fall, dass der Apothekenverband diese auch noch nicht gefunden hat.

 

Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 08.01.10 über eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel. Das Institut hat berechnet, dass den Krankenkassen 2010 nur 1,7 Mrd. Euro fehlen werden – darin eingepreist sind allerdings schon Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen von 1 Mrd. Euro.

 

Der GKV-Spitzenverband stellt dagegen: Für die Finanzplanung der gesetzlichen Krankenkassen bleibt das Ergebnis des GKV-Schätzerkreises über eine Finanzierungslücke von 7,8 Mrd. Euro im Jahr 2010 maßgeblich.

Vielleicht gilt hier für den Verantwortlichen des IfW in Kiel auch hier der alte Grundsatz: Prognosen sind so schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen!

 

 

Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen
Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit
über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs
am 30./31.03.2009
 
Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts
 
Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung für den Fortbestand eines (versicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses gefordert, dass einerseits der Arbeitnehmer
seine Arbeitskraft gegen die vereinbarte Vergütung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt und andererseits der Arbeitgeber seine Dispositionsbefugnis bzw. Verfügungsgewalt gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. dessen Arbeitskraft rechtlich und tatsächlich ausübt vgl. u. a. Urteile vom 18.09.1973 - 12 RK 15/72 -, USK 73151, und vom 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74 -, USK 7698. Der für die Annahme einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV und deren Fortbestand erforderliche „Vollzug“ der Arbeit besteht zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes idealtypisch in der realen Erbringung der Arbeitsleistung. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung setzt aber nicht zwingend eine tatsächliche Arbeitsleistung voraus. So besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch in bestimmten Fällen der Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts eine versicherungspflichtige Beschäftigung {footnote}vgl. beispielsweise Urteile vom 15.12.1971 - 3 RK 87/68 -, USK 71205, zur Unterbrechung der Arbeitsleistung während Streik und Aussperrung; vom 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 -, USK 75167, zur Freistellung während eines Studiums; vom 26.03.1980 - 3 RK 9/79 -, USK 8062, zur Freistellung während Erholungsurlaubs; vom 26.11.1985 - 12 RK 51/83 -, USK 85130, zur Freistellung bei Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Konkurseröffnung oder vom 14.09.1989 - 4 RA 56/88 -, BSGE 65, 266, zur Freistellung für Wehrübung.{/footnote}.
   
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