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DRV - Infos - Nachrichten - Gutachten - Finanzen

Rente für Arzt-Witwe vom Zeitpunkt der Heirat abhängig
 
Koblenz. - Eine ärztliche Versorgungseinrichtung kann den Anspruch auf Witwen-Rente davon abhängig machen, ob sein Mitglied die Ehe vor der Vollendung des 65. Lebensjahrs geschlossen hat, so berichtete die dpa am 11.06.2010 über ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz . Der Ausschluss der Witwenversorgung bei einer Heirat nach diesem Zeitpunkt verstoße weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes noch gegen Vorschriften des Europäischen Rechts.

Der Bundesrechnungshof hat wieder einige Ausführungen über die in der DRV-Bund getätigten Prüfungen gemacht. Die Ausführungen werden durch die nachstehende Presseerklärung der DRV-Bund kommentiert.  

 

"Die Welt" schreibt unter dem 05.03. "Sparer darben in der Zinswüste". Der Artikel beschäftigt sich mit der zusätzlichen Altersvorsorge. Also dem Teil der Altersvorsorge, den ein Beschäftigter neben der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) betreibt. Hier konkret also im Rahmen einer Lebensversicherung auf dem Finanzmarkt privat anlegt. Es geht in den Aussagen um die Lebensversicherer in der Altersvorsorge. Die Welt führt aus:
 

"Über Jahre war die Lebensversicherung das Lieblingsprodukt der Deutschen, zuletzt machte sie ihren Besitzern aber kaum noch Freude. Die stetig sinkende Verzinsung brachte manch großzügige Planung fürs Alter durcheinander. Und eine Besserung ist nicht in Sicht. Sparer müssen sich wohl dauerhaft an Minirenditen gewöhnen. „Den Garantiezins werden die Versicherer noch verdienen können, aber es wird kaum noch möglich sein, ein attraktives Produkt zu schaffen", sagt der renommierte Versicherungsexperte Carsten Zielke von der französischen Großbank Société Générale bei der Vorstellung einer umfassenden Versicherungsstudie mit dem Titel „Beitragswachstum ade". Derzeit liegt der Garantiezins im Schnitt bei 3,4 Prozent. "

Bundestag/Finanzen/Antwort Bundesregierung

Kosten für RiesterrenteBerlin: (hib/HLE/JOH) Seit ihrer Einführung 2003 im Rahmen der sogenannten Riester-Rente hat der Staat rund 6 Milliarden Euro an Altersvorsorgezulage ausgezahlt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/677) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/501) mit. Die Höhe der Steuermindereinnahmen, die sich aus der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ergibt, wird mit 340,6 Millionen Euro angegeben. Insgesamt mache die Förderung der privaten Altersvorsorge seit 2002 6,42 Milliarden Euro aus. Das jährliche Gesamtfördervolumen ist nach diesen Angaben ständig gewachsen. 2007 lag es bei 1,07 Milliarden Euro. 2008 betrug es bereits 1,4 und 2009 2,5 Milliarden Euro.

Die Kritik an der Kostenhöhe und der Kostentransparenz der Riester-Verträge sei Anlass gewesen, um ein Gutachten zum Thema ”Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“ in Auftrag zu geben, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Ergebnis sei im ersten Halbjahr 2010 zu rechnen, schreibt die Regierung, die ”in ihrer Verbraucherpolitik grundsätzlich auf die Stärkung des Verbrauchers setzt“. Leitbild sei der gut informierte, mündige Verbraucher und ein Markt, auf dem mit überschaubarem Aufwand ein Vergleich der Produkte möglich sei.

 

Der Bundesverband der deutschen Banken hat die Altersarmut als Geschäftsmodell entdeckt. So ist es zumindest einem Pressegespräch des Bundesverbandes vom 17.02. zu entnehmen. Schließlich ist es ja auch ein Modell zur Gewinnmaximierung. Dabei wird dann ganz vergessen, dass der Bundesverband der Verbraucherschützer gerade erst festgestellt hat, dass gerade die Riesterrente für den Verbraucher vollkommen undurchsichtig ist. Auch die erheblichen Verwaltungskosten werden dort angeprangert.

 

Risiko Altersarmut

17. Februar 2010 - Es gilt das gesprochene Wort

Bernd Brabänder
Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken

Pressegespräch, Berlin

Meine sehr geehrten Damen und Herren,



I. Altersvorsorge und Finanz- und Wirtschaftskrise

 


Sie werden sich vielleicht fragen, warum der Bankenverband sich mitten in der tiefsten Finanzkrise seit 80 Jahren mit dem Thema Altersarmut befasst. Für uns ist das keineswegs ein abseitiges Thema. Eine unserer Aufgaben ist, zentrale wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen zu analysieren, die über die kurze Frist hinaus gehen. Vor allem aber steht die Altersvorsorge gerade jetzt in der Diskussion. Denn sowohl die gesetzliche, wie auch die private Alterssicherung leiden unter der globalen Wirtschaftskrise. Kein Land, kein Rentensystem ist gegen diese Entwicklung immun.
Unser heutiges Hauptthema ist jedoch ein anderes: Nachdem wir uns 2007 und 2008 zu Grundsatzfragen der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu Wort gemeldet haben, möchten wir heute Ihr Augenmerk auf das Thema Altersarmut richten; ein enorm wichtiges Einzelproblem der Altersvorsorge.



II. Altersarmut – (noch) kein Problem

 


Altersarmut ist für die Betroffenen ein gravierendes Problem, Altersarmut ist aber in Deutschland kein Massenphänomen. Lediglich 2,5 % der über 64-Jährigen nahmen 2008 die Grundsicherung in Anspruch. Dieser Anteil wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren nicht nennenswert erhöhen. Allenfalls langfristig ist ein Anstieg nicht auszuschließen. Eine generelle Gefahr der Altersarmut ist für die Zukunft nicht zu erkennen.

Gleichwohl wäre es leichtfertig, die Frage zu vernachlässigen. Denn bei näherer Betrachtung sind durchaus Personengruppen zu identifizieren, für die Altersarmut ein ernstzunehmendes Thema werden kann.

Das liegt vor allem daran, dass sich das Rentenversicherungssystem unseres Landes an „typischen“ Merkmalen orientiert, die bei näherem Hinsehen so typisch gar nicht sind: Vollzeitarbeit, lange Zeiten des Erwerbslebens und abhängige Beschäftigung kennzeichnen den Rentenempfänger, den die deutsche Rentenpolitik vor Augen hat. Dabei werden jedoch die Veränderungen der Erwerbs- und Arbeitsbiografien außer Acht gelassen. Das gilt sowohl für die wachsende Zahl von Selbstständigen mit unterdurchschnittlichem Einkommen, für die unser Altersvorsorgesystem erhebliche Lücken aufweist, als auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor, für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und für Langzeitarbeitslose. Für all diese Gruppen kann Altersarmut zu einer ernsthaften Bedrohung werden.

Die Empfehlungen, wie dies abgewendet werden kann, sind nicht so eindeutig wie der Befund. Es dominiert häufig Umverteilungspoesie, indem fehlende Rentenanwartschaften ohne Rücksicht auf die Auswirkungen für das Rentensystem solange zugerechnet werden, bis rechnerisch keine Armut mehr vorliegt.

Zur Bekämpfung von Armut im Allgemeinen und Altersarmut im Speziellen ist Umverteilungspolitik aber nicht das erste Mittel der Wahl. Denn Armut kann erfolgreicher begegnet werden, wenn es gelingt, ihre Quellen trockenzulegen.

Die Quellen der Altersarmut sind: niedrige Einkommen und Arbeitslosigkeit. Wer Altersarmut bekämpfen will, muss das Bildungs- und Ausbildungsniveau erhöhen und eine Wirtschaftspolitik verfolgen, die Wachstum und Beschäftigung stärkt. Gut ausgebildete Arbeitnehmer haben immer noch die besten Chancen, auch gutes Geld zu verdienen. Doch allein auf Bildung zu setzen, reicht nicht aus. Ohne Anpassungen am Altersvorsorgesystem wird der Kampf nicht zu gewinnen sein.



III. GRV-Reform vs. gestärkte Kapitaldeckung

 


Dabei nur auf die gesetzliche Rentenversicherung zu schauen, wäre zu kurz gesprungen. Schon heute macht die gesetzliche Rente durchschnittlich kaum mehr als 60 % des Gesamteinkommens der Rentnerhaushalte aus; die Quote wird weiter sinken. Wir können froh sein, wenn das System seine Leistungsfähigkeit annähernd aufrechterhält. Man muss jedoch kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) die Herausforderung Altersarmut nicht bestehen wird, weil ihre demografisch bedingte Schieflage alle Bemühungen zunichte machen wird. Wir empfehlen deshalb, die kapitalgedeckte Altersvorsorge armutsfester zu machen. Politik sollte auch den Menschen, die Risikogruppen zuzurechnen sind, besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu verschaffen. Was hat man sich darunter vorzustellen?

1. Für alle Erwerbstätigen sollte ein Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge geschaffen werden. Es geht uns dabei also in erster Linie um die in den letzten Jahren stark gewachsene Zahl der Selbstständigen. Wir halten den verpflichtenden Abschluss eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevertrages für Selbstständige für den besten Weg. Ihre Eingliederung in die gesetzliche Rentenversicherung wäre dagegen nur eine Scheinlösung.

2. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, die Hemmnisse zu beseitigen, die Arbeitnehmer von der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente fernhält oder ihre Entscheidung verzögert.

IV. Konkret: „Opting-Out“ und Vertragsdynamik


Eine unzureichende kapitalgedeckte Altersvorsorge ist kein speziell deutsches Phänomen. Sie ist sichtbar, wo für das Alter zumindest teilweise auf freiwilliger Basis vorgesorgt wird. Entscheidungen, deren Nutzen weit in der Zukunft liegt und die besondere Anstrengungen erfordern, werden allzu gerne verschoben. Wenn die Entscheidung mit Kosten verbunden ist, wird sie vielleicht am Ende gar nicht getroffen. Darauf sollte Politik reagieren.

Um die betriebliche Altervorsorge zu stärken kann nach den Erfahrungen in anderen Ländern ein so genanntes Opting-Out enorme positive Wirkung entfalten. Der „blinde Fleck“ Altersvorsorge wird dabei dadurch kuriert, dass beim Abschluss jedes Arbeitsvertrages automatisch ein Beitritt zur betrieblichen Altersvorsorge erfolgt. Nur wer dem aktiv widerspricht, kann austreten. Die Erfahrung lehrt, dass die Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge dadurch merklich ansteigt.

Unseren zweiten Vorschlag nennen wir „intelligente Dynamik“. In diesem Fall werden die Beiträge zur Altersvorsorge aus zukünftigen Lohn- und Gehaltserhöhungen finanziert. Das funktioniert gut, da vom bisher vorhandenen Einkommen keine zusätzlichen Sparbeiträge zu erbringen sind. Erst mit jeder Lohn- oder Gehaltserhöhung fließt ein Teil in die Altersvorsorge, bis der steuerlich zulässige Höchstsatz erreicht ist. Diese Methode entkräftet das Argument man könne sich eine kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht leisten.



V. Ein Blick auf die bestehenden Systeme

 


Sieht man sich die staatlich gestützten, privaten Altersvorsorge insgesamt an, wird deutlich: Auch hier ist nicht alles „in Butter“ – im Gegenteil. Die Riester-Rente ist zuletzt in schwereres Fahrwasser geraten. Zwei zuletzt oft zitierte Eckdaten verdeutlichen dies:

  • Erstens riestern gegenwärtig überhaupt nur etwas mehr als zwei Fünftel der Berechtigten; die Zuwachsraten sind so viel geringer geworden, dass fraglich ist, ob ein Anteil von mehr als 50 % jemals erreichbar ist.

  • Zweitens belegt die Zulagenauszahlungsstatistik, dass die Riester-Rente ihre politisch gewollte Aufgabe wohl verfehlen wird, weil viele Verträge zu klein sind, um daraus die maximale Förderung zu generieren.


Hier stellt sich den Sozialpolitikern eine schwierige neue Aufgabe. Ohne näher auf Lösungsvorschläge eingehen zu können: Auch hierzu haben wir uns in der heute vorgestellten Broschüre geäußert. Um die Defizite zu beheben, muss politisch gegengesteuert und immer wieder die Einzelnen gemahnt werden, ihre Beitragshöhe zu überprüfen. Zudem sollte die Einführung dynamischer Stufenverträge einmal eingehender diskutiert werden.

Können uns neue Umverteilungselemente voranbringen? Rufe nach einer aus Steuermitteln gestützten Mindestrente und einer Höherbewertung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit bleiben populär. Beide Vorschläge könnten die gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig schädigen. Eine Mindestrente enthält einen Arbeitsanreiz nur solange bis die Mindestanwartschaftszeit erreicht ist. Wer keine Chance auf eine höhere Rente sieht, wird anschließend nicht mehr arbeiten. Ebenso schwer wiegt beim Vorschlag einer Höherbewertung der Zeiten von Langzeitarbeitslosigkeit das Entstehen von Ungerechtigkeiten gegenüber derjenigen, die gerade nicht gefördert werden.

Eine alte Erkenntnis gilt also auch hier: Wer in komplexe Systeme eingreift, erntet letztlich Verhaltensänderungen, die in ihrer Wirkung zumindest ebenso komplex – und wahrscheinlich insgesamt schädlich – sind.

Wenn man Umverteilungselemente in die gesetzliche Altersvorsorge einführen möchte und damit das Prinzip der Teilhabeäquivalenz unterläuft, dann aus unserer Sicht am ehesten bei der Ermittlung der Grundsicherung. Wenn etwa alle Alterseinkommen, also gesetzliche und betriebliche Rente, Riester-Rente, aber auch Zinsen aus Geldvermögen und Mieten mit einem gleichen Prozentsatz von der Berechnung der Grundsicherung ausgenommen würden, führt dies zu einem hinsichtlich der Einkommensarten neutralen Ausweg aus den Anreizschwierigkeiten, die mit allen anderen Lösungsvorschlägen verbunden sind.



Fazit

 


Altersarmut ist gegenwärtig kein Massenphänomen. Wenn aber nicht rechtzeitig gegengesteuert wird, kann es in den kommenden Jahrzehnten ein solches werden.
Deshalb empfiehlt der Bankenverband:

  • Alle Erwerbstätigen sollten einen Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge haben.

  • Bei Abschluss jedes Arbeitsvertrages sollte automatisch ein Beitritt zur betrieblichen Altersvorsorge erfolgen, damit mehr Menschen davon profitieren.


Wir werden uns auch in Zukunft um diese Themen kümmern und Handlungsvorschläge erarbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

altersarmut

 

Mit ihrem Papier zur Rentenpolitik mit dem Titel „Deutsche Rentenpolitik bedarf einer schnellen und nachhaltigen Reform“,stellt die fdp klar, dass sie diePrivatisierung der Altersicherung erreichen will, um ihre Klientel zu bedienen. Zwar ist dieses Papier aus dem Jahr 2007, es ist aber unverändert aktuell, zumal der Privatisierungswahn dieser Partei ungebrochen ist.

 

1. Ausgangssituation

 

Spätestens seit der Teilprivatisierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Einführung der Riesterrente hat die gesetzliche Rente nicht mehr die Funktion der Lebensstandardsicherung (Lohnersatzfunktion). Um zu erreichen, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 nicht über 22% ansteigt, wurde die Höhe der Rente mit verschiedenen Maßnahmen deutlich abgesenkt. Diese Absenkung soll mit der Riesterrente ausgeglichen werden, obwohl ältere Beschäftigte keine Möglichkeit hatten und alle Beschäftigten mit niedrigem Lohn keine Möglichkeithaben, einen solchen Ausgleich herbeizuführen. Dennoch behauptet die fdp, gesetzlich Versicherte seien gut abgesichert und stellt sie auf eine Stufe mit Beamten.

 

Wer heute in Rente geht, 40 Jahre gearbeitet und durchschnittlich verdient hat (aktuell 2700 Euro brutto), bekommt eine Rente von 1080 Euro brutto. Davon müssen noch der Beitrag zur Krankenversicherung von 7,9% und er der zur Pflegeversicherung von 1,95% abgezogen werden. Bleibt eine verfügbare Rente von 973,62 Euro. Diese Rente wird aber vielfach nicht erreicht, weil „moderne Erwerbsbiographien“, so die zynische Umschreibung der fdp, im Erwerbsleben nicht durchgängig erwerbstätig sind und zumindest zeitweise einen geringeren Verdienst haben als der Durchschnitt. Daraus ergibt sich bereits, dass weitere Absenkungen nicht zumutbar sind, was eigentlich auch die fdp zur Kenntnis nehmen müsste.

 

2. Absichten der fdp

 

Die Unterstellung der fdp, die Rente habe noch Lohnersatzfunktion, soll dazu führen, sie auf eine „Basissicherung“ zu reduzieren. Mit dem ungerechtfertigten Hinweis auf die Generationengerechtigkeit soll der „Beitragssatz langfristig bei 19%“ bleiben, weil „ es ungerecht ist, wenn die heute 20-jährigen 22 Prozent Beitrag zahlen sollen und selber 32 Prozent weniger Rente beziehen sollen als heute.“

 

Ja, was sagt man denn dazu? Ein 20-jähriger zahlt heute 9,95“ seines Einkommens an die Rentenversicherung und hat dann einen Rentenanspruch, der der Rentenhöhe der heutigen Rentner entspricht, wenn es beim Status quo bleibt. Wieso hat er eine Rente zu erwarten, die 32% geringer ist? Offensichtlich hat die fdp die Umsetzung ihrer Absichten unterstellt, „das individuelle Vorsorge und gesetzliche Rente je etwa zur Hälfte zur Alterssicherung beitragen“, weil „betriebliche und private Altersvorsorge künftig eine tragende Rolle einnehmen“ sollen. Daraus ergibt dann eine Höhe der gesetzlichen Rente unter Sozialhilfeniveau.

 

Um künftige Minirenten aufzubessern, sollen die „engen Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern entfallen, weil wegen des Geburtenrückgangs immer weniger junge Menschen arbeiten werden“ und Rentner deswegen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, weil ihnen, so ist hinzuzufügen, dann auch nichts anderes übrig bleibt.

 

Die fdp behauptet also allen Ernstes, dass die Zahl der Erwerbstätigen nicht ausreicht und es deswegen notwendig ist, die Rentner als industrielle Reservearmee einzusetzen, nachdem sie dafür gesorgt hat, dass Renten unter Sozialhilfeniveau gezahlt werden. Hat die fdp mitbekommen, dass Massenarbeitslosigkeit besteht, dass gerade 20-jährige froh sein können, überhaupt einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu bekommen? Hat die fdp schon mal zur Kenntnis genommen, dass Armut im Alter schon heute verbreitet ist? Hat sie wohl nicht, weil es der Vorzug ideologischer Verblendung ist, die Realität nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

 

3. Notwendige Maßnahmen

 

Im Gegensatz zu den Absichten der fdp ist es unumgänglich, die gesetzliche Rentenversicherung nicht etwa zu demontieren, sondern sie wieder in die Lage zu versetzen, ihrer Aufgabe als der wesentliche Träger der Alterssicherung nachzukommen. Dazu gehört, die Beitragszahler nicht auf die Arbeitnehmer zu beschränken, sondern alle Erwerbstätigen einzubeziehen. Warum soll es künftig noch den Sonderstatus von Beamten, Ärzten, Apothekern, Architekten, Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern geben, die unangefochten ihre Privilegien beibehalten können, ohne dass die fdp dazu auch nur einen Satz formuliert hätte?

 

Außerdem muss es endlich zu einer aktiven Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kommen, die dafür sorgt, dass Massenarbeitslosigkeit und damit Lohndrückerei der Vergangenheit angehören. Drei Millionen Beschäftigte statt drei Millionen Arbeitslose hätten bis 1,6 Mrd. Euro monatliche Mehreinnahmen in der Rentenkasse zur Folge. Dazu gehört auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der mittlerweile bei 9 Euro liegen müsste, um unabhängig von der Grundsicherung zu sein. Ferner gehört dazu die Begrenzung der Leiharbeit und die deutliche Verringerung der Minijobs.

 

Diese Maßnahmen sind wegen der erheblichen Mehreinnahmen geeignet, die Lohnersatzfunktion der Rente wieder herzustellen, da dann vergangene Leitungseinschränkungen wie rückgängig gemacht werden und Beitragszahler und Rentner damit rechnen können, mit dem Wegfall des Riesterfaktors und des Nachhaltigkeitsfaktors am wirtschaftlichen Fortschritt teilzuhaben, um die Anpassung der Renten entsprechend der Bruttolohnentwicklung zu gewährleisten.

 

Notwendig wäre darüber hinaus, die Riesterrente, die sich ausschließlich für die Versicherungsunternehmen rechnet, nicht jedoch für die Arbeitnehmer, wieder abzuschaffen und die bisherige Förderung über Steuermilliarden stattdessen der gesetzlichen Rentenversicherung zukommen zu lassen, um auch damit die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rente wieder herzustellen.

 

 

 

Rolf Aschenbeck, 11.Febr.2010

Redaktion - Hinweis

Der Autor hat nach der Veröffentlichung im  DIW über das Problem "Riesterrente" durch Prof. Bofinger, seinen Artikel erweitert. Weiterlesen auf RV-Gemeinschaft.de

 

   
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