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Der Koalitionsvertrag sah eine Zahlung eines weiteren Jahres für Mütter die Kinder vor 1992 geboren haben. Allerdings nur diejenigen sollten partizipiern, die 3 und mehr Kinder geboren hatten. Diese Regelung ist jetzt geändert worden auf ein halbes Jahr für alle Mütter.

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wurden bis zum 30. Juni 2014 bis zu einem Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2014 wird ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet.{/slider}
{slider=Welche Kosten sind mit der 2014 eingeführten Verbesserung bei der "Mütterrente" verbunden?}
Die Kosten der "Mütterrente I" lagen 2017 bei rund 7,3 Milliarden Euro.
Künftig bekommen alle Mütter und Väter, für vor 1992 geborene Kinder pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Rentenpunkt.

Pro Kind sind also künftig bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten.
Ein Rentenpunkt im Osten liegt seit 1. Juli 2018 bei 30,69 Euro im Monat. Ein halber Rentenpunkt macht hier also rund 15,35 Euro aus. Im Westen liegt der Rentenpunkt zurzeit bei 32,03 Euro. Ein halber Rentenpunkt West entspricht also rund 16,02 Euro im Monat.
 
Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres.
 
Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.
Von der "Mütterrente II" werden circa 9,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.


Die Kosten für die "Mütterrente II" werden auf rund 3,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Für die Mehrausgaben durch die Mütterrente I und II ist keine Erstattung aus Steuermitteln vorgesehen. Der allgemeine Bundeszuschuss wird zwar in den Jahren 2019 bis 2022 in vier gleichmäßigen Schritten um letztlich insgesamt 2,0 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Jedoch werden die anfallenden Mehrausgaben für die Mütterrente damit nur zu einem Teil gedeckt.
 Länge 2:32 Minuten
 Kurz und bündig erklärt.
 

   
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