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Soziale Sicherheit

Die Beratungen über ein "Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz)   ist nach  Kabinettsbeschluss auf dem Weg der parlamentarischen Beratung. Der Entwurf wird als Fraktionsentwurf der GroKo in den Bundestag eingebracht.

Bundestag Kuppel Plenarsaal

 

Wenn man die Presselandschaft so betrachtet, dann haben nicht nur die Oppositionsparteien (Grüne + Linke) etwas an dem Entwurf der Regierung zum Teillhabegesetz zu kritisieren, sondern auch eine ganze Reihe von Sozialverbänden und nicht zuletzt die  Vereine, die sich der Vertretung von Behinderten im besonderen Maße verpflichtet fühlen.

Sozialversicherung: Beitragssatzerhöhungen wo in 2017?

Da werden bei steigenden Beitragssätzen die üblichen Wehklagen von den Arbeitgeberverbänden, die üblichen Berechnungen über die Höhe der Sozialabgaben vorgenommen. So ein Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 1.07.16 mit der Überschrift: „ Sozialausgaben erreichen Höchststand in Deutschland“  der sich dazu hinreißen lässt, zu behaupten, dass die Sozialabgabenlast 2017 die 40-Prozent Marke reißen werden. Gut 40% können zusammen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer überschritten werden, allerdings belastet diese Beitragssteigerung nicht allein die Arbeitgeber und damit die Lohnkosten, sondern eine etwaige Steigerung der Sozialabgaben trifft aller Voraussicht zum übergroßen Teil nur die Arbeitnehmer (AN).

Die Spitzen der Koalition haben sich auf eine Rentenlösung geeinigt, die Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen soll den Ruhestand flexibel planen zu können. Es wird behauptet, damit könne man denjenigen helfen, die über das Datum des Bezuges der Regelaltersrente hinaus arbeiten wollen um dann eine höhere Rente zu bekommen. Dies allerdings kann man heute schon. Mit attraktiven Zuschlägen für die über den möglichen offiziellen Rentenbeginn hinausgehende weitere Beschäftigung wird ein Zuschlag auf die Rente bis zu 6% jährlich möglich. Doch die Inanspruchnahme dieser Regelung ist  nicht gerade berauschend.

 

logo drv bundDer Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet über die sich ankündigende Altersarmut für die Rentenjahrgänge ab 2030. Ein Thema, das von der Politik, den Gewerkschaften und Sozialverbänden verstärkt auf die Agenda gesetzt wird und das sicherlich den Bundestags-Wahlkampf für 2017 bestimmen wird. Diese Diskussionen werden vom WDR wie nachstehend in der Presseerklärung der DRV-Bund zusammengefasst aufgegriffen. Die vorgebrachten Argumente der DRV-Bund machen deutlich, dass die Rückschlüsse des WDR auf das zukünftige Rentenniveau in der Tendenz richtig sein mögen, die Wirklichkeit der Einkünfte aufgrund einer nicht gesicherten Datenlage ggf. eines Rentnerhaushaltes nur unvollständig widerspiegeln können.

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2017 sind die nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag. Zeit sich mit dem Stand der Sozialpolitik im Bereich der  gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beschäftigen. Aus der Großen Koalition verlautet nicht ohne Stolz, mit den verabschiedeten Gesetzen in der Sozialversicherung sei ein Großteil des Regierungsprogramms abgearbeitet worden. Das mag nach Durchsicht des Koalitionsvertrages stimmen.

Im Rahmen der Vorstandstätigkeit wurden die Mitglieder des Vorstandes der DRV-Bund und des Bundesvorstandes der DRV, die Kollegen Lubinski und Veen über die beabsichtigten Regelungen der sog. Flexi-Rente, einer Vereinbarung zwischen den für dieses Vorhaben Verantwortlichen der Koalition, MdB Schiewerling (CDU) und der MdB Mast (SPD) über ein Eckpunktepapier unterrichtet.

Wie schon in einem Kurzkommentar auf der Website der mit uns befreundeten Gemeinschaft (DRV-Gemeinschaft.de (Flexi Rente soll doch noch kommen) dargestellt, stellt sich in der Tat heraus, dass dieses Vorhaben des stufenweisen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben in den Eckpunkten erkennen lässt, dass es hier in der Tat – um es vorsichtig zu sagen – dem ersten Anschein nach, um ein nicht ausgereiftes Vorhaben handelt.

 

Logo BundesadlerDas SGB IV soll mit einem Gesetzesentwurf der Regierung an einigen Stellen geändert werden. Große Veränderungen sind es nicht. Allein die gewerblichen Berufsgenossenschaften kommen jetzt bei den notwendigen Fusionen etwas unter Zugzwang. Zwar soll weiterhin das Prinzip: „Freiwilligkeit vor gesetzlicher Verordnung“ gelten. Jedoch wird nun der Druck auf die Berufsgenossenschaften erhöht, endlich die im Gesetz vorgebene Anzahl von Bgn zu erreiche. Der Entwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Regierung ist mit einem Klick auf den Link einzusehen.
 
Bericht des „Paralamentarischen Pressedienstes“ nachstehend:

 

Im Bundestag notiert: Die SPD-Fraktion hat eine "Kleine Anfrage" in den Bundestag eingebracht, die sich mit der Pflegeversicherung beschäftigt.  Der parlamentarische Pressedienst fast die Anfrage nachstehend kurz zusammen. Die Anfrage  17/1449 rufen sie nachstehend mit  einem Klick auf.
 
Familie/Kleine Anfrage SPD
 
Berlin: (hib/CHE/AS) Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Pflege kranker und älterer Familienmitglieder interessiert sich die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/1449). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welches Gesamtkonzept diese verfolgt, um das Thema umfassend aufzugreifen. Außerdem fragen die Abgeordneten danach, inwieweit die Bundesregierung die Beibehaltung, Weiterentwicklung oder Abschaffung des in der 16. Legislaturperiode eingeführten Pflegezeitgesetzes plant.

 

 

Die „Bank“ von Bund, Länder und Kommunen im Verwaltungsrat der BA scheint Schwierigkeiten untereinander zu haben. Kann man sich nicht über die Anzahl der Personen einigen, die die Position eines Stellvertreters für die jeweilige Gruppe bei Vakanz ihr Amt ausüben sollen einigen. Muss deshalb ein Gesetzentwurf her? So offen angesprochen wird dies nicht. Wahrscheinlich ist es aber, dass man sich im Verhandlungswege nicht einigen kann. Wie sonst ist der Gesetzentwurf der Länder zu verstehen? Die Antwort der Regierung, dass die bisherigen Regelungen zu keinen Problemen geführt haben und deshalb dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden kann, scheint schlüssig. Also werden wohl weiterhin die zu entsendenden Mitglieder, die als Stellvertreter fungieren ausgekungelt werden müssen. Und in dieser Disziplin haben die Verantwortlichen von Bund, Länder und Kommunen doch große Erfahrung.

 
Der Parlamentarische Pressedienst berichtet:
Bundesrat will Stellvertreter-Regelung für BA-Verwaltungsrat festschreiben
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
 
Berlin: (hib/ELA/AW) Der Bundesrat will eine Absprache von Bund, Ländern und Kommunen zur Besetzung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich festschreiben. In einem Gesetzentwurf (17/1467) schlägt das Ländergremium vor, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches so zu ändern, dass Bund, Länder und Kommunen jeweils einen Stellvertreter benennen sollen, der bei Abwesenheit eines Mitgliedes des Verwaltungsrates diesen dann vertritt. Die Regelung diene dazu, die bereits bisher praktizierte Regelung in das Gesetz aufzunehmen, heißt es in der Begründung.
Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme ab. Der Gesetzgeber habe bewusst die Organisationshoheit einer selbstverwalteten Körperschaft des öffentlichen Rechts besonders berücksichtigt und daher alle Regelungen auf das Wesentliche beschränkt. Ganz bewusst seien die Selbstverwaltung und die Mitglieder des Verwaltungsrates gestärkt worden und deshalb sei es der jeweiligen Gruppe überlassen worden, wie und mit welchem Ergebnis diese ihre Stellvertreter benennen würden, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe die bisherige Regelung ”zu keinen Problemen“ geführt.

 

Die Medizin entwickelt sich weiter. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestag (BT) hat sich mit dem Problemfeld der „individualisierten Medizin“ beschäftigt. Der „Zukunftsreport Individualisierte Medizin und Gesundheitssystem“ liegt vor und die Regierung hat erklärt, dass die Erforschung der individualisierte Medizin unterstützt werden soll.

Nachdem schon die humangenetische Beratung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde, werden wohl auch weitere durch das Projekt festgestellte Erkenntnisse in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Die Frage nach den daraus resultierenden Kosten für die GKV konnte begreiflicherweise noch keine Auskunft gegeben werden.


   
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