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Soziale Sicherheit

D ie Koalitionsverhandlungen nach den Sondierungsgesprächen zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD sind noch nicht beendet. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden nach der Unterschrift unter einen möglichen Vertrag seitens der SPD den Mitgliedern zur Entscheidung vorgelegt. Man kann davon ausgehen, dass zumindest der Parteivorstand der SPD vor der Übersendung der Ergebnisse an die Mitglieder sein Votum abgibt. Wenn hier schon keine Mehrheit für eine Koalition zustande kommt, wird auch eine Abstimmung durch die Mitglieder der SPD unwahrscheinlich. Dann bleibt es wohl nur bei den von keiner Seite gewünschten Neuwahlen.

Seit längerer Zeit wird über die Erwerbsminderungsrenten diskutiert. Es ging in allen Diskussionen darum, die durchschnittliche Rentenhöhe des Personenkreises der krankheitsbedingt in Rente gehen muss, anzuheben. Ein Notwendigkeit, die von uns seit langem gesehen wird. Mit dem vorgelegten Gesetz wird dem Wunsch vieler Betroffener gefolgt und die Anhebung der Erwerbsminderungsrenten durch eine Ausdehnug der Zurechnungszeit vollzogen. Allerdings soll dies anders als es die BfA DRV-Gemeinschaft sich gewünscht  und auch gefordert hat, erst für Rentenzugänge ab 2018 vollzogen werden.  Die Berücksichtigung der  Bestandsrentner soll - so wird kolportiert- zu teuer sein,  ohne dass die Summe der Mehrkosten für die Berücksichtigung der Altrentner - genannt wird.

 

(Berlin, 23.03.17) Das BMAS hat den angekündigten Armuts-und Reichtumsbericht in die Ressortabstimmung gegeben. Ein Bericht, der in seinen wesentlichen Teilen die Einkommenssituation der Bevölkerung darstellt. Insbesondere wird deutlich, dass für die unteren 40% der Bevölkerung das Lohnniveau, dem der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts entspricht. Der Niedriglohnsektor ist weiterhin zu hoch. Gerade der Lohnsektor ist bei dem vorliegenden Recht, ausschlaggebend für die zukünftig Rente. Die Arbeits- und Sozialministerin, Andrea Nahles (SPD) hat in der heutigen Pressekonferenz ihre grundsätzlichen Vorstellungen vorgestellt. (Der neunminütige Video-Wortbeitrag nachstehend)

(Berlin-BMAS)·Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent).
 

Berlin, 28. Dezember 2016

Zum Jahresbeginn 01. Januar 2017 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen, auf die die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hinweist. Nachstehend werden die für die Versicherten wichtigen  Veränderungen aufgezeigt. Über das Inhaltsverzeichnis direkt das Thema ansteuern.


Bild: Schäuble und Nahles freuen sich über Einigung auf Kosten der BeitragszahlerNahles und Schäuble freuen sich über Einigung zu Lasten der Beitragszahler
 
Es war das Thema der letzten Wochen. Nicht nur die Weiterentwicklung der gesetzlichen Renten, sondern vor allem die nun seit mehr als 25 Jahren anstehende Gleichbehandlung der Versicherten in Ost und West. Kein einfacher Prozess. Vor allem ein nicht ganz billiger Punkt. Wie sich jetzt herausstellt: Es ist eine Einigung überwiegend zu Lasten der Beitragszahler.
Wir haben uns die Einigung der GroKo in Sachen Ostrentenangleichung noch einmal angesehen und sie sowohl mit den Berechnungen des BMAS und der DRV-Bund verglichen. Dabei ist festzustellen, dass dieser Kompromiss der Regierungsparteien einfach nicht akzeptabel ist, da diese Regelung allein die Beitragszahler belastet, obwohl es sich um eine aus dem Einigungsprozess entstandene gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Für solche Aufgaben sind allein Steuermittel einzusetzen.
Bundestag Sitzungssaal mit Blick in die Kuppel

 

Mit einer Pressemitteilung unterrichten die Minister/in Nahles und Schäuble die Öffentlichkeit über eine Einigung in der Frage der Anpassung der Ostrenten an die Regelungen der Westrenten. Wie man der Presseerklärung entnehmen kann, ist das Ergebnis nur ein Kompromiss zwischen der Arbeitsministerin Nahles (SPD) und dem Finanzminister Schäuble (CDU) und entspricht damit weder den Aussagen der Ministerin Nahles oder des Ministers Schäuble in der Pressekonferenz, die nach den Verhandlungen in der GroKo getätigt wurden.

adler bund130x
Berlin, 25.11.2016 .
Die Koalitionsunterhändler, an der Spitze die Kanzlerin, Frau Merkel, die Arbeitsminis
terin,Frau Nahles und der Finanzminister, Herr Schäuble, kamen zu dem seit längerem angekündigten Rentengipfel zusammen. Wie man den ersten Informationen entnehmen kann, hat man sich nicht im vollem Umfange geeinigt. Die folgenden Punkte können, da offiziell beschrieben, als verabredet gelten. Der offizielle Text des BMAS wie auch das Video von der Bundespressekonferenz nachstehend:

Das von Frau Nahles erarbeitete Gesamtkonzept für die Alterssicherung der Zukunft ist dem Artikel beigefügt.

 

bundestag gesamt

Die Regierung hat ihren Gesetzesentwurf für ein Bundesteilhabegesetzt (BTHG) (wir berichteten darüber) fertiggestellt. Nun lagen der Gesetzentwurf und die Anträge der Fraktionen „Die Linke“ und der von „Bündnis 90/Die Grünen“ zur Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales zur Anhörung. Es gab eine grundsätzliche Zustimmung für die Absicht, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus zu nehmen. Auch die Einführung eines bundesweiten Budgets für Arbeit oder die Bündelung von Reha-Leistungen wurden ausdrücklich begrüßt.

Flexi-Rentengesetz im Bundestag beschlossen


bt kuppel innen150x119Der Bundestag hat am 20.10.2016 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Gesetzes zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ beschlossen.(18/9787)

In der Gesetzesbegründung heißt es zu Anfang

   
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