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Ihre Redaktion
   

 

Die „Bank“ von Bund, Länder und Kommunen im Verwaltungsrat der BA scheint Schwierigkeiten untereinander zu haben. Kann man sich nicht über die Anzahl der Personen einigen, die die Position eines Stellvertreters für die jeweilige Gruppe bei Vakanz ihr Amt ausüben sollen einigen. Muss deshalb ein Gesetzentwurf her? So offen angesprochen wird dies nicht. Wahrscheinlich ist es aber, dass man sich im Verhandlungswege nicht einigen kann. Wie sonst ist der Gesetzentwurf der Länder zu verstehen? Die Antwort der Regierung, dass die bisherigen Regelungen zu keinen Problemen geführt haben und deshalb dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden kann, scheint schlüssig. Also werden wohl weiterhin die zu entsendenden Mitglieder, die als Stellvertreter fungieren ausgekungelt werden müssen. Und in dieser Disziplin haben die Verantwortlichen von Bund, Länder und Kommunen doch große Erfahrung.

 
Der Parlamentarische Pressedienst berichtet:
Bundesrat will Stellvertreter-Regelung für BA-Verwaltungsrat festschreiben
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
 
Berlin: (hib/ELA/AW) Der Bundesrat will eine Absprache von Bund, Ländern und Kommunen zur Besetzung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich festschreiben. In einem Gesetzentwurf (17/1467) schlägt das Ländergremium vor, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches so zu ändern, dass Bund, Länder und Kommunen jeweils einen Stellvertreter benennen sollen, der bei Abwesenheit eines Mitgliedes des Verwaltungsrates diesen dann vertritt. Die Regelung diene dazu, die bereits bisher praktizierte Regelung in das Gesetz aufzunehmen, heißt es in der Begründung.
Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme ab. Der Gesetzgeber habe bewusst die Organisationshoheit einer selbstverwalteten Körperschaft des öffentlichen Rechts besonders berücksichtigt und daher alle Regelungen auf das Wesentliche beschränkt. Ganz bewusst seien die Selbstverwaltung und die Mitglieder des Verwaltungsrates gestärkt worden und deshalb sei es der jeweiligen Gruppe überlassen worden, wie und mit welchem Ergebnis diese ihre Stellvertreter benennen würden, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe die bisherige Regelung ”zu keinen Problemen“ geführt.

 


   
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