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Die Medizin entwickelt sich weiter. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestag (BT) hat sich mit dem Problemfeld der „individualisierten Medizin“ beschäftigt. Der „Zukunftsreport Individualisierte Medizin und Gesundheitssystem“ liegt vor und die Regierung hat erklärt, dass die Erforschung der individualisierte Medizin unterstützt werden soll.

Nachdem schon die humangenetische Beratung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde, werden wohl auch weitere durch das Projekt festgestellte Erkenntnisse in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Die Frage nach den daraus resultierenden Kosten für die GKV konnte begreiflicherweise noch keine Auskunft gegeben werden.


Bericht aus dem Bundestag:

Erforschung individualisierter Medizin soll von Bundesregierung gefördert werden

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

 

Berlin: (hib/KTK/LEU) Die Erforschung der sogenannten individualisierten Medizin soll ein Förderschwerpunkt des nächsten Gesundheitsforschungsprogrammes der Bundesregierung werden. Das sagte ein Vertreter der Bundesregierung bei der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag. Das neue Forschungsprogramm soll nach aktuellem Planungsstand Mitte 2010 beginnen und hat eine Gesamtlaufzeit von acht Jahren.

Zu Beginn der Sitzung stellte Bärbel Hüsing, Mitarbeiterin des Fraunhofer-Institutes für System- und Innovationsforschung, den ”Zukunftsreport Individualisierte Medizin und Gesundheitssystem“ (16/12000) vor. Den Bericht hatte das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Auftrag des Ausschusses erstellt. Es wurde im Februar 2009 veröffentlicht.

Unter individualisierter Medizin verstehe man zwei unterschiedliche Anwendungsbereiche, erklärte Hüsing. Zum einen werden bereits heute Patienten aufgrund bestimmter Merkmale in Gruppen unterteilt und mit unterschiedlichen Medikamenten behandelt, die für diese Gruppe geeignet sind. Solche differenzierten Behandlungsmethoden gebe es bislang vor allem in der Krebstherapie, erklärte Hüsing. Andererseits würden auch solche Tests als individualisierte Medizin bezeichnet, mit denen man versuche, bei gesunden Personen das Risiko einer späteren Krankheit zu prognostizieren. Für die Ermittlung solcher Risikoprofile bestehe jedoch bei den meisten Krankheiten noch keine ausreichende wissenschaftliche Basis. Eine Ausnahme sei beispielsweise eine bestimmte Form des Darmkrebses, für den eine genetische Veranlagung bereits ausreichend erforscht sei. Bei anderen Tests müsste man den Verbraucher hingegen ”vor Irreführung schützen“, empfahl die Forscherin.

Bis individualisierte Medizin das Gesundheitssystem insgesamt prägen werde, könnten noch 20 Jahre vergehen, lautete die Prognose Hüsings.

Ein Vertreter der Bundesregierung berichtete, dass das Bundesforschungsministerium bereits heute verschiedene Forschungsprogramme zur individualisierten Medizin fördere. Außerdem sei unter anderem die humangenetische Beratung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden. Dabei werden beispielsweise werdende Eltern über das Risiko bestimmter erblicher Krankheiten bei ihren Kindern aufgeklärt.

  • Mit Bezug auf die Perspektiven der individualisierten Medizin warf die CDU/CSU-Fraktion die Frage auf, wie diese Art der Gesundheitsvorsorge legitimiert werden könne und ob dies wünschenswert sei.
  • Die SPD-Fraktion interessierte der wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen individualisierter Medizin.
  • Die FDP fragte, wie eine politische Steuerung dieses Forschungsbereiches konkret aussehen könnte
  • Die Linke überlegte, wie eine breite gesellschaftliche Debatte zu den Auswirkungen der individualisierten Medizin angestoßen werden könnte.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Grüne erkundigte sich, ob Krankenkassen möglicherweise irgendwann die Höhe der Beiträge von der genetischen Disposition und der Lebensweise ihrer Mitglieder abhängig machen könnten.

 

 


   
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