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DRV - Infos - Nachrichten - Gutachten - Finanzen

 Die Renten in Deutschland wurden durch nachstehende Reformen in der Vergangenheit (ab 1992) beeinflusst, sowohl  in der Höhe des Rentenniveaus, wie auch ab wann Ansprüche auf Rente  aber auch Rehabilitationmaßnahmen entstehen und bei Reha insbesondere sich die Höhe der Zuwendungen verändert.

 

Tabellarische Aufstellung





Rentenreform 1992

Unter der Regierung Helmut Kohl (CDU/CSU und FDP)

Rentenanpassung nach Entwicklung der Nettolöhne des Vorjahres (zuvor Bruttolöhne)



Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre für Frauen und Männer (zuvor 60 für Frauen und 63 für langjährig beschäftigte Männer)



Anerkennung von Ausbildungszeigen maximal bis zu 7 Jahren (zuvor 13 Jahre)





Rentenreform 1997 (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz)

Unter der Regierung Helmut Kohl (CDU/CSU und FDP)

Anerkennung von Ausbildungszeiten maximal bis zu 3 Jahren (zuvor 7 Jahre)



Kürzung des Unterhaltsgelds bei Reha-Maßnahmen und Erhöhung der Zuzahlung





Rentenreform 1999

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte auf 63 Jahre (zuvor 60 Jahre)



Abschaffung der besonderen Rentenregelungen für Frauen und Arbeitslose



Abschaffung der Rente wegen Berufsunfähigkeit, Einführung der Erwerbsminderungsrente



Veränderung der Formel zur Rentenberechnung um einen Faktor, der die durchschnittliche Lebenserwartung im Renteneintrittsalter berücksichtigt





Rentenreform 2000 (Haushaltssanierungsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Neuregelung der Mini-Jobs, auch in Bezug auf Rentenansprüche



Rentenanpassung wird in den Jahren 2000 sowie 2001 nach der Entwicklung der Preise statt der Löhne vorgenommen





Rentenreform 2001 (Altersvermögensergänzungsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Neugestaltung der Rentenformel, die zu einer dauerhaften Absenkung des Rentenniveaus führt



Einführung der Riester Rente



Kürzung der Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente von 60 auf 55 Prozent





Rentenreform 2002 (Altersvermögensgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Riesterförderung wird eingeführt





Rentenreform 2002/2003 (Beitragssicherungsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Begrenzung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens



Reduzierung der Mindestschwankungsreserve der Deutschen Rentenversicherung



Weitere Rentenabzüge durch Anpassung bei der Sozialversicherung: Voller Pflegebeitrag für Rentner





Rentenreform 2005 (Rentenversicherungnachhaltigkeitsgesetz)

Unter der Regierung Gerhard Schröder (SPD und Grüne)

Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel und erneute Umstellung auf die Bruttolöhne als Basis der Rentenanpassungen





Rentenreform 2006 (Alterseinkünftegesetz)

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Regelung der langfristigen Vollversteuerung der Rente (ab dem Jahre 2040), bis dahin Jahr für Jahr schrittweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente von Neurentnern





Rentenreform 2007 (Altersgrenzenanpassungsgesetz)

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahren im Zeitraum zwischen 2012 und 2025



Mittelfristige Festschreibung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent





Rentenreform 2008 (Rentenanpassungsgesetz)

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Aussetzen des Riesterfaktors für zwei Jahre 2008 und 2009 mit Nachholung in 2012 und 2013





Rentenreform 2014

Unter der Regierung Angela Merkel (CDU und SPD)

Einführung der Mütterrente für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden



Einführung der Rente ab 63 für Arbeitnehmer, die bereits 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben

Rentenreform 2017
 
Unter der Regierung Angela Merkel (GroKo zwischen CDU/CSU und SPD)
Einführung der Flexi-Rente ab 1.1.2017.
Beschluss über die Anpassung des Ostrentenrechts an das Westrentenrecht bis 2025
Gesetzgebungsverfahren läuft.
 Rentenreform 2019
 
Unter der Regierung Angela Merkel (GroKo zwischen CDU/CSU und SPD)
RV-Leistungs- und Stabilisierungsgesetz 
 ab: 01.01.2019
Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Festlegung von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau
Ausweitung der Midi-Jobs ab 01.07.2019
 

drv bund logo(Berlin / 24.10.16) Der Vorstand der DRV-Bund hat den Haushaltsentwurf für 2017 mit dem BMAS im sogenannten Organgespräch beraten. Vorarbeiten für dieses Gespräch hatten die verantwortlichen Mitarbeiter der Finanzverwaltung der DRV-Bund und die Fachleute aus dem BMAS geleistet. Damit war die Grundlage für ein gutes Gespräch zwischen den Beteiligten gewährleistet. Nach der Einführung  in die Gespräche durch den Staatssekretär Albrecht wurden die einführenden Worte für die DRV durch den Vorstandsvorsitzenden, Cord Peter Lubinski, (BfA DRV-Gemeinschaft) vorgenommen.

Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern

 

  • 01. Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden seit der Wiedervereinigung zwar von einer gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, aber noch immer unterschiedlich berechnet. Dies wird vielfach als unbefriedigend empfunden. Aber eine einheitliche Rentenberechnung, die einen gesamtdeutschen aktuellen Rentenwert und einen gesamtdeutschen Durchschnittsverdienst festlegt und die Werte der Vergangenheit darauf umrechnet, würde zu einer Schlechterstellung der Versicherten und Rentner in Ostdeutschland führen, was wiederum politisch auch nicht gewollt ist.

 

 

160229 reha kollquium 640xUnter dem Motto „Gesundheitssystem im Wandel – Perspektiven der Rehabilitation“ fand in der Zeit vom 29.02. – 02.03. in Aachen das seit 2004 durch die DRV-Bund, der DGRW und einem Regionalträger der DRV ausgerichtete Reha-Kolloquium als Jubiläumsveranstaltung zum 25. Mal statt. In diesem Jahr war Mitausrichter der Regionalträger DRV Rheinland zu dessen Einzugsbereich die Stadt Aachen gehört.

Wissenschaftliche Leiter des Kolloquiums waren Dr. Rolf Buschmann-Steinhage (Deutsche Rentenversicherung Bund), Dr. Hans-Günter Haaf (Deutsche Rentenversicherung Bund) und Prof. Dr. Dr. Uwe Koch (DGRW).

 

Die DRV-Bund berichtet über die Anzahl der Anträge auf Zahlung der Rente für langjährig Versicherte seit Beginn am 1.7.14 und die Zahl der Anträge für das Jahr 2015. Nicht genannt ist die Zahl der tatsächlich gewährten Renten. Allerdings dürfte der Anteil der nicht unter die Regelung fallenden abgelehnten Anträge auf Rente nicht sehr hoch sein, allerdings würde man doch die Zahl und die Gründe für die Ablehnung wissen wollen


Pressemitteilung DRV

2015 wurden rund 247.000 Anträge auf die modifizierte Rente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr gestellt. Rund 206.000 Anträge waren es 2014. Seit Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2014 liegt die Zahl der gestellten Anträge damit insgesamt bei rund 453.000.

Der nachstehende Rentenversicherungsbericht der Bundesregieurng wurde dem Sozialbeirat übersandt, damit der Sozialbeirat das gesetzlich vorgeschriebenes Gutachten zu erstellen. Diese Gutachten liegt seit dem 25.11. vor und wurde unter "Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2015" auf dieser Seite veröffentlicht.


Rentenversicherungsbericht 2015

 


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Berlin (ots) - Am 23. September 2015 verstarb im Alter von 89 Jahren Klaus Hoffmann, viele Jahre Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin.

Geboren am 13. April 1926 in Essen, begann Hoffmann nach Schule, Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft und Studium der Rechtswissenschaften in Mainz seinen Berufsweg 1954 bei der Ruhrknappschaft Bochum. Diese berief ihn 1961 in ihre Geschäftsführung. Ende 1968 wurde er zum Mitglied der Geschäftsführung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin gewählt. Er war dort mit der Führung der Bereiche Finanzen und Rehabilitation betraut. Von 1973 bis 1988 war Hoffmann Präsident der BfA. Zu seinem Ausscheiden 1988 wurde ihm das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die Bundesvertretrerversammlung (BVV) der Deutschen Rentenversicherung  hat mit den Stimmen der Mitglieder der BfA-Gemeinschaft - einstimmig die nachstehende Resolution beschlossen. In dieser wird gefordert, dass die Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsrücklagen auf 0,4 Monatsrücklagen erhöht wird um unterjährig entstehende Liquiditätsengpässe  und auch eine Diskussion zur Sicherheit der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden. 

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Dr. Axel Reimann hat der Neuen Osnabrücker Zeitung ein Interview über die Themen "Riesterrente, Betriebsrenten, Entgeltsumwandlung und die Finanzlage der Rentenversicherung" gegeben. Insbesondere seine Ausführungen zur Entgeltumwandlung im Zuge der Betriebsrenten treffen auf eine gemeinsame Position. Die BfA-Gemeinschaft ist aber ergänzend zu diesen Aussagen der Meinung, dass unter dem Dach der DRV eine umlagefinanzierte zusätzliche Altersversorgung geschaffen werden sollte.

Nachstehend das Interview

Logo DatenschutzDas Magazin „Kontraste“ berichtet über Sicherheitslücken im Bereich der Arbeitsplatzrechner der DRV-Bund. Nach deren Ausführungen wird selbst von der Bundesdatenschutzbeauftragten Voßhoff wie auch von der Landesdatenschutzbeauftragen des Landes Berlin-Brandenburg , Hartge die Sicherheit der Systeme angezweifelt.

Mindestlohn kostet 220 000 Minijobs - so die Aussagen in der deutschen Presse aufgrund der Veröffentlichung u. A. des Frühjahrsgutachten der "Wirtschaftsweisen".


 

Dies ist nicht nur die  Schlagzeile in der FAZ vom 17.04. Nein mit ähnlichen Überschriften wird die Öffentlichkeit davon unterrichtet, dass dies allein dem Tatbestand zuzuschreiben ist, dass seit Anfang des Jahres der Mindestlohn gilt und damit Beschäftigungsverhältnisse minimiert habe. Es wird natürlich nicht darauf eingegangen, um welche Tätigkeiten es sich bei den Minijobbern handelt und wie diese sich in das Gefüge von Lohn / Gehalt, Beitragszahlung und letztlich daraus sich ergebende Rentenzahlung im Alter einordnen.

Die nachstehend von der Deutschen Rentenversicherung genannten Zahlen sagen nichts über die tatsächliche Mehrkosten der ab 1.7. 2014 geltenden Regelung der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren und mehr aus.

Cord P. Lubinski und Rolf SiegertDie Reha-Kliniken der DRV-Bund  prägen die Reha-Landschaft. Sowohl hinsichtlich der Qualitätsstandards (alle Kliniken wurden inzwischen schon zum 2. Mal zertifiziert), wie auch in der Rehaforschung nehmen die Kliniken einen hervorragenden Platz ein. Die in dem Kliniken beschäftigten Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Versicherten wieder einen Platz im Berufsleben einnehmen können oder aber zumindest ihre Leiden gemindert werden

Schon am 5.12.14 hatte sich der Vorstand der BfA-Gemeinschaft mit  Fragen der Anpassung der Renten an ein gleiches Recht in Ost und West beschäftigt. Sagte doch  im Jahre 2014 die Bundeskanzlerin anlässlich der Landtagswahlkampfes in Thüringen, dass die Rentenanpassung Ost /West nach nunmehr 25 Jahren nach der Wiedervereinigung bis zum  Jahre 2020 vorgenommen wird bzw. werden soll.  Diese Aussage überraschte diejenigen Rentenexperten doch, die noch im Jahre2013 den Antrag der SPD sang und klanglos im Bundestag  untergehen sahen. Abgelehnt durch die auch jetzt stärkste Fraktion, die der CDU/CSU

Logo 125 Jahrfeier

Als Reichskanzler Bismarck im Jahre 1889 – acht Jahre nach seiner  als kaiserliche Botschaft in die Sozialpolitik eingegangenen Rede,  die Invaliditätsversicherung – den Vorläufer der heutigen Deutschen Rentenversicherung  ins Leben rief, hätte wohl niemand geahnt, dass diese Rentenversicherung – zudem selbstveraltet – einen 125 jährigen Geburtstag feiern würde.  Das diese Rentenversicherung zwei Weltkriege, die Inflation der zwanziger Jahre, die NS Zeit und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches und die Zeit nach dem 2. Weltkrieg überstehen würde, auch das  konnte der Gründer nicht  voraussehen. Die gesetzliche Rentenversicherung  das stellt sich heute heraus, ist eben eine Erfolgsgeschichte

Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2014

 

Unter dem 01.12.2014 wurde mit der Bundestagsdrucksache  18/3387 (zu BT 18/3260) das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung dem Parlament zugeleitet.

Der nachstehenden  Vorbemerkung des Gutachtens sind die Schwerpunkte des Gutachtachtens des  Sozialbeirates zu entnehmen.

 

   
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