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GKV Allgemein

Der Deutschlandfunk hat über den Preiskampf im Bereich der GKV einen interessanten Beitrag gebracht. Der auf der Website unter der Überschrift „Gesetzliche Krankenkassen Preiskampf im Gesundheitswesen“ nachzulesen ist.

 

big krankenkasse logo

Das OLG Hamm hat im Streitverfahren zwischen der Bundesinnungkrankenkasse Gesundheit (BIG ) und dem Ex-Vorstand der Kasse, Frank N. entschieden, dass der Vorstand der Kasse 4.6 Millionen Euro plus der Prozesskosten zu erstatten hat, da er nach Auffassung des Gerichts die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt habe.

Dieses Urteil zeigt auf, dass Vorstandsmitglieder nicht nur theoretisch sondern auch praktisch für ihre verwaltungsmäßigen Fehlhandlungen in Regress genommen werden können.

Kolumne

Die BfA DRV-Gemeinschaft  berichtete unter dem 03.03., dass der BKK Dachverband und der vdek fordern den MorbiRSA  gemeinhin Risikostrukturausgleich genannt - . im Bereich der der Zuschläge für EU-Rentner zu reformieren.

Ich bin jedoch  der Auffassung und die Gemeinschaft hat dies auch seit langem vertreten, dass das Instrument Risikostrukturausgleich insgesamt auf den Prüfstand gehört. Es kann nicht sein, dass gesetzliche Leistungen – dies sind immerhin über 95 Prozent der Ausgaben der GKV – den Kassen nicht erstattet werden und dass unverändert weiterhin der Wettbewerb nur über die Höhe des Beitrages und die Minimierung der Verwaltungskosten verläuft.

 

Zwei sind sich einig. Zumindest stellt man das fest, wenn man die Pressemitteilung des vdek und des Dachverbandes der BKK gelesen hat. Worin einig: In der Aussage, dass der MorbiRSA die Ersatzkassen und Betriebs- und Innungskrankenkassen benachteiligt. Als einen ersten Schritt diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, schlagen die beiden Verbände vor, dass die Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner (EMG-Zuschläge) entfallen.

 

Beitragssätze bis 16,3 Prozent lösen Diskussion um Beitragsgerechtigkeit aus

Logo KrankenversicherungskartenDie Veränderungen, das heißt der starke Anstieg der Beitragssätze allein zu Lasten der Versicherten in der GKV zum Anfang des Jahres, haben zu Diskussionen in der Presselandschaft und bei Vereinen und Verbänden in der Gesundheitslandschaft geführt. Die Beteiligten der Politik im Gesundheitswesen – nicht zuletzt die Parteien, SPD, LINKE, GRÜNE – haben eine Diskussion entfacht, die in der Forderung gipfelt, dass wieder zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge zurückgekehrt werden muss.

Notfall Notfallversorgung – Eine Veranstaltung der vdek [i] Landesvertretung S.-H.

Das Neujahrsgespräch 2016 (Gespräch am Wasser) der vdek – Landesvertretung S.-H. beschäftigte sich in diesem Jahr mit dem Thema „Notfall Notfallversorgung“. Die Begrüßung der zahlreich erschienenen Gäste, darunter der Landtagsvizepräsident, Bernd Heinemann (SPD) und Annette Langner, Staatsekretärin im Gesundheitsministerium (MSGWG) wurden vom Leiter der Landesvertretung, Armin Tank begrüßt.

Als Folge der Koalitionsvereinbarung wurde durch das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)“ der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6 Prozent gesenkt und der pauschale Zusatzbeitrag abgeschafft.

Die BfA-Gemeinschaft hatte in diesem Zusammenhang dargelegt, dass mit diesem Gesetz der Versicherte bei zukünftigen Beitragserhöhungen die Differenz allein zahlen muss. Der Arbeitgeberanteil wurde nämlich per Gesetz auf 7,3 Prozent festgeschrieben.

Das Bundesgesundheitsministerium hat voller Stolz den nachstehenden Bericht ins Netz gestellt. Mitglieder der GKV sollten aber wissen, dass diese Verbesserungen in erheblichen Maße auf die Beitragssätze durchschlagen. Die Steigerung der Beiträge wird dann allein von den Versicherten zu  tragen sein, da eine Anpassung der Beiträge für die Arbeitgeber nicht vorgenommen wurden. Da hilft es uns auch nicht, dass ein Vertreter der Arbeitgeber im GKV Spitzenverband als ehrenamtlich tätiges Mitglied ausgeführt hat, dass der festgeschriebene Beitragssatz für Arbeitgeber nicht auf alle Zeit festgeschrieben ist. Wir fordern, die sofortige Anpassung des Arbeitgeberanteils in der GKV.


(Anmerkung der Redaktion) Unser Autor ist Mitglied des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit und dort der Fraktionssprecher bzw. Fraktionsvorsitzender der BfA-Gemeinschaft. Sein Beitrag folgt im Wesentlichen seinen Ausführungen, die er in der letzten Verwaltungsratssitzung seiner Kasse im März d.J. in Hamburg vorgetragen hat.


 

Die Ausgaben der Krankenkassenkassen steigen schneller als die Einnahmen. Das ist nicht die Schuld der Kassen, sondern es sind unzureichende und kostentreibende gesetzliche Regelungen, die aber gleichwohl von den Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts angewendet werden müssen. Die Folge der Ausgabensteigerungen sind höhere Belastungen der Versicherten, während der Beitragsanteil der Arbeitgeber bei unveränderter Rechtslage konstant bleibt.

In der Pipeline der Beratungen im politischen Raum steht das Präventionsgesetz. Die Mittel für die Maßnahmen soll aus den Haushaltsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (überwiegend) kommen. Die GKV mit ihrer Selbstverwaltung bis hin zum Spitzenverband der GKV sollte man meinen wäre dazu prädestiniert diese Mittel auch zu verwalten. Das heißt die Selbstverwaltung nimmt Einfluss auf die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis.

Der Bundesrat  (BR) hat sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Prinzipiell begrüßt der BR die Vorlage der Bundesregierung ist jedoch genau wie die BfA-Gemeinschaft der Auffassung, dass man mit einer verstärkten Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse keine stabile finanzielle Grundlage verschaffen kann. Im Beratungsverfahren (Anhörungsverfahren) hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die gleiche Auffassung vertreten. Dies auch, weil die vom Ministerium angesetzten Prüfkosten in der genannte Höhe wesentlich zu niedrig ansetzt. Zudem wiird der Betrag, der aus der verstärkten Betriebsprüfung erzielt werden soll, aus Sicht der Profis bei der DRV aufgrund der bisherigen Ergebnisse zu hoch angesetzt. Um die KSK  auf stabile finanziellen Beine zu stellen bedarf es  einer grundsätzlichen Überarbeitung des Gesetzes, dabei ist festzustellen welcher zusätzlicher Maßnahmen es Bedarf um zu einem langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben der KSK zu kommen. Auch hier trägt der BR unseren Bedenken Rechnung. Wie nicht anders zu erwarten, hat die Bundesregierung die Einwände des BR zurückgewiesen.


Nachstehend die Ausführunen des parlamentarischen Pressedienst mit der Möglichkeit des Downloads der gesetzlichen Unterlagen.

Der Entwurf des "GKV-Finanzstruktur und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)" ist in den Bundestag eingebracht.  Mit einem Kommentar insbesondere zur Regelung des Beitragssatzes und der Selbstbestimmung der Beitragssätze durch die einzelnen Krankenkassen beschäftigt sich K.H.Plauman, Direktor a.D. Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft. (Red)


Kommentar:

Die neue Welt des Beitragssatzes in der Krankenversicherung oder am Ende zahlt der Versicherte die Beitragssteigerungen allein

Krankenkassen üben Druck auf Karten-Verweigerer aus 

Elektronsiche GesundheitskarteUnter dieser Überschrift berichtet die WELT Online über die Einführung der  eGK (elektronischen Gesundheitskarte) bei den Krankenversicherungen. Danach sollen noch hundertausende von Mitgliedern ihre Versicherungskarte noch nicht auf das neue Verfahren der Gesundheitskarte mit Bild des Eigentümers umgestellt haben. Einzelne Kassen (darunter auch DAK u. TK) habein nach Aussage der Onlineredakktion der WELT damit angefangen telefonisch mit den säumigen Mitgliedern Verbindung aufzunehmen um sie zu einer Abgabe des erforderlichen Bildes zu bewegen.

 

GKV-KartenUnternehmen dürfen keine irreführende Werbung betreiben. Eine entsprechende EU Richtlinie gilt nicht nur für Unternehmen. Auch Körperschaften öffentlichen Rechts,  also auch gesetzliche Krankenkassen fallen unter diese EU Richtlinie. Dies hat am Donnerstag  der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3.10.13 entschieden (Az.: C-59/12).

Das Urteil wurde gegen die BKK Mobil Oil erlassen, die im Jahre 2008 auf ihren Internetseiten pauschal behauptet, dass ein Wechsel zur Konkurrenz finanzielle Nachteile für den Wechsler bedeuten würde.  Nach Überzeugung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war diese Aussage irreführend. Eine solche Aussage widerspreche einer EU Richtlinie aus 2005 über unlautere Geschäftspraktiken  von Unternehmen. 

Darf`s noch etwas mehr sein ? Unter diesem Motto beschäftigt sich ein Insider mit dem Thema "Individuelle Gesundheitsleisten" (IGeL). Gerade diese von der Ärzteschaft angebotenen Leistung sind in vielen Fällen ein Ärgernis für die Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wird doch der Eindruck erweckt, dass nur über weitere vom Patienten privat bezahlte Leistungen die Gesundheit wieder hergestellt oder das Leidensbild verbessert wird. Das Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft, Karl H. Plaumann setzt sich nachstehend mit dem  Thema auseinander. Zu erwähnen ist noch, dass die BfA-Gemeinschaft die "Politiker" aller Parteien auffordert, diese unsägliche Kapitel in der Versorgung der Patienten zu beenden, da es nicht nur den Eindruck erweckt, dass es allein der Gewinnmaximierung dient.


Eine "Bürgerversicherung" haben sich SPD; Grüne und die Linke für die nächste Legislaturperiode nach der Bundestagswahl in diesem Jahr auf ihre Fahnen geschrieben.
 
In der Zielsetzung sind sich diese Parteien grundsätzlich einig: Eine Existenzberechtigung für ein zweiteiliges Versicherungssystem, gesetzliche und private Krankenversicherung, wird heute im 21. Jahrhundert nicht mehr gesehen.
   
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