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Der Petitionsausschuss hat sich mit einer Eingabe zur Anrechnung von Pflegezeiten für die Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung beschäftigt. Es handelt sich hier zwar um einen Einzelfall der jedoch den Personenkreis der mit der Pflege im häuslichen Bereich Betroffenen bei einer Berücksichtigung des dargelegten Sachverhaltes entlasten könnte. Der Kreis der Betroffenen ist klein, so dass es möglich sein sollte, eine positive Regelung durch den Gesetzgeber zu treffen. Nachstehend der Bericht über den Sachverhalt aus der Sitzung des Ausschusses:

 
Berlin: (hib/HIL/LEU) Eine Mutter, die zwei behinderte Kinder zu Hause pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, soll Anspruch auf Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung haben, obwohl nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegezeiten erreicht werden. Für eine entsprechende Ausnahmeregelung setzt sich der Petitionsausschuss ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, die Petition der Mutter dem Bundesministerium für Gesundheit ”zur Erwägung“ zu überweisen und die Eingabe den Fraktionen im Bundestag zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen der Mutter erneut überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Der Ausschuss begründet seine Entscheidung damit, dass die derzeit geltende gesetzliche Regelung in Fällen wie dem vorliegenden nicht befriedigend sei. ”Es werden vor allem solche Pflegepersonen benachteiligt, die mehrere Pflegebedürftige pflegen müssen und daher einen höheren Aufwand haben“, heißt es in der Begründung.
 
Seit Jahren erhalten die Kinder der Petentin Leistungen der Pflegeversicherung in der Höhe der Pflegestufe I. Ein Gutachter hat für beide Kinder einen wöchentlichen Pflegebedarf von jeweils mehr als 11 Stunden festgestellt. Da allerdings die Addition der Pflegezeiten nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht zulässig ist und die festgestellten Pflegezeiten einzeln jeweils unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl von 14 Stunden wöchentlichen lagen, lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen als Pflegeperson ab. Dieses Verfahren, das nach derzeitigem Recht korrekt ist, ”bestraft letztlich diejenigen, die sich entscheiden, mehrere pflegebedürftige Menschen zu pflegen“, so der Ausschuss. Die Abgeordneten plädieren deshalb für eine Ausnahmeregelung für solche Fälle; so wäre in den Augen des Ausschusses auch die Überprüfbarkeit weiterhin und weitgehend gegeben und die Gefahr von Manipulationen hielte sich in Grenzen.
 

 


   
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