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DAK-Gesundheit

Logo DAKWie uns unsere Selbstverwaltungsmitglieder mitteilten hat die DAK im ersten Halbjahr 2013  nicht nur kundgetan aufgrund einer Presseerklärung vom 21.08.13 - ein positives Rechnungsergebnis erzielt. Mit 52 Millionen Euro Überschuss bis zum 30.06. d. Jahres fällt der Übeschuss überraschen aus. War doch noch  im Jahre 2012 zu hören, dass die Kasse nicht gerade auf Rosen gebettet sei. So musste sie, so ihre Ausführungen gegenüber der Gewerkschaft, z.B. ihre Betriebsrentner weitere Jahre von der Erhöhungen ihrer Bezüge ausschließen bzw. ausschließen lassen. Schon ein Betrag von 900 000 Euro hätte nach damaliger Lesart schon die Kasse in Bedrängnis gebracht (bei einem Haushaltsvolumen von 19,5 Milliaren)

Der Verwaltungsrat (VR) der DAK-Gesundheit hat seine "Sommersitzung" in Kassel stattfinden lassen. Zu den einzelnen Themen der Sitzung von Bürokratieaufbau über den Begriff Ersatzkassenfamilie bis hin zu dem sperrigen Begriff "Altersgerechte Assistenzsysteme" hat der Fraktionssprecher der BfA-Gemeinschaft im VR der DAK-Gesundheit, Rolf D. Aschenbeck eine Stellungnahme abgegeben, die wir nachstehend zur Kenntnis geben. Dieser Wortbeitrag wurde zum Teil kommentiert von Hans Bender, Verwaltungsratsvorsitzender und Christian Zahn, Sprecher der Gruppe Ver.di im VR und zugleich Verbandsvorsitzender des vdek und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung

„Die (gesetzliche) Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern“ (§1 SGB V). Die dafür erforderlichen „Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§12 SGB V).

Logo DAKDie Verwaltungsratssitzung (VR Sitzung) fand am 10.01. in der Zentrale der DAK statt. Hauptthemen der Sitzung waren die Beschlüsse des VR zur Fusion der DAK-Gesundheit mit der BKK Saint. Gobain und der Beschluss zum Haushalt 2013. Eine für einen außenstehenden Beobachter oder für ein interessiertes Mitglied doch eine sehr  frustrierende Veranstaltung, da eine die Beschlüsse begleitende Diskussion oder Darstellung nicht stattfand und auch der geneigten Öffentlichkeit auch keine Unterlagen über die in öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse vorlagen. Ob mit einem solchen Verhalten, der Selbstverwaltung ein Dienst erwiesen wird? Allein bei den Vorstandswahlen wurde durch einen Antrag der BfA-Gemeinschaft zur geheimen Wahl etwas Ungewöhnliches der Veranstaltung beigemischt.

Rolf AschenbeckDie Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat im öffentlichen Teil der o.a. Sitzung wiederum einige Inhalte aus dem Vorstandsbericht und dem Statement des Vorsitzenden des Verwaltungsrats aufgegriffen und sich dazu im Beisein des Bundeswahlbeauftragten Gerald Weiß klar geäußert.

1. Solidarprinzip

Wie inzwischen bekannt ist, hat die KKH-Allianz versucht, schwer kranke und damit besonders teure Versicherte aus der Krankenkasse rauszuekeln, um damit einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu erreichen.  Wer so handelt, so die klare Position unserer Fraktion, handelt gegen das Solidarprinzip und entzieht der gesetzlichen Krankenkasse, die eine soziale und solidarische Krankenkasse im Gegensatz zur privaten Krankenkasse ist, eine ihrer wesentlichen Grundlagen. Diese „Rosinenpickerei“, die die gesetzlichen Krankenkassen zur Disposition stellt, hat der Vorstand der DAK-Gesundheit verurteilt und klargestellt,  dass die Kasse auf der Grundlage des Solidarprinzips handelt. Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft hat diese Position ausdrücklich begrüßt. Es genügt aber nicht, wenn sich nur eine Kasse zum Solidarprinzip bekennt. Zu fragen ist daher, was eigentlich die Position des VdEK ist. Aussagen dieses Verbands hierzu sind nicht bekannt.

   
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