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DRV - Infos - Nachrichten - Gutachten - Finanzen

Die Rentenerhöhung ab 01.07. des Jahres fällt in der erwarteten Höhe (siehe Bericht des Sozialbeirates vom Novemberr 2018) aus. Auch dieses Jahr ist die Steigerung über 3 Prozent angesiedelt. Das heißt: Auch in diesem Jahr liegt die Steigerung über der Inflationsrate und ergibt damit einen Nettozuwachs in der Kaufkraft.
In Zeiten in denen über Gesetzesvorhaben mit einem mehr oder weniger hohen Finanzbedarf diskutiert wird, ist es sicherlich wichtig den Stand der Finanzen der Deutschen Rentenversicherung zu kennen. Dies bei einem Beitragssatz von 18,6% und unter Berücksichtigung des Tatbestandes, dass nach wie vor die Ausgaben der Mütterrente nicht vollständig durch Steuermittel ausgeglichen wurden. Die aktuelle Finanzlage zeigt auf, dass die weiterhin überaus gute Konjunktur eine überaus zufriedenstellende Beitragseinnahme erzeugt, die am Ende des Jahres 2018 eine Rücklage in Höhe von 1,87 Monatsausgaben ausweist. Damit bewegt sie sich oberhalb der angenommenen Höhe, die den Berechnungen für den Pfad der Beitragssatzstabilität seitens des Gesetzgeber zugrunde gelegt wurden.

Geht eine Ehe in die Brüche, werden die Rentenansprüche aus der Ehezeit je zur Hälfte unter beiden Partnern aufgeteilt. Es kommt zum Versorgungsausgleich. Nachstehend die Regelungen in Kurzfassung. Eine vollständige Beratung im Einzelfall - insbesondere über die Höhe einer etwaigen Ausgleichszahlung für abgetretene Ansprüche - bekommen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger der DRV

von li. aschenbeck lubinski veenTeilnehmer BfA DRV-GemeinschaftVom 06 auf den 07.11. und vom 07. auf den.08.11.2018 schulte die DRV-Bund – wie in jedem Jahr – Mitglieder der Widerspruchsausschüsse der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg über rechtliche Fragen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Entscheidungspraxis der Widerspruchausschüsse von Bedeutung sind. An dieser Schulung vom 07./08.11.nahmen auch die Kollegen Rolf Aschenbeck, das Vorstandsmitglied der DRV-Bund, Werner Veen und das Mitglied des Sozialbeirats, Cord Peter Lubinski, alle drei Mitglieder der BfA DRV-Gemeinschaft, teil.

(Am heutigen Tag (08.11.18) hat der Bundestag das Gesetzesvorhaben beschlossen)

Das neue Erwerbsminderungsrecht bringt erhebliche Verbesserungen für den von Erwerbsminderung betroffenen Personenkreis. Das gilt insbesondere für die Erwerbsminderungszugänge ab dem 01.01.2019. Ein Mangel aus unserer Sicht ist jedoch, dass die neuen Regelungen nur für Neurentner gelten. D.h. dass die Erwerbsminderungsrentner, die schon eine Rente beziehen, nicht an den Verbesserungen teilhaben. 
(Kassel) Gesetzlich verfasst ist, dass für Kinder, die vor 1992 geboren sind, jeweils zwei Erziehungsjahre angerechnet werden können. Hier hat der Gesetzgeben zwischen Kindern, die vor 1992 und ab 1992 geboren sind unterschieden. Diese Regelung in der "Mütterrente" hat das Bundessozialgericht jetzt als verfassungsgemäß erkannt.
Die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung ist der weiteren guten Arbeitsmarktlage (Konjunktur) geschuldet gut. Die Rücklage ist weiterhin oberhalb der Grenze des 1.5 fachen einer Monatsausgabe. Bis zum Ende des Jahres dürfte sich daran nichts ändern. Kommen die beitragsintensiven Monate ja noch.

 Herrmann und Petersen R. Herrmann und I. PetersenDie Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hat ihr neues Dienstgebäude in Brandenburg an der Havel bezogen. Anlässlich der Schlüsselübergabe war neben dem Vorstandsmitglied Hans Werner Veen auch der Vertreterversammlungsvorsitzende Rüdiger Herrmann, beide BfA DRV-Gemeinschaft anwesend. Sie verfolgten interessiert den Akt der Schlüsselübergabe an die Leitung der Dienststelle. Der Pressemitteilung der DRV sind alle Fakten des "Festaktes" zu entnehmen. Eine Anmerkung sei aber im Zusammenhang mit der positiven Darstellung der "Riesterrente" in der Pressemitteilung erlaubt: Die Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der DRV-Bund sind aus unserer Sicht anders zu lesen. Erfolg sieht anders aus. Die Riesterrente ist bisher kein Erfolgsmodell. Nicht ohne Grund werden von den 16 Millionen Verträgen mehr als 20% nicht mehr mit Einzahlungen bedient. (Das Bild zeigt den Vorsitzenden der VV zusammen mit Imke Petersen der Leiterin der ZfA)

Die Rentner können sich zum 1.7. des Jahres über eine Rentenerhöhung erfreuen, die wiederum mehr als 3% in West und Ost beträgt. Für den zuständigen Minister eine erste sehr erfreuliche Amtshandlung in der gerade für ihn begonnende Amtsperiode. Die gute Konjunktur in der Vergangenheit sorgt damit auch für eine positive Nachricht  für die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland.

Der Burdesarbeitsminister, Hubertus Heil, (SPD) führte bei der Vorstellung der Rentenanpassung in diesem Jahr aus.

 

Die Möglichkeit einer Beitragssenkung in der Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6% im Jahre 2018 wird von Seiten des BDA in seiner Presseerklärung vom November des Jahres positiv begrüßt. Viele der vorgebrachten Argumente für eine - wie gesetzlich vorgesehen - Senkung des Beitrages ist hinsichtlich der Auswirkungen richtig.
 
Im neuen Jahr deuten sich aufgrund der guten Finanzlage der Rentenversicherung aufgrund der Schätzung der Beitragseinnahmen Veränderungen sowohl im Beitragssatz (wenn auch geringerer Art) wie auch in der Rentenerhöhung zum 1.7.18 an.

 

Zwei Nachrichten aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Nicht weitere Nachrichten, wie überall kolportiert, zur vermuteten zukünftigen Altersarmut weiter Bevölkerungskreise in der Zukunft. Nein, es geht um die Frage Beitragssatzhöhe und Rentenerhöhung im Jahre 2018.
Entscheidung über Reha-Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen versprochen.

Rentenversicherung, Krankenkassen und Krankenhäuser wollen Zugang zur Suchtrehabilitation verbessern

Die DRV-Bund berichtet in einer Pressemitteilung, dass sich zwischen den Sozialversicherungsträgern, die sich mit den Folgen von Suchterkrankungen rehabilitativ beschäftigen, eine Einigung über zügige Bearbeitung der Anträge soll die Behandlung Abhängigkeitskranker verbessert werden. Der Stellungnahme durch die DRV-Bund ist zu entnehmen, dass über einen Rehabilitationsantrag innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen entschieden werden soll. Ein wirklich sportliches Ziel. Wir werden sehen, ob dieses Tempo überall eingehalten werden kann.

Die Kliniken der DRV-Rheinland (Nordseeklinik) und der DRV-Bund (Borkum-Riff) arbeiten unter einem gemeinsamen kfm. Direktor. Die beiden Träger der Rentenversicherung haben beschlossen ihre Häuser für die Herausforderungen der Zukunft aufzustellen. Die gemeinsame Zusammenarbeit zu intensivieren war der Auftrag den die Selbstverwaltungen der beiden Rentenversicherungsträger vorgegeben hatten. Die Verwaltung soll in einem von beiden Trägern gebildeten Lenkungsgremium begleitetet und wichtige Entscheidungen im Personalbereich in diesem Gremium unabhängig von den sonst tätigen Gremien der Träger beschlossen werden. Zudem sollen die Haushalte vorbereitet werden und der Beschlussfassung durch die jeweiligen Träger zugeführt werden. Die Eigentumsverhältnisse an den Kliniken bleiben unverändert.

Auch wenn die Rentenversicherung im letzten Jahr insgesamt ein Minus von 2.2 Milliarden gemacht hat, so ist das kein Hinweis auf eine schlechte Finanzlage, sondern ein Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Ein Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage ist immer dann zwingend vorzunehmen, wenn dies sich über dem 11/2 fachen einer Monatsausgabe befindet. Auch im Haushaltsjahr 2017 wird sich der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung fortsetzen.  Bei unveränderten wirtschaftlichen Daten ist nach heutiger Sicht eine Beitragsanpassung erst im Jahre 2021 notwendig. Nachstehend die Pressenotiz der DRV zum Thema.
 

drv bund logoDie Rentenfinanzen werden nachstehend u.a. Real, also  in der Höhe der Einnahmen für das Jahr 2016  aufgezeigt und zugleich wird die Annahme des Schätzerkreises, also die Prognose der zukünftigen Einnahmen und Ausgaben tabellarisch und erklärend dargestellt. Bei unveränderter Beschäftigungslage und damit gleichbleibender Konjunktur und damit einer stabilen Lohnrate wird der Beitragssatz erst im Jahre 2022 anzuheben sein. (Quelle: DRV-Bund)

Die stabile Finanzlage aufgrund der Schätzungen des Schätzerkreises beinhalten naturgemäß nicht die noch in der Pipeline befindlichen gesetzlichen Vorhaben mit Auswirkungen auf die Rentenfinanzen. Die möglichen oder beabsichtigten Änderungen im Rentenrecht der GroKo sind zurzeit noch in der Beratung und die Ergebnisse werden frühestens am 24. bzw. 25. November bekannt sein.

   
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